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Faktischer Impfzwang durch Test-Regelchaos

Published On: 19. September 2021 0:20

Veröffentlicht am 19. September 2021 von StS.

Ein Bekannter der Thurgauer SP-Kantonsrätin Dr. Barbara Müller, die sich wegen Vorerkrankungen nicht impfen lassen darf, fragte beim Dachverband der Behindertenorganisationen «Inclusion Handycap» nach, ob es für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, entsprechende Ausnahmen gebe. Die Mail liegt der Redaktion von Corona-Transition vor.

Ab dem 1. Oktober gilt gemäss der Juristin von «Inclusion Handycap» ein Attest für jene Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen,- oder invasiv testen lassen dürfen. Ein Attest darf nur von einer nach dem Medizinalberufegesetz bewilligten Arztperson ausgestellt werden (Anhang 6 Ziff. 1.4.1 Bst. l Covid-19-Verordnung 3).

Der Bund übernimmt die Kosten nur für Antigentests und nur bis am 1. Oktober

Für SARS-CoV-2 Antigentests übernimmt der Bund die Kosten. Allerdings nur bis zum 1. Oktober 2021. Nur der Antigen- und PCR-Test ist für das Ausstellen eines Zertifikates gültig. Nicht gültig sind hingegen Selbsttests und Antikörpertests, wie das Bundesamt für Gesundheit BAG auf seiner Website schreibt.

Vor dem Abflug und bei der Einreise

Personen, die mit einem ärztlichen Attest den Nachweis erbringen, dass sie aus medizinischen Gründen keinen Sars-CoV-2-Test machen können, sind von der Testpflicht vor dem Abflug und bei der Einreise befreit (Art. 7 Abs. 5 Bst. g und Art. 8 Abs. 3 Bst. b Covid-19-Verordnung, Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs). Ein PCR-Spucktest führt zu einem Zertifikat. Dieser muss aber selber bezahlt werden und ist nur 72 Stunden gültig.

Spucktest

Für Personen, die sich weder impfen lassen noch einen

Nasenabstrich machen können oder wollen,
besteht die Möglichkeit, einen PCR-Spucktest zu machen, der ebenfalls zu einem Covid-Testzertifikat führt. Für solche Tests ist bis jetzt aber noch keine Kostenübernahme durch den Bund vorgesehen. Im Flughafen Zürich und in gewissen Apotheken ist ein PCR-Spucktest in allen Kantonen möglich.

Kommentar der Redaktion:

Ein PCR-Test ist nur 72 Stunden gültig und der Bund oder die Krankenhasse zahlt ihn nicht, wenn man Gesund ist und ihn für die Ausbildung, die Arbeit, die Freizeit oder für das Reisen benötigt. Die meisten Menschen müssen ihn also selbst bezahlen.

Ein Antigen-Schnelltest ist nur 48 Stunden gültig und wird bis zum 1. Oktober noch vom Bund bezahlt.

Ein PCR-Test ist 72 Stunden gültig und wird nicht vom Bund bezahlt.

Die Kosten für PCR-Tests übernimmt der Bund gemäss BAG nur in folgenden Fällen:

  • Sie lassen sich aufgrund von Symptomen testen.
  • Sie haben eine Meldung der SwissCovid App erhalten.
  • Sie haben eine Anweisung von einer kantonalen Stelle oder von einer Ärztin/einem Arzt erhalten, dass Sie sich testen lassen sollen.

Im Alltag bedeutet das: Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, nicht genesen ist und die Voraussetzungen für ein Attest nicht erfüllt, muss sich je nach Lernanstalt (Uni, Fachhochschule) oder Arbeitgeber dreimal pro Woche mit einem Antigentst testen lassen und ab 1. Oktober den Test selbst bezahlen. Je nach Anbieter kostet er zwischen 55 und 80 Franken. Im Durchschnitt also rund 202 Franken pro Woche und 810 pro Monat.

Der PCR-Test kostet zwischen 135 und 180 Franken. Da er 72 Stunden gültig ist, braucht man ihn «nur» zwei mal pro Woche. Kosten: 315 Franken pro Woche und 1260 pro Monat. Das kann sich nicht jeder leisten.

Die experimentelle Gen-Therapie wird hingegen von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Der Rest zahl der Bund. Faktisch ist das ein Impfzwang und für die Prämien- und Steuerzahler alles andere als solidarisch.

Und als «genesen» gilt nur, wer vor mindestens 28 und längstens 180 Tagen nachweislich positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Dabei werden gemäss dem Kanton Bern die Angaben im Antragsformular automatisch mit dem Informationssystem des Bundes abgeglichen. Wer dort nicht registriert wurde, hat Pech gehabt. Und wenn die Genesung nach 180 Tagen vorbei ist, ist sie vorbei.

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