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Trotz Spucktest: Allergikerin (14) von Direktorin rausgeworfen!

Published On: 9. November 2021 14:47

Freepik/zVg ElfriedeW./zVg Nadine W. – Collage erstellt von WB

Bereits vor wenigen Wochen berichtete Wochenblick über die leidvolle Situation der 14-jährigen Schülerin. Aufgrund ihrer starken Allergien auf Zusatzstoffe kann das Mädchen weder Corona-Tests mittels Stäbchen noch Gurgeltests durchführen. Die für die Allergikerin problemlosen Spucktests werden nicht anerkannt. Ein Schulbesuch wird ihr somit verwehrt. Ihre verzweifelte Mutter, Elfriede W., wandte sich nun erneut an Wochenblick. Die 14-jährige Nadine wurde von der Mittelschul-Direktorin der Schule verwiesen. Und das, obwohl sie eine Schularbeit schreiben hätte sollen.

Von Birgit Pühringer

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  • Starker Allergikerin wird Schulbesuch verwehrt – Mutter und Tochter verzweifelt
  • 14-Jährige leidet an Allergien gegen Zusatzstoffe, kann deswegen keine Corona-Tests mittels Stäbchen oder Gurgellösung durchführen
  • Ärztliches Attest vorhanden
  • Spucktest wird nicht akzeptiert
  • Schülerin sollte zu Schularbeit kommen und wurde wieder der Schule verwiesen
  • Grund: der durchgeführte Spucktest wird nicht anerkannt
  • Keine Stellungnahme der Schule und der Bildungsdirektion zum vorliegenden Fall

Elfriede W. ist entsetzt: „Es reicht offenbar nicht aus, dass meine Tochter ohnehin vom Schulbesuch ausgeschlossen ist und sich unfreiwillig im sogenannten ortsungebundenen Unterricht befindet. Sie muss sich aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen diskriminieren lassen. Das Recht auf Bildung wird ihr komplett verwehrt, weil sie die geforderten Tests wegen starker Allergien nicht durchführen kann. Sie hat sogar ein Attest, das die Allergien und die Unzumutbarkeit dieser Tests bestätigt. Das ist anscheinend nicht genug. Jetzt darf sie nicht mal mehr Schularbeiten und Prüfungen machen! Mein Kind ist total verzweifelt!“, Unter Tränen schildert die Mutter: „Der Spucktest, den meine Tochter durchführte, reichte der Direktorin wieder nicht aus. Sie schmiss Nadine am Schularbeiten-Tag aus der Schule. Das ist für mich mittlerweile reine Schikane. Denn einen Tag zuvor hat die Direktorin meine Tochter extra über die bevorstehende Englisch-Schularbeit am nächsten Tag informiert und ihr angeboten, diese mitzuschreiben. Und das alles, obwohl sie ganz genau weiß, dass Nadine wegen ihrer Allergien keinen der vorgeschrieben Corona-Tests durchführen kann!“

Schülerin hatte original verpackten Spucktest mit

Die 14-Jährige sei am Tag der Schularbeit von ihrer Mutter zur Schule gebracht worden. Bei der Schule handle es sich um eine oberösterreichische Mittelschule. Mit im Gepäck habe sie das Attest, einen negativen Spucktest und zusätzlich einen original verpackten Spucktest gehabt. Zur Sicherheit habe Elfriede W. ihrer Tochter geraten, einen zusätzlichen Test mitzunehmen. „Ich vermutete, dass die Direktorin Zweifel an der Richtigkeit des daheim durchgeführten Tests haben würde. Deshalb riet ich meiner Tochter noch einen Test im Beisein der Direktorin zu machen. Aber das akzeptierte die Schulleiterin nicht! Sie bestand auf einen Antigen-Test. Andernfalls müsste Nadine die Schule wieder verlassen und dürfte die Schularbeit nicht schreiben. Und das, obwohl die Direktorin genau über den Gesundheitszustand meiner Tochter Bescheid weiß. Das muss man sich mal vorstellen!“, ist die Mutter verzweifelt, aber auch wütend.

Direktorin nimmt Kopie des Attests ab

Elfriede W. habe durch die Türe vernommen, dass es zwischen ihrer Tochter und der Direktorin ein Problem gebe. Die Schulleiterin hätte den Spucktest nicht anerkannt, zudem habe sie der Jugendlichen die Kopie ihres Attests abgenommen. Unverrichteter Dinge hätten Tochter und Mutter die Schule wieder verlassen müssen. „Meine Tochter wollte die Schularbeit unbedingt schreiben. Gemeinsam mit einer zweiten Schülerin, die sich im ortsungebundenen Unterricht befindet, sollte sie separiert in einem extra Klassenzimmer die Schularbeit schreiben. Diese Schülerin machte den Antigen-Test und meine Tochter hatte einen negativen Spucktest. Also welche Gefahr hätte von meiner Tochter ausgehen sollen? Beide Mädchen waren negativ getestet. Nadine war fürchterlich traurig, als sie die Schule wieder verlassen musste. Im Auto brach sie in Tränen aus und weinte total.“, so Elfriede W.. Für sie sei es reine Willkür und Schikane der Direktorin, dass ihre Tochter zwar über die Schularbeit informiert worden sei, diese dann aber doch nicht schreiben durfte.

Mädchen soll nicht so oft ihre Schulsachen abholen

Mutter und Tochter würden regelmäßig die Schulsachen von der Schule abholen. Die Jugendliche sei von der Schulleiterin schon gebeten worden, nur in größeren Abständen die Schulsachen abzuholen. Sie würde zu oft in die Schule kommen, sei Nadine W. mitgeteilt worden. Die 14-Jährige erarbeite sich seit Beginn des Schuljahres den gesamten Lernstoff selbständig zu Hause. Hilfe erhalte sie von der Schule nicht, so die Mutter. „Im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres konnte meine Tochter wenigstens online am Unterricht teilnehmen. Da wurde sie von den Lehrern zum Unterricht zugeschaltet. Diese Mittelschule ist gut ausgestattet. Aber jetzt kümmert sich einfach keiner mehr um Nadine. Sie ist völlig auf sich alleine gestellt.“, fühlt sich Elfriede W. machtlos.

Keine Stellungnahme durch die Direktorin

Die besorgte Mutter hat große Zukunftsängste wegen ihrer Tochter: „Für meine Tochter ist es bereits das 9. Schuljahr, weil sie bereits früher wegen ihrer gesundheitlichen Probleme ohnehin so oft krank war. Es ist also ihr Abschlussjahr. Nadine braucht ihr Zeugnis, damit sie eine Lehre beginnen kann. Aber sie wird schikaniert und ihre Zukunft wird ihr verbaut. Und das alles nur, weil sie gesundheitliche Probleme hat! Die ganze Situation nimmt meine Tochter stark mit. Sie ist wirklich mittlerweile auch psychisch angeschlagen. Das wiederum setzt ihr auch körperlich zu.“ Auf Wochenblick-Nachfrage war die Mittelschul-Direktorin zu keiner Stellungnahme bereit. Auch die Bildungsdirektion OÖ „möchte zu dem konkret angesprochenen Fall noch keine Stellungnahme abgeben, da hier gerade eine Prüfung des Sachverhalts läuft.“, so die schriftliche Mitteilung auf Wochenblick-Anfrage.

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