Faesers und Haldenwangs Geheimdienst-Rezept anstelle von politischen Argumenten
Der Prozess um die AfD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“
Thomas Haldenwang sagt, der Verfassungsschutz allein könne die AfD nicht bekämpfen. Muss er nicht. So hilft das Staatsfernsehen, wie sich zum Auftakt eines Prozesses um die Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ zeigt. Am Oberverwaltungsgericht Münster ist am Dienstag ein Berufungsprozess gestartet. Es geht um die Frage, ob der Verfassungsschutz die zweitstärkste deutsche Oppositionspartei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufen darf.
Die „Recherche“ des Bayerischen Rundfunks
Just an dem Tag veröffentlicht der Bayerische Rundfunk die Ergebnisse einer „Recherche“, nach der rund 100 Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Bundestag dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen seien. Wie ist der Bayerische Rundfunk an die Ergebnisse seiner „Recherche“ gekommen? Dem BR lägen interne Mitarbeiterlisten der AfD vor. Diese habe er dahingehend abgeglichen, wer der Genannten in Organisationen tätig sei, die vom Verfassungsschutz beobachtet würden.
Die Rolle des Verfassungsschutzes und der Regierung
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hat sich beklagt, dass der Verfassungsschutz nicht allein die AfD zurückdrängen könne. Damit hat der von Angela Merkel eingesetzte Beamte offen zugegeben, dass er es als seine Aufgabe sieht, entscheidend in den demokratischen Prozess von Wahlen einzugreifen. Die Gerichte scheinen die Aufgabe schnell loszuwerden, für demokratische Vielfalt zu sorgen. Der Weg zu mehr Einfalt ist dann frei für Haldenwang und seine Innenministerin Nancy Faeser (SPD).
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Faesers und Haldenwangs Rezept: Geheimdienst statt politische Argumente
Thomas Haldenwang sagt, der „Verfassungsschutz“ allein könne die AfD nicht bekämpfen. Muss er nicht. So hilft das Staatsfernsehen, wie sich zum Auftakt eines Prozesses um die Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ zeigt. IMAGO / Metodi Popow Am Oberverwaltungsgericht Münster ist am Dienstag ein Berufungsprozess gestartet. Es geht um die Frage, ob der „Verfassungsschutz“ die zweitstärkste deutsche Oppositionspartei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufen darf. Just an dem Tag veröffentlicht der Bayerische Rundfunk die Ergebnisse einer „Recherche“, nach der rund 100 Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Bundestag dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen seien. Zufälle gibt’s. Wie ist der Bayerische Rundfunk an die Ergebnisse seiner „Recherche“ gekommen? Dem BR lägen interne Mitarbeiterlisten der AfD vor. Diese habe er dahingehend abgeglichen, wer der Genannten in Organisationen tätig sei
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