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AfD reicht Klage gegen Einstufung als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus ein

Published On: 12. März 2024 8:05

Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt über AfD-Beobachtung

Das Oberverwaltungsgericht in Münster prüft aktuell, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf oder nicht. Die AfD hatte gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt, jedoch erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Köln. Nun wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster über die Frage verhandelt, ob die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ und der aufgelöste völkische „Flügel“ als extremistische Verdachtsfälle eingestuft werden durften.

Reaktionen auf das Verfahren

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul bezeichnete das Verfahren als zentral. Der weitere Umgang mit der AfD hänge von diesem Verfahren ab. Die AfD selbst betrachtet den Prozess als politisch motiviert und betont, dass in keinem ihrer Programme verfassungswidrige Positionen vertreten werden. Sollte es notwendig sein, will die Partei bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie Co-Vorsitzender Peter Boehringer angedeutet hat.

Bedeutung des Verfahrens

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster wird weitreichende Auswirkungen auf die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz haben. Es handelt sich um ein bedeutendes Verfahren, das die politische Landschaft in Deutschland maßgeblich beeinflussen könnte. Die Frage, ob die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden darf, ist von großer Tragweite und wird intensiv diskutiert.

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AfD klagt gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf oder nicht. Wie unter anderem deutschlandfunk.de meldet, hatte AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt, war damit aber 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein. Die Verhandlungen drehen sich nun um die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ als extremistischen Verdachtsfall und den inzwischen aufgelösten völkischen „Flügel“ als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen durfte. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sprach von einem zentralen Verfahren. Von ihm hinge der weitere Umgang mit der AfD ab. Diese spricht von einem politisch motivierten Verfahren, da in keinem Programm der Partei verfassungswidrige Positionen vertreten würden. Notfalls ginge man durch mehrere Instanzen, habe der Co-Vorsitzende Peter Boehringer angedeutet.

Details zu AfD klagt gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall

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