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In Zürich wird auch bei Gottesdiensten die Zertifikatspflicht streng kontrolliert

Published On: 16. September 2021 12:30

Gemäss Weisungen des Krisenstabs der reformierten Kirche der Stadt Zürich sollen Zertifikate nicht nur auf Sicht kontrolliert, sondern digital überprüft werden.

Veröffentlicht am 16. September 2021 von Red.


Der Krisenstab der reformierten Kirche Zürich hat am 14. September Weisungen zur Zertifikatspflicht erlassen. Demnach soll das Covid-Zertifikat beim Eintritt zu kirchlichen Veranstaltungen — also auch Gottesdiensten — nicht nur auf Sicht, sondern über eine App des Bundesamtes für Gesundheit kontrolliert werden. Zudem muss ein Personalausweis vorgelegt werden.

Die Kirchen werden in den Weisungen aufgefordert, Personen zur Kontrolle der Zertifikate zu bezeichnen. Konkret bedeutet dies, dass Kirchen Einheiten mit polizeilichen Aufgaben zu bilden haben. Wie sich das auf die Qualität der kirchlichen Arbeit und der Gottesdienste auswirkt, bleibt abzuwarten.

Wie die Zutrittskontrollen für Menschen ohne Smartphone erfolgen, ist noch nicht geregelt. In den Weisungen heisst es:

«Sofern Kirchgemeinden für Gottesdienste ein online-Anmeldeverfahren nutzen und dabei spezifische Tools einsetzen, in denen die Angemeldeten ihr Covid-Zertifikat digital hinterlegen, kann der genannte Prüfvorgang verkürzt werden (nur noch Prüfung eines Ausweisdokuments und Abgleich mit der Anmeldeliste).»

Für den Zutritt zu Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen ist kein Zertifikat erforderlich. Es gelten jedoch «zwingend Maskenpflicht» und Abstandsregeln.

Grundlage der Weisungen ist die Überzeugung der Kirchenleitung zur Wirksamkeit der Impfung. Der Krisenstab schreibt dazu:

«Die einzige Möglichkeit, aktiv die Pandemie einzudämmen, ist sich impfen zu lassen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch Impfen Szenarien mit schweren Erkrankungen verhindert werden können und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens vermieden werden kann.

Wer jetzt ins Spital muss, ist fast immer nicht geimpft. Wer jetzt in Familie und Arbeit ausfällt und die Risiken von Long-Covid ignoriert, ist (bis auf wohl wenige Ausnahmen) nicht geimpft. Von der eigenen Entscheidung für oder gegen eine Impfung sind auch andere direkt oder indirekt betroffen. Ein minimal vorhandenes persönliches Impfrisiko gilt es also nicht nur im Blick auf die eigene Gesundheit, sondern auch im Blick auf die Gesundheit der anderen abzuwägen. Bei dieser Entscheidung für oder gegen das Impfen geht es auch um die Solidarität mit der Gesellschaft und der Kirchgemeinde.»



Quelle:

Reformierte Kirche Zürich: Weisungen des Krisenstabs vom 14. September 2021 – 14. September 2021

Dokumente

PDF – (193.5 kB)

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