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AfD kämpft gegen Verfassungsschutz: Heftige Diskussionen im Gerichtssaal

Published On: 13. März 2024 3:12

AfD Berufungsverfahren gegen Verfassungsschutz

AfD versucht, Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern

Im Berufungsverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz hat die Partei mehrere Anträge gestellt, um eine schnelle Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Der Anwalt der Partei forderte eine Vertagung, da es nicht möglich gewesen sei, angemessen auf die eingereichten Dokumente und Videomaterialien zu reagieren. Darüber hinaus verlangte die AfD Einsicht in Gutachten aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt.

Oberverwaltungsgericht lehnt Anträge der AfD ab

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Anträge der AfD auf Vertagung des Verfahrens, Befangenheit gegen einzelne Richter und Ablehnung des gesamten Senats abgelehnt. Der Vorsitzende Richter warf der AfD Rechtsmissbrauch vor und betonte, dass die Partei keine neuen Argumente vorgebracht habe. Das Gericht setzte einen zweiten Verhandlungstag an, um zu klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz Bestand hat.

Kein Parteiverbot im aktuellen Verfahren

Das Verfahren gegen den Verfassungsschutz betrifft nicht ein Parteiverbot. In Bremen streben Regierungsfraktionen ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD an. Die Verfassungsschutzbehörden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die jeweiligen Landesverbände als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft. Die AfD plant, sich auch gegen diese Einstufung juristisch zu wehren, jedoch ist dies nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens in Münster.

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AfD gegen Verfassungsschutz: Scharfe Töne im Gerichtssaal

Mit mehreren Anträgen hat die AfD im Berufungsverfahren der Partei gegen den Verfassungsschutz versucht, eine rasche Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Noch bevor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, forderte der Anwalt der Partei eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagte Christian Conrad. Außerdem forderte der Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine bislang nicht veröffentlichte neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt. Diese Anträge wurden ebenso wie Einwände der AfD gegen die Besetzung des Senats abgelehnt. Nach Anträgen der AfD auf Vertagung des Verfahrens

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