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Professorinnen bemängeln die Milde gegenüber den Tätern

Published On: 13. März 2024 9:18

Gerichte missachten das Leid der Opfer

Zwei Strafrechtsprofessorinnen sind empört über die milden Urteile für Vergewaltiger. Sie sehen das Problem nicht bei der Rechtsprechung, sondern bei den Gesetzen. Ein Beispiel dafür ist ein Urteil des Landgerichts Hamburg, das für Aufsehen sorgte. Trotz der Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Stadtpark verhängte das Gericht nur eine geringe Gefängnisstrafe für einen der Angeklagten.

Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet

Laut den Professorinnen Rostalski und Hoven bleiben die meisten Gerichte in Deutschland bei sexuellen Übergriffen im unteren Drittel des Strafrahmens von maximal 15 Jahren. Dies führt zu einem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, da die Strafvorstellungen von Bevölkerung und Gerichten zu stark voneinander abweichen. Ein Beispiel hierfür ist ein Fall vor dem Landgericht Stralsund, bei dem ein Arzt trotz schwerwiegender Übergriffe nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Milde Urteile aus Tätersicht

Auch in der Schweiz sorgen milde Urteile für Empörung. Ein nordmazedonischer Staatsangehöriger wurde zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, obwohl er ein finnisches Au-pair vergewaltigt hatte. Das Bundesgericht entschied zudem, dass die Dauer einer Vergewaltigung die Strafhöhe beeinflussen kann, was zu Protesten führte. Es ist daher dringend notwendig, dass eine grundlegende Änderung in der Bestrafung von sexuellen Übergriffen erfolgt, um das Leid der Opfer angemessen zu berücksichtigen.

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Professorinnen kritisieren Nachsicht mit Tätern

Gerichte missachten mit milden Urteilen das Leid der Opfer sexueller Übergriffe, sagen zwei Strafrechtsprofessorinnen. © SergPoznanskiy/Depositphotos Barbara Marti / 13.03.2024  Milde Strafen für Vergewaltiger empören. Expertinnen orten das Problem nicht bei der Rechtsprechung, sondern bei den Gesetzen. In Deutschland sorgte Ende letzten Jahres ein Urteil des Landgerichts Hamburg für Empörung. Das Gericht befand, dass neun Angeklagte, die zur Tatzeit zwischen 16 und 20 Jahre alt waren, eine damals 15-Jährige im Stadtpark vergewaltigt hatten. Doch es verurteilte nur einen von ihnen zu einer Gefängnisstrafe von knapp drei Jahren. Acht kamen mit Bewährungsstrafen davon.  Vertrauen in Rechtsstaat schwindet Ein sexueller Übergriff mit Gewaltanwendung kann in Deutschland mit maximal 15 Jahren bestraft werden. In den meisten Fällen bleiben die Gerichte jedoch im unteren Drittel dieses

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