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Habeck- und Baerbock-Rücktritt bei Anklage? Die Grünen lassen das unbeantwortet

Published On: 21. Januar 2022 17:14

Die Ermittlungen gegen die Parteispitze der Grünen könnten unangenehm werden: Im Raum stehen nicht nur der Untreue-, sondern auch ein Steuerhinterziehungs-Verdacht. Die erste Anzeige stammt vom Mai 2021, die Prüfung verlief offenbar sehr schleppend.

MAGO / Bernd Elmenthaler

Welche Konsequenzen die beiden wichtigsten grünen Kabinettsmitglieder – Wirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock – aus den möglichen Konsequenzen der Ermittlungen gegen sie ziehen, lässt die Partei offen. Die Anfrage von TE an die Bundespartei, gestellt am Donnerstag, ob beide im Fall einer Anklageerhebung von ihrem Ministerposten zurücktreten würden, ließen die Sprecher bis Freitag um 14 Uhr unbeantwortet.

Es gibt keine formale Verpflichtung für Inhaber von Staatsämtern, bei einer Anklage zurückzutreten. Schließlich bedeutet die Anklageerhebung zwar nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass sich der Verdacht einer Straftat erhärtet hat, aber das Urteil der Richter kann anders ausfallen. Allerdings gaben in der Vergangenheit etliche Politiker bei Anklageerhebung ihr Amt auf – etwa der frühere Bundespräsident Christian Wulff (CDU), der später von den Vorwürfen – es ging um den Verdacht der Bestechlichkeit in Höhe von 400 Euro – freigesprochen wurde.

Gegen den gesamten Bundesvorstand der Grünen ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue zulasten der eigenen Partei und der Steuerhinterziehung (Aktenzeichen 237 Js 39/22). Es geht um die Corona-Boni von je 1500 Euro und andere Gratifikationen, etwa nach der Europa-Wahl, die sich die Mitglieder des Vorstandes selbst genehmigt hatten. Die Mitglieder des Bundesvorstandes sind nach der eigenen Geschäftsordnung ehrenamtlich tätig. Dass sie sich trotzdem selbst mit Prämien ohne Parteitagsbeschluss begünstigten, könnte gegen Grundsätze für die Verwendung von Parteigeldern verstoßen und damit den Untreuetatbestand erfüllen.

Bei der Auszahlung der Corona-Boni 2020 steht außerdem der Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum. Zwar konnten Angestellte seinerzeit einen steuerfreien Bonus beziehen, der damals mit den besonderen Belastungen durch den Lockdown begründet wurde, aber grundsätzlich für alle abhängigen Beschäftigten galt. Bis auf Bundesgeschäftsführer Michael Kellner stand damals allerdings kein Bundesvorstandsmitglied der Grünen in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Partei. Den steuerfreien Betrag genehmigten sie sich trotzdem. Annalena Baerbock versäumte es außerdem, den Bonus und andere Gratifikationen als Nebeneinnahmen an die Bundestagsverwaltung zu melden.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Grünen-Spitze lief zunächst sehr schleppend an. Die Strafanzeige erfolgte durch die Partei Bürgerallianz Deutschland schon am 23. Mai 2021 gegen Annalena Baerbock, Robert Habeck, die Vorstandsmitglieder Ricarda Lang, Jamila Schaefer und Schatzmeister Marc Urbatsch. Eine zweite präzisierende Anzeige – ebenfalls von der Bürgerallianz – folgte am 7. Oktober 2021.

Auf die erste Strafanzeige der Bürgerallianz vom 23. Mai 2021 teilte der ermittlungsführende Staatsanwalt zunächst mit Schreiben vom 3. Juni 2021 mit: „Den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.“

Erst als auch der Bundesrechnungshof die Bonus-Finanzpraxis des Grünen-Bundesvorstandes gerügt hatte und die zweite Strafanzeige im Oktober 2021 bei der Justiz eintraf, erhielten die Anzeigenerstatter auf Nachfrage am 7. Januar 2022 die Bestätigung der Berliner Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen geführt werden.

Grünen-Schatzmeister Urbatsch teilte mit, die Boni seien zurückgezahlt worden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sicherte „volle Kooperation“ mit der Justiz zu.

Sollten die Grünen die Anfrage nach Konsequenzen der Minister bei Anklageerhebung noch beantworten, reicht TE sie selbstverständlich nach.

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