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Polizeibekannter Tschetschene (14) stach Landsmann nieder – vier Monate Haft!

Published On: 1. September 2021 18:21

Parks in Wien 15 (Symbolbild: Rohrauerpark bei der Gablenzgasse) waren bevorzugtes Wirkungsgebiet der “1150er”-Jugendbande, der auch der als besonders aggressiv geltende Angeklagte angehörte.

Foto: Gugerell / wikimedia.org (CC-Zero)

   1. September 2021 / 18:21

Polizeibekannter Tschetschene (14) stach Landsmann nieder – vier Monate Haft!

Es scheint fast so, als würde unsere ohnehin massiv überlastete Justiz sich ihren „Nachwuchs“ an Kriminellen selbst züchten: Ein bereits davor polizeibekannter 14-jähriger Tschetschene, der bei einem Streit mit einem älteren Landsmann im Vorjahr diesen mit dem Messer fast tödlich verletzt hatte, kam heute, Mittwoch, vor dem Wiener Landesgericht mit lächerlichen vier Monaten Haftstrafe davon. Da er zuvor bereits in U-Haft gesessen war, ging er nach der Verhandlung gleich heim. Dass es nicht seine letzte Verhandlung gewesen war, scheint wahrscheinlich, wenn man sich die „Karriere“ des heute 15-Jährigen anschaut.

Schon als Kind Mitglied einer kriminellen Bande

Der Bursche war bereits als Kind wiederholt durch kriminelle und gewalttätige Aktionen als Teil einer ebenso aktiven Jugendbande mit dem Namen „1150er“, benannt nach ihrem „Wirkungsgebiet“ in den Parks des 15. Wiener Gemeindebezirks, aufgefallen. Ihnen sei halt “langweilig gewesen, da kommt man auf blöde Gedanken”, wie er deren Aktivitäten rechtfertigte. Gerichtsverfahren und Strafen blieben ihm aber wegen seiner Strafunmündigkeit lange erspart.

“Ehre” mit dem Messer gegen Unbewaffneten verteidigt

Nach seinem 14. Geburtstag änderte sich das: Weil ein um ein Jahr älterer Bursche, ebenfalls Tschetschene und Mitglieder der „1150er“, ihn und die Mutter seines besten Freundes beleidigt haben soll (Vorsicht: „Ehre“!), ging er auf diesen im Zuge eines Treffens am 5. August des Vorjahres mit dem Messer los. Ein mutmaßlich tödlicher Stich in den Hals wurde nur dadurch abgelenkt, dass der Angegriffene sich instinktiv wegdrehte und so das Messer „nur“ in die Schulter bekam. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten deshalb versuchten Mord (§86 StGB) vor.

Eingeschüchterte Zeugen wollen Täter nicht bestraft sehen

Während der Verhandlung zeigte sich, dass auch dem Opfer das österreichische Strafrecht ziemlich egal zu sein scheint. Möglich, dass auch eine Angst vor dem als besonders aggressiv geltenden Täter mitspielte – die psychiatrische Gutachterin hatte ihm „eine erhöhte Aggressionsbereitschaft und ein gestörtes Sozialverhalten mit Neigung zu Grenzüberschreitungen“ attestiert. Und so versicherte das Opfer, dass er “nicht wollte, dass die Polizei kommt und dass er Probleme kriege”. Er wollte auch nicht, „dass so ein großes Ding daraus wird“, so der Bursche im Zeugenstand. Und vor allem will er nicht, „dass er wegen mir im Gefängnis sitzt.“ Welches Opfer einer Messserattacke will schon, dass der Täter bestraft wird?

Attacke war nur “Kampf Mann gegen Mann”

Vorsorglich hatte der Staatsanwalt den Angeklagten vor den Zeugenaussagen aus dem Saal führen lassen, um die Lage etwas zu entspannen. Dieser hatte bis dahin schlicht abgestritten, seinen Kontrahenten mit dem Messer verletzt zu haben. Er habe nur „gegen seine Jacke“ gezogen, es sei ein „Kampf Mann gegen Mann“ gewesen. Wie das halt in Tschetschenien so üblich zu sein scheint.

Zwölf Monate Haft, acht davon bedingt – und gleich Enthaftung

Ob das Urteil – zwölf Monnate Haft wegen schwerer Körperverletzung (§84 StGB), acht Monate davon bedingt – abschreckend auf den gewaltbereiten Jung-Kriminellen wirkt, bleibt zu bezweifeln. Da er aufgrund besonders aufwendiger Ermittlungen vorher bereits ein Jahr in U-Haft gesessen war, ging er gleich nach der Verhandlung heim. Der Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Quelle: krone.at

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