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Zahlungspflicht bei Schnelltests für Schulkinder ab 12-Jahren soll Mitte November kommen

Published On: 12. Oktober 2021 16:40

Der Verein „Eltern stehen auf“ empfiehlt „Im Zweifelsfall die Kinder Zuhause lassen“.

Für Eltern kann der Schulbesuch ihrer Kinder jetzt richtig teuer werden, denn ab 11. Oktober will die Bundesregierung kostenlose Corona-Schnelltests für die allermeisten Menschen streichen. Kinder ab 12 Jahre müssen, wenn sie nicht geimpft sind, dreimal die Woche mittels eines Schnelltests nachweisen, dass sie gesund sind. Für diese Altersgruppe ist eine Übergangsfrist bis Mitte November geplant. Bis dahin seien die Tests noch kostenlos. „Es ist einfach erschreckend, wie in diesem Land versucht wird, die Impfung bei Kindern zu erzwingen“, kritisiert Cristin Burg, Vorsitzende des Vereins „ElternStehenAuf“. Eine Familie mit mehreren Kindern wird sich das auf Dauer kaum leisten können, wenn diese Pläne tatsächlich Wirklichkeit werden. Tests sollten daher bei einer staatlich angeordneten Testpflicht weiterhin gratis bleiben, fordert sie mit Nachdruck.

Bis heute liegen laut EMA Datenbank keine Studienergebnisse vor, die ein erhöhte Gefahr für Risikogruppen ausschließen.

Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt zu bekommen, ist seit Einführung der Masern-Impfpflicht deutlich erschwert worden und zum Teil fast unmöglich.

„Wir sind sicher, dass bereits in absehbarer Zeit auch Kinder unter zwölf Jahren geimpft werden sollen, da die Impfhersteller diese Möglichkeit bereits in den Medien ankündigen,“ befürchtet die Vereinsvorsitzende. Der Verein empfiehlt den Eltern, ihre Kinder im

Zweifelsfall zu Hause zu lassen, wenn der Druck wegen einer Impfung zu stark wird. Denn die Präsenzpflicht an Schulen überwiege nicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit, gegen die eine „erzwungene“ Impfung spreche. Daher können Eltern einen Antrag auf Aussetzung der Präsenzpflicht stellen und eine externe Teilnahme an Prüfungen beantragen. Das untermauert Artikel 6 II GG, indem steht, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht aber auch die Pflicht der Eltern ist.

Entscheiden die Eltern, dass ihre Kinder während der Pandemie Zuhause bleiben, bleibt ihnen eine durch das Grundgesetz

gewährleistete Bildungsgarantie (Art. 7 GG). Die Schule muss in diesem Fall den Kindern die Lehrinhalte zur Verfügung stellen. „Sowohl das Elternrecht als auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit stehen als Grundrechte über der Schulpflicht,“ betont Cristin Burg. Der Verein „ElternStehenAuf“ setzt sich bereits seit Beginn der Corona Krise für einen verhältnismäßigen Umgang mit den Corona Maßnahmen ein, da wissenschaftlich vielfach belegt wurde, dass Kinder nur in den allerseltensten Fällen an Corona erkranken. Deutlich belastender seien dagegen die Auswirkungen der Maßnahmen, die einen enormen und unverhältnismäßigen psychischen wie auch körperlich gesundheitlichen Schaden an Kindern verursachen.


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