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Verwirrung in Mistelbach: Amt verlangt auf Internetseite 3-G-Regel fürs Betreten des Gebäudes

Published On: 29. August 2021 13:23

Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach stellt Voraussetzungen für das Betreten des Amtsgebäudes. Aber eine solche Verordnung, dass ein “3-G-Nachweis” vorzuweisen ist, gibt es gar nicht.

Foto: Bwag / Wikimedia (CC BY-SA 4.0)

Niederösterreich    29. August 2021 / 13:23

Verwirrung in Mistelbach: Amt verlangt auf Internetseite 3-G-Regel fürs Betreten des Gebäudes

Eine Erklärung auf der Internetseite der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach im niederösterreichischen Weinviertel sorgt für Verwirrung. Denn obwohl es keine diesbezügliche Verordnung gibt, wird das Betreten des Amtsgebäudes nur jenen gestattet, die einen „3-G-Regel“-Nachweis vorweisen können, also genesen, getestet oder geimpft sind.

Amtsgebäude darf nur mit  3-G-Nachweis betreten werden

Wörtlich ist zu lesen:

Das Betreten des Amtsgebäudes ist nur gestattet, wenn die betreffende Person einen gültigen Nachweis im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen nach den COVID-Vorschriften vorweisen kann: „Genesen“, „Getestet“ oder „Geimpft“ („3-G-Regel“)

Bei vorheriger Anmeldung genügt Mund-Nasen-Schutz

Von Bürgern auf diesen Umstand hingewiesen, fragte unzensuriert bei Bezirkshauptfrau Gerlinde Draxler nach und bekam folgende Antwort:

Zu Ihrer Anfrage darf auf die Homepage des Landes NÖ verwiesen werden, wonach bei persönlichen Terminen auf der Bezirkshauptmannschaft bei vorheriger Terminvereinbarung ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist.

https://www.noe.gv.at/noe/Information_zur_Online_Terminbuchung.html

Leistungen des Bürgerbüros werden darüber hinaus auch ohne Terminvereinbarung angeboten (siehe der von Ihnen übermittelte Anhang).

Beim Anhang handelte es sich um ein Bildschirmfoto der vorgeschriebenen „3-G-Regel“ auf der Internetseite der Bezirkshauptmannschaft.

Noch mehr Verwirrung

Mit ihrer Antwort hat die Bezirkshauptfrau in Mistelbach aber nicht für Aufklärung, sondern für noch mehr Verwirrung gesorgt. Denn wie sie schreibt, darf man das Amtsgebäude mit Mund-Nasen-Schutz betreten, wenn man sich vorher anmeldet. Die „3-G-Regel“ gilt demnach nur für Besucher der Bezirkshauptmannschaft, die keinen Termin vereinbart haben.

Ist das logisch? Nein. Denn das Virus kann doch nicht gefährlicher sein, nur weil sich jemand vorher nicht anmeldet.

“Missverständnis” in Neunkirchen

Wie berichtet, hat es auch in der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen in Niederösterreich einen skurrilen Vorfall bezüglich des Betretens des Amtsgebäudes gegeben. Sabine S. wandte sich verärgert an unzensuriert, weil sie ihren Reisepass ohne Corona-Test nicht abholen durfte. Als wir nachfragten, teilte uns Bezirkshauptfrau-Stellvertreter Michael Engel mit, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe.

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