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AfD konfrontiert Verfassungsschutz: Aggressive Diskussion im Gerichtssaal

Published On: 13. März 2024 9:04

AfD kämpft gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Mit mehreren Anträgen hat die AfD im Berufungsverfahren der Partei gegen den Verfassungsschutz versucht, eine rasche Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Noch bevor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, forderte der Anwalt der Partei eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagte Christian Conrad. Außerdem forderte der Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine bislang nicht veröffentlichte neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt.

Vorsitzender Richter wirft AfD Rechtsmissbrauch vor

Die Anträge der AfD auf Vertagung des Verfahrens und Befangenheit gegen einzelne Richter wurden abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck warf der AfD Rechtsmissbrauch vor und betonte, dass die Partei keine neuen Argumente vorgebracht habe. Die Verhandlung wurde zeitweise unterbrochen, als die AfD versuchte, Medienvertreter und Zuschauer auszuschließen. Der Vertreter des Bundesamtes betonte vor Gericht, dass die neue Einschätzung der AfD durch die Behörde noch nicht final sei.

Urteilstermin noch offen

Das Oberverwaltungsgericht hat einen zweiten Verhandlungstag angesetzt, um zu klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz Bestand hat. Die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative wurden als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die Partei und die JA dürfen seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Ein Parteiverbot ist jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens. Die AfD plant, sich auch gegen die Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung in einigen Bundesländern juristisch zu wehren.

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AfD gegen Verfassungsschutz: Scharfe Töne im Gerichtssaal

Mit mehreren Anträgen hat die AfD im Berufungsverfahren der Partei gegen den Verfassungsschutz versucht, eine rasche Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Noch bevor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, forderte der Anwalt der Partei eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagte Christian Conrad. Außerdem forderte der Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine bislang nicht veröffentlichte neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt. Diese Anträge wurden ebenso wie Einwände der AfD gegen die Besetzung des Senats abgelehnt. Nach Anträgen der AfD auf Vertagung des Verfahrens

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