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Die Impfung – ein medizinisches und rechtliches Hochrisikogebiet

Published On: 12. Oktober 2021 0:38

Veröffentlicht am 12. Oktober 2021 von CS.

Beate Bahner gehört zu den Fachanwältinnen für Medizinrecht der ersten Stunde. Sie gewann in jungen Jahren den Kanzleigründerpreis und verfasste neben ihrer erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit mehrer arztrechtliche Standardwerke. Bahner hatte bereits im April 2020 als eine der ersten Anwältinnen gegen die amtlichen Massnahmen beim Bundesverfassungsgericht geklagt.

In ihrem neuen Buch behandelt sie zahlreiche brisante juristische und medizinische Fragen rund um die «Corona-Impfung»: Von ärztlichen Aufklärungspflichten über das «Meldedesaster» bei den Nebenwirkungen. Das Buch ist besonders lesenswert für alle, die sich für strafrechtliche Aspekte des Impfens und Haftungsfragen interessieren. Bahner thematisiert aber auch die Gefahren der Gen-Injektionen für nicht geimpfte Personen: So setzt sie sich in einem Kapitel sorgfältig mit dem Phänomen des «shedding» und «sich selbst verbreitenden Impfstoffen» auseinander.

(Auszüge:)



Offensichtlich geht die Impffreudigkeit der Bürger in Deutschland
trotz massiver Impfkampagnen und Androhungen von Nachteilen für die nicht Geimpften derzeit deutlich zurück. Dies kann an den niedrigen Inzidenzwerten und den fast völlig verschwundenen Corona-Erkrankungen liegen. Dies kann an den Sommermonaten und den damit verbundenen Ferienreisen der Bürger liegen. Es kann aber auch daran liegen, dass ein Teil der Bevölkerung der Impfung (inzwischen) kritisch gegenübersteht und sich fragt: Impfen ja oder nein? Mit welchem Impfstoff impfen? Bald impfen oder noch etwas abwarten? …

Jeder medizinische Eingriff kann auch mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein – und zwar auch dann, wenn er korrekt, also ohne Fehler («lege artis») vom Arzt durchgeführt wurde! Denn auch ohne einen sogenannten «Behandlungsfehler» des Arztes kann es zu Reaktionen oder gar zu Komplikationen durch die medizinische Behandlung kommen. Nur wenn die jeweilige Person diese Risiken kennt, kann sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden, welche Risiken sie eingehen will: die Risiken der Durchführung der Behandlung – oder die Risiken des Unterlassens der Behandlung.

Konkret für Corona bedeutet dies: Der Patient muss so aufgeklärt werden, dass er einerseits die Risiken der Corona-Krankheit kennt, mit denen er ohne Impfung konfrontiert sein kann – und dass er andererseits die Risiken einer Impfung gegen die Corona-Krankheit kennt. Erst wenn er für beide Aspekte das Pro und Kontra auf Basis des stets aktuellen medizinischen Standes kennt, kann er aufgeklärt und informiert in die Impfung einwilligen oder diese auch ablehnen. …

Ohne eine ordnungsgemässe Aufklärung läuft wiederum der Arzt Gefahr, Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sein: Dies ist dann der Fall, wenn sich – trotz korrekter Impfung mit sauberem Impfstoff – ein Risiko verwirklicht, über welches der Arzt hätte aufklären müssen, oder wenn der Patient eine schwere Corona-Erkrankung erleidet, die er durch eine Impfung hätte vermeiden können.

Die Entscheidung Pro oder Kontra Impfung ist schwer, denn allein der Patient muss diese Entscheidung treffen, wenn er zuvor umfassend und zutreffend vom Impfarzt aufgeklärt wurde. Der Patient muss damit selbst die Verantwortung für seinen Körper, seine Gesundheit und sein Leben tragen. …

Noch schwieriger ist diese Entscheidung, wenn sie für Dritte zu treffen ist, etwa für die eigenen Kinder, die alten kranken Eltern und Angehörigen oder behinderte Personen, die keine eigenständige Entscheidung treffen können. Dieses Buch will in rechtlicher Hinsicht sowohl für die Patienten als auch für die Ärzteschaft Hilfestellung leisten und unter anderem eine juristische Orientierung über Umfang und Art der ärztlichen Aufklärung geben. Möge hierdurch jedem einzelnen Menschen die individuelle Entscheidung zum Thema Corona-Impfung leichter fallen!

Aufklärung über Gefahren für nicht geimpfte Personen

Es gibt inzwischen in den sozialen Medien eine Vielzahl beeindruckender Berichte, wonach nicht nur geimpfte, sondern auch nicht geimpfte Personen nach (teilweise nur kurzem) Kontakt mit geimpften Personen die vielfältigsten Beschwerden entwickeln. Dies klingt zunächst erstaunlich, nahezu unglaubwürdig und kaum nachvollziehbar. Denn die Injektionen wurden ja den Geimpften verabreicht, nicht etwa den Ungeimpften. Wieso also sollen jetzt plötzlich Ungeimpfte krank werden oder unerklärliche Beschwerdebilder aufweisen? Es gibt jedoch eine Vielzahl sich ähnelnder Berichte, die tatsächlich verblüffend sind und den Schluss zulassen, dass Impfreaktionen, Krankheitsbilder und Beschwerden diffuser Art nicht nur bei geimpften Personen, sondern auch bei ungeimpften Personen – nach Kontakt mit Geimpften – möglich sind. …

Solche Übertragungen scheinen schon deshalb nicht ausgeschlossen, weil das Infektionsschutzgesetz selbst an drei Stellen die Möglichkeit beschreibt, dass auch «externe, dritte, nicht betroffene Personen» betroffen sein können. Der Begriff «Impfstoff» ist in § 21 IfSG definiert:

Impfstoffe sind auch solche «Impfstoffe», die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

Auch die Definition des Impfschadens umfasst denjenigen Schaden, den dritte Personen erleiden können, die selbst gar nicht geimpft wurden. Dies ergibt sich aus § 2 Nr. 11 IfSG:

Ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.

«Shedding» oder «sich selbst verbreitende Impfstoffe»?

Es ist bislang nicht klar, ob es sich um sogenanntes Shedding oder um «Sich selbst verbreitende Impfstoffe» handelt.

«Shedding» bedeutet in diesem Zusammenhang übersetzt «Verbreiten» oder «Ausstossen». «Sich selbst verbreitende Impfstoffe» sind Vakzine, die sich wie Infektionskrankheiten anhand von Transmissibilität (Übertragbarkeit) ausbreiten. Dies bedeutet, eine geimpfte Person vakziniert ihr persönliches Umfeld, also auch Personen in ihrer unmittelbaren Nähe. Bereits im Jahr 2018 hatte das Center for Health Security von der Bloomberg School of Public Health der berühmten Johns Hopkins Universität in einem Bericht vorgeschlagen, derartige Impfstoffe einzusetzen, um einen Immunschutz gegen bestimmte Krankheiten aufzubauen. Unter der Rubrik «Sich selbst verbreitende Impfstoffe» (Self-Spreading Vaccines, S. 45) heisst es in dem Bericht wie folgt:

«Sich selbst verbreitende Impfstoffe sind gentechnisch verändert, um sich wie Infektionskrankheiten durch Populationen zu bewegen. Doch anstatt Krankheiten zu verursachen, verleihen sie Schutz. Die Vision ist, dass eine geringe Anzahl von Individuen in einer Zielpopulation geimpft werden könnte und der Impfstoff-Erreger, so wie ein pathogenes Virus, in der Population zirkulieren würde. Woraus eine schnelle grossflächige Immunität resultiert.»

Schon vor drei Jahren – und eventuell auch länger – wurde also die Idee der «Sich selbst verbreitenden Impfstoffe» durch eine hochkarätige Institution publiziert und sicherlich auch schon erforscht. Bei Tieren gibt es bereits entsprechende Studien, wie etwa der Artikel «Wir haben jetzt die Technologie, um Impfstoffe zu entwickeln, die sich selbst verbreiten» in der Zeitschrift New Scientist vom August 2020 zeigt.

In einer Publikation bereits vom November 2015 im Expert Review of Vaccines werden die «sich selbst ausbreitenden Impfungen für künftige Infektionskrankheiten» innerhalb von fünf Jahren für realisierbar gehalten.

Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass auch Bestandteile der Corona-Impfstoffe von den geimpften Personen ausgeschieden und (freilich ohne deren Wissen) bei näherem Kontakt auf Dritte übertragen werden können, ohne dass dies der Bevölkerung bekanntgemacht wird.

Ärzte müssen die Personen, die sie impfen, auf diese – wenn auch bislang wissenschaftlich nicht offiziell bestätigte – Möglichkeit einer Übertragung von Mikroorganismen von geimpften auf ungeimpfte Personen und die damit verbundenen körperlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen der Ungeimpften hinweisen. Sie müssen die Geimpften vor zu grosser körperlicher Nähe der ungeimpften Menschen zu ihnen warnen. Zumindest scheint in den ersten Tagen bis hin zu vier Wochen nach der Impfung eine «Übertragung» auf Ungeimpfte möglich zu sein. Dies gilt insbesondere für vulnerable Gruppen und für Schwangere. …

Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen

Die Freisetzung und die damit verbundene Möglichkeit der Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen ist bereits in der EU-Richtlinie 2001/18/EG vom 12. März 2001 über die «absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt» ausführlich geregelt. Sie gilt grundsätzlich auch für alle Corona-Impfstoffe, da diese auf gentechnisch veränderten Organismen beruhen. …

Eine weitere Regelung findet sich in der EU-Richtlinie 2009/41/ EG vom 6. Mai 2009 über die «Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen» mit ausführlichen Vorgaben zur Durchführung von Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit.

Angesichts dieser beiden EU-Richtlinien, die ausführlichst die Massnahmen und Verfahren zur Reduzierung der Risiken der Ausbreitung von (Mikro-)Organismen beschreiben, dürfte es ausser Frage stehen, dass auch bei allen vier gentechnischen veränderten Corona-Impfstoffen die Möglichkeit der Ausbreitung auf Dritte besteht, deren Risiken bislang unbekannt sind. Die zuvor beschriebenen «Shedding»-Wirkungen zeigen jedenfalls, dass ganz offensichtlich eine Übertragung von Mikroorganismen – welcher Art auch immer – durch Geimpfte auf Ungeimpfte erfolgt.

Nahezu alle Sicherheitsmassnahmen, insbesondere die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung wurden jedoch durch die EU-Verordnung 2020 /1043 vom 15. Juli 2020 ausdrücklich und ausschliesslich für die Corona-Impfungen ausser Kraft gesetzt. …

So warnen also inzwischen auch die Behörden vor einer Virusübertragung der Geimpften auf Ungeimpfte. Wie und warum das Virus von Geimpften auf Ungeimpfte übertragen wird, scheint noch nicht geklärt – offensichtlich ist jedoch, dass es eine Übertragung von Viren oder von sonstigen Mikroorganismen der geimpften auf die nicht geimpften Personen zu geben scheint. Dies kann freilich nicht Sinn und Zweck einer «Schutzimpfung» sein. …

Beate Bahner: Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten. Rubikon, 2021. 408 S., € 20,00

erhältlich als Taschenbuch

oder als e-Book

Siehe auch: RubikonExlusivinterview mit Beate Bahner, Sucharit Bhakdi und dem Juristen Carlos A. Gebauer.

Beate Bahner: Corona Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten. – 21. September 2021

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