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AfD kämpft vor Gericht gegen den Verdacht der rechtsextremen Einstufung

Published On: 13. März 2024 8:45

Verhandlung der AfD vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster

Was wird vor Gericht verhandelt?

Die AfD kämpft vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Es stehen drei Verfahren an: die Gesamtpartei AfD, den aufgelösten „Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) betreffend. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Partei haben.

Positionierung der AfD

Die AfD beteuert, keine verfassungsfeindlichen Ziele zu verfolgen und sieht sich als Opfer einer staatlichen Überwachung. Ihr Anwalt argumentiert vor Gericht, dass die Partei zu Unrecht unter Beobachtung stehe und der Staat politische Konkurrenten bekämpfe. Die AfD weist die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zurück und spricht von Diffamierung.

Standpunkt des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Das Bundesamt verteidigt die Einstufung der AfD als Verdachtsfall und betont die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Der Verfassungsschutz stützt seine Entscheidung auf Äußerungen von AfD-Politikern, die als verfassungsfeindlich interpretiert werden. Es liegt eine umfangreiche Materialschlacht vor Gericht vor, die die Entscheidungsfindung beeinflussen wird.

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AfD kämpft vor Gericht gegen Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall

Für die AfD geht es heute und morgen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster um viel. In zweiter Instanz wehrt sich die Partei gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Im März 2022 hatte sie in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Köln verloren. Die Klage wurde deshalb in Köln verhandelt, weil dort das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz hat.  Der Inlandsgeheimdienst möchte die AfD zukünftig als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen. Diese Einstufung ermöglicht es, die Partei in Zukunft mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. So könnten beispielsweise verdeckte Mitarbeiter der Behörde zum Einsatz kommen. Der Verfassungsschutz könnte aber auch sogenannte Vertrauensleute (V-Leute) aus den Reihen der AfD anwerben und so Informationen aus dem engeren Umfeld der Partei erhalten. Weiter könnten so erlangte

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