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Kinderschänder darf weiterhin legal Ferienlager betreiben

Published On: 10. Juni 2022 7:31

In Österreich darf ein verurteilter Kinderschänder ganz legal ein Ferienlager für Minderjährige betreiben (Symbolbild), während andere schon wegen völlig unbewiesener Vorwürfe um ihre Existenz fürchten müssen.

Foto: Ron369 / wikimedia.org (CC-BY-SA-4.0)

Justiz    10. Juni 2022 / 07:31

Kinderschänder darf weiterhin legal Ferienlager betreiben

Nachdem in den letzten Wochen mehrere angebliche – und bisher völlig unbewiesene – Missbrauchs- oder Misshandlungsfälle in städtischen Wiener Kindergärten medial hochgespielt und eine wahre Hexenjagd gegen zwei Pädagogen und deren Vorgesetzte losgetreten wurde, berichtet Die Presse nun über einen tatsächlich verurteilten Kinderschänder, der ganz legal ein Ferienlager betreibt. Die Behörden sind dabei machtlos.

Mann gilt trotz Missbrauchs-Verurteilung als unbescholten

Ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann organisiert in Ostösterreich mehrtägige Ferienlager für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren. Da es laut den Behörden aktuell keine Verdachtsmomente auf wiederholtes übergriffiges Verhalten gibt, unterliegt er bei der Ausübung seines Gewerbes keiner Kontrolle, denn seine Vorstrafe gilt bereits als getilgt. Somit gibt es rechtlich keine Möglichkeit, den Mann von seinem Treiben abzuhalten.

Identität oder Neigung dürfen nicht veröffentlicht werden

Wie das Ferienlager des verurteilten Kinderschänders heißt, muss freilich geheim bleiben, um die Identität des nunmehr wieder juristisch Reingewaschenen zu schützen. Dass somit unwissende Eltern ihre Kinder einem erwiesenen Missbrauchstäter anvertrauen, ist für die Justiz dabei nicht von Bedeutung.

Währenddessen geht die unwürdige Hexenjagd in Wien weiter, und Neos-Kindergarten-Stadtrat Christoph Wiederkehr dünnt die ohehin unterbesetzte MA10 durch willkürliche Entlassungen weiter aus.

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