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Haben die Covid-«Impfstoffe» eigentlich noch gültige Zulassungen?

Published On: 25. September 2021 0:20

Veröffentlicht am 25. September 2021 von WS.

Anfang September berichtete das Onlineportal Blautopf unter dem Titel «Rechtsprechung: Sind die Covid-19-Impfstoffe überhaupt noch zugelassen?» über einen wichtigen Prozess am Obersten Gerichtshof in Paris am 31. August 2021, bei dem es um die Aussetzung der Impflicht für drei Klägerinnen aus dem Gesundheitswesen ging.

Neben den Argumentationssäulen «Das Recht auf Leben» und das «Recht auf Privateigentum» stützte sich die Anwältin der Frauen, Diane Protat, in der Klage vor allem auf die Notzulassungen der «Impfstoffe».

In einem Interview mit der Zeitung France Soir hatte Protat erklärt, dass diese Notzulassungen halbjährlich neu beantragt und natürlich von den entsprechenden Behörden, also der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur), neu genehmigt werden müssten.

Demnach hätte Pfizer diese Verlängerung bis Ende Juni beantragen müssen, Moderna bis Anfang Juli, AstraZeneca bis August und Janssen bis zum 11. September 2021.

Die Anwältin verlangte daher vom französischen Staat Beweise (Vorlegen der entsprechenden Dokumente), ob diese Anträge mit der erforderlichen begleitenden Akte wirklich eingereicht wurden. Denn sollte dies nicht der Fall sein, bedeutet das, dass Impfstoffe auf dem Markt sind, die ohne Genehmigung verabreicht werden.

Während der Verhandlung habe der Staatsanwalt erklärt, er sei «nicht befugt diese Frage zu beantworten». Schliesslich habe er zugeben, dass er nicht Bescheid wisse, wie der Stand der Dinge sei, teilte Blautopf mit.

Das Urteil wurde am 13. September 2021 verkündet. Das Gericht hat die Klage der Frauen abgewiesen. Die «schockierten» Klägerinnen hätten sich vom Staatsanwalt anhören müssen, dass «in jedem Fall die Möglichkeit bestehe, ihre Praxis zu verkaufen», was in seinen Augen nicht bedeutete, dass sie «jedes Eigentumsrecht verloren» hätten, informiert Blautopf am 22. September.

Zum anderen erklärte das Gericht, dass das Leben «keine individuelle Freiheit sei, die unbedingt gegen ‹la voie de fait» geschützt werden müsse». Bei einer «voie de fait» handelt es sich um einen sehr schweren rechtswidrigen Eingriff des Staates in die Grundfreiheiten des Einzelnen.

«Quo vadis, schönes Frankreich?», fragt der Blautopf-Autor und er fährt fort: «Gibt das Gericht hiermit nicht zu, dass ein sehr schwerer rechtswidriger Eingriff des Staates besteht und es ihn zulässt?»

Von essentieller Bedeutung in diesem Urteil sei jedoch die Tatsache, dass die Frage nach der Verlängerung der Notfallzulassung der «Impfstoffe» nicht beleuchtet wurde. Protat habe bereits am 31. August versucht, sich darüber Klarheit zu verschaffen.

«Obwohl das Gericht die Antwort des Staatsanwalts öffentlich zu Protokoll gegeben hatte (…), taucht dieser Punkt im Urteil nicht auf», wird Diane Protat zitiert.

Schon am Tag der Urteilsverkündung beantragten die Klägerinnen deshalb beim Gericht eine Kopie des Anhörungsprotokolls, in dem dieser Punkt erwähnt wurde.

«Es ist aus meiner Sicht unwahrscheinlich, dass es sich hier nur um ein Versehen handelt und das Gericht dieses Anliegen vergessen haben könnte. Sehr unwahrscheinlich auch deswegen, weil der Anwalt Jean-Charles Teissedre ebenfalls versucht hat, eine Antwort auf diese fundamentale Frage zu erhalten», erläutert Protat.

Teissedre hätte am 26. August 2021 eine E-Mail an die «Agence nationale de sécurité du médicament» (ANSM) geschickt, schreibt Blautopf. Die ANSM in Saint-Denis ist die «Nationale Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln», eine öffentliche französische Behörde, ihre Hauptaufgabe ist die Bewertung der Gesundheitsrisiken von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfte in etwa das Pendant zum deutschen Paul-Ehrlich-Institut sein, lässt Blautopf wissen.

Am 7. September 2021 habe der Anwalt eine persönliche Antwort von der Direktorin, Dominique Martin, erhalten, in der sie erklärte, «dass auch sie den Stand der Dinge nicht kenne und dass sie seine Anfrage an die EMA weitergeleitet habe, denn die Impfstoffhersteller müssten ihre Verlängerungsersuche dort einreichen».

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