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Juristisches Aufarbeiten der Hochwasserkatastrophe

Published On: 2. August 2021 18:59

Die Hochwasserkatastrophe hat jetzt auch ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft, ob bei Unwetterkatastrophe fahrlässige Tötung im Spiel war. Als Voraussetzung könnten unterlassene oder verspätete Warnungen oder Evakuierung der Bevölkerung gelten.

IMAGO / onw-images

Wurden die Bewohner im Landkreis Ahrweiler rechtzeitig vor der zerstörerischen Hochwasserflut gewarnt? Oder war bei der Unwetterkatastrophe im Ahrtal fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung im Spiel? Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft jetzt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Es gebe entsprechende Anfangsverdachtsmomente. Wie der leitende Oberstaatsanwalt Kruse in einer Mitteilung ausführte, werden in die Prüfung neben Presseberichten auch die Ergebnisse von Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht einbezogen.

Untersucht wird vor allem der Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz in Sinzig. Dort ertranken in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung zwölf Personen, die nicht mehr rechtzeitig aus dem Hause gerettet werden konnten.

Vom Landesverband der Lebenshilfe Rheinland-Pfalz war zu hören, dass das Wasser innerhalb von einer Minute bis an die Decke des Erdgeschosses gedrungen sei. Während die Nachtwache noch mehrere Bewohner in den ersten Stock bringen konnte, war es schon zu spät, als er die nächsten holen wollte. Die Wassermassen seien zu schnell in das Gebäude eingedrungen. Rund um das Gebäude hatte die Flutwelle eine drei Meter hohe Schlammschicht abgelagert.

Stottern, Schweigen, Leugnen

Die Staatsanwaltschaft will die auch polizeilichen Erkenntnisse aus Sinzig daraufhin heranziehen, ob sich aus ihnen ein Anfangsverdacht von Straftaten ergibt. Kruse fügte allerdings hinzu, die Prüfungen würden »wegen der Komplexität der Unwetterereignisse, des Umfangs des zu prüfenden Materials und auch des weiterhin bestehenden Vorrangs von Hilfe für die von der Katastrophe betroffenen Menschen noch einige Tage in Anspruch nehmen«.

Währenddessen weist der heftig in der Kritik stehende Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), gegenüber dem Bonner »Generalanzeiger« die Vorwürfe als »völlig deplatziert und geschmacklos« empört zurück. Niemand könne derzeit im Bund, Land oder Kreis seriös die Fragen nach den Verantwortlichkeiten beantworten.

Eine lange Geschichte, keine neue

In den vergangenen Tagen wurde mehrfach berichtet, dass der Landkreis vom rheinland-pfälzischen Landesumweltamt in automatisch verschickten Mails vor der Flutkatastrophe gewarnt worden sei. Doch dort habe niemand rechtzeitig gehandelt. Gegen 21:30 Uhr wurde vor einem erwarteten Pegelstand von fast sieben Metern gewarnt, doch der Landkreis habe erst gegen 23:00 Uhr den Katastrophenfall ausgerufen und Evakuierungen eingeleitet.

Landrat Pföhler trage ganz klar die Verantwortung, sagt der Kieler Krisenexperte Frank Roselieb gegenüber der in Koblenz erscheinenden Rhein-Zeitung. Als er die Bevölkerung aufgerufen habe, sich in höhere Stockwerke zu begeben, seien die ersten Häuser bereits von den Wassermassen mitgerissen worden. Doch Katastrophenschutzmanagement sei die Kernfunktion jedes Kreischefs und jedes Oberbürgermeisters. Roselieb: »Niemand kann sagen, dass es solche Flutwellen im Ahrtal noch nicht gegeben hat … Beim Hochwasser vor 200 Jahren waren die Dimensionen etwa noch gewaltiger.« Schon am frühen Abend hätte man einen Voralarm auslösen können, wie das Landräte im sturmfluterprobten Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten zu tun pflegen.

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