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SPÖ-Bürgermeister Ludwig rudert bei Test-Schikanen für Schüler kleinlaut zurück

Published On: 27. September 2021 19:02

SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig “quälte” Schüler mit Marathon-Tests, jetzt rudert er offensichtlich still und leise zurück. Doch das Testen für Schüler zwischen sechs und zwölf Jahren bleibt.

Foto: SPÖ Presse- und Kommunikation / wikimedia.org (CC BY-SA 2.0) und unzensuriert.at

Coronavirus    27. September 2021 / 19:02

SPÖ-Bürgermeister Ludwig rudert bei Test-Schikanen für Schüler kleinlaut zurück

Die Wiener Stadtregierung korrigiert nur drei Wochen nach Verkürzung der Test-Gültigkeit für Schüler bis zwölf Jahren ihre eigene Verordnung und sorgt damit für weitere Verwirrung bei Eltern, aber auch bei Journalisten. Kaum jemand blickt hier noch wirklich durch.

Ludwig als “Hardliner”

Ab 1. Oktober rudert SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig, der sich bei den Corona-Maßnahmen wohl als “Hardliner” profilieren möchte, zurück: Die PCR-Tests sollen für Schulkinder von sechs bis zwölf Jahren auch außerhalb des Schulgebäudes wieder 72 Stunden Gültigkeit haben, die Antigentests 48 Stunden, am Freitag sogar 72.

Im Verordnungstext heißt es wörtlich:

11. § 6 Abs. 3 lautet:

„(3) Bei Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt § 1 Abs. 2 Z 1 mit der Maßgabe, dass die Abnahme eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Abweichend von § 1 Abs. 2 Z 1 können diese Personen auch ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, in Form eines

a.) Zertifikates gemäß $ 4c Epidemiegesetz 1950

b.) Nachweis einer befugten Stelle oder

c.) Nachweis gemäß § 3 Z 8 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (Corona-Testpass)

vorweisen. Ein Corona-Testpass gilt in der Woche, in der alle gemäß der COVID-19-Schulverordnung 2021/2022 vorgesehenen Testungen pro Unterrichtswoche eingetragen sind, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche als Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 Z 1.“

Test-Marathon für Schüler

Ludwig hatte die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests vor drei Wochen auf 48 Stunden, jene der Antigentests auf 24 Stunden verkürzt. Wollte ein Schüler im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren außerschulische Aktivitäten setzen, etwa Fußballspielen oder ein Konzert besuchen, musste er sich einem regelrechten Test-Marathon unterziehen. Da dürfte es wohl massive Beschwerden der Eltern gegeben haben.

Wien bleibt dennoch das einzige Bundesland, wo Schüler in diesem Alter getestet werden. In den anderen acht Bundesländern ist für Schüler im Alter von sechs bis zwölf Jahren gar kein Testnachweis erforderlich. Warum man in Wien weiterhin den “Ninja-Pass” mit den Pickerln als Eintrittskarte für außerschulische Aktivitäten verwendet, bleibt ein Rätsel. Es würde ja auch ein Schülerausweis reichen. Denn wer in die Schule geht, muss ohnehin getestet werden.

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