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Diktatur in Berlin: Ex-SED-Kader verbietet Wahlkampf-Veranstaltung von „dieBasis“

Published On: 2. September 2021 13:45

Bild: mabi2000 / CC BY-SA 2.0 / Flickr

Das Recht, sich versammeln zu dürfen, ist ein hohes Gut, das zurecht im Grundgesetz geschützt ist. Gerade in Wahlkampfzeiten ist eine Demonstration für Parteien ein beliebtes Mittel, um sich in der Öffentlichkeit zu zeigen und um Wählerstimmen zu kämpfen. Ist ein Versammlungs-/Demonstrationsverbot ohnehin schon ein starker Eingriff in Grundrechte, ist das Verbot in Wahlkampfzeiten eine deutliche Schlechterstellung der Wahlkampfmöglichkeiten. Diese Erfahrung musste auch die Partei „dieBasis“ am vergangenen Wochenende in Berlin machen als der SPD-Innensenator Geisel (Ex-SED), wieder einmal eine ihm nicht genehme Demonstration einfach verbot.

  • Ein Demoverbot ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte
  • Verdacht: Geisel missbraucht seine Stellung
  • Parteistatus gar nicht beachtet
  • Dürfen nur noch Demonstranten mit genehmen Meinungen auf die Straße?
  • „dieBasis“ kündigt Rechtsmittel gegen das skandalöse Verbot an

Von Achim Baumann

Demokratie kann schmerzen, insbesondere wenn demokratische Institutionen von ehemaligen Feinden der Demokratie geleitet werden. Das kann in der Bundesrepublik nicht (mehr) passieren? Doch, siehe Berlin. Dort regiert als Innensenator das ehemalige SED-Mitglied Andreas Geisel (heute SPD). Ob man mit ihm den sprichwörtlichen Bock zum Gärtner gemacht hat, fragen sich inzwischen viele Bürger nicht nur in der deutschen Hauptstadt. Und am vergangenen Wochenende gab er erneut Anlass für solche Vermutungen.

Geisel verbietet Wahlkampfveranstaltung der Partei „dieBasis“

Was ist passiert? Für das vergangene Wochenende wurde durch die Basisdemokratische Partei Deutschland („dieBasis“) in Berlin auf dem Potsdamer Platz eine Wahlveranstaltung für 500 Teilnehmer angemeldet, auf der sich die inzwischen mit über 25.000 Mitgliedern neuntgrößte Partei des Landes möglichen Wählern vorstellen wollte. Die Veranstaltung, die rechtzeitig angemeldet wurde, wurde jedoch von der „Versammlungsbehörde der Polizei Berlin“, die Geisel untersteht, rigoros verboten. Geplant waren Auftritte mehrerer Kandidaten für den Bundestag. „Wir sind als junge Partei auf den Straßenwahlkampf angewiesen“, so David Claudio Siber, Mitglied im Bundesvorstand und Sprecher der Partei. „Während die Altparteien Millionen-Budgets für den Wahlkampf auffahren, haben wir aus der Parteienfinanzierung genau Null Euro. Wir müssen mit allen ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern zum Wahlkampf auf die Straße. Wenn das jetzt untersagt wird, verbietet man uns den Wahlkampf“, ergänzt Siber aufgebracht.

Polizeibehörde setzt Partei mit Querdenkern gleich

Das Verbot wird vor allem darauf gestützt, dass es bei Veranstaltungen von sogenannten Querdenkern regelmäßig zu Verstößen der Anti-Coronamaßnahmen gekommen sei. Dass Verstöße aber seltsamerweise bei solchen Versammlungen geradezu gesucht und geahndet werden, bei Veranstaltern anderer Gruppen und Organisationen indes nicht genau hingesehen wird – Beispiel CSD-Großdemo in Berlin – lässt vermuten, dass hier nicht mit dem gleichen rechtlichen Maßstab vorgegangen wird. Aber dazu ist der SPD/SED-Innensenator per Gesetz verpflichtet. So sind die seitenweisen Aufzählungen in der Verbotsverfügung von Verstößen von vermeintlichen oder tatsächlichen Querdenkern völlig irrelevant, zumal die Partei „dieBasis“ sich im Wahlkampf befindet und damit einen weitaus höheren Schutz genießt – was die Verbotsbehörde aber nicht einmal ansatzweise thematisiert.

Polizei auf wissenschaftlichen Pfaden

Besonders bemerkenswert ist die Verbotsverfügung beim Zitat von wissenschaftlichen Studien: Breit und langatmig wird versucht, eine bestimmte wissenschaftliche coronakonforme Position zu definieren, obwohl es sicherlich nicht Angelegenheit der Polizei ist, festzustellen, was wissenschaftlich richtig oder falsch ist. Hier schwingt sich ein Innensenator Geisel zum Behüter der angeblich einzig wahren Position auf, obwohl sich Wissenschaftler eben uneins sind, was beispielsweise Ansteckungswege im Freien oder Mindestabstände angeht.

Beugt Geisel das Recht?

Ein Innenminister, der Teilnehmer von Versammlungen unterschiedlich behandeln lässt, ist eine Gefahr für den Rechtsstaat. Mit der gleichen Begründung, die hier herangezogen wurde, ließe sich beispielsweise die alljährliche Randale-Demonstration von Linksextremisten am 1. Mai verbieten, bei der immerhin regelmäßig mehrere Dutzend Polizisten zum Teil schwer verletzt werden. Das macht der Ex-SED-Genosse aber nicht. Kein Wunder also, dass „dieBasis“ ankündigt, konsequent gegen Geisel vorzugehen. „Wir werden sämtliche Rechtsmittel einlegen. Das wollen und das dürfen wir uns als Basisdemokraten nicht gefallen lassen“, verspricht Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier, selbst Direktkandidat, der in Köln gegen den umstrittenen Karl Lauterbach von der SPD antritt.

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