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Anfrage an das Bildungsministerium in Rheinland-Pfalz – Betreff „Studium“ ohne Test nicht möglich?

Published On: 22. Oktober 2021 18:55

Warum können Uni´s anderer Bundesländer kostenfreie Tests zur Verfügung stellen?

Wir möchten unseren Lesern eine Anfrage an das Bildungsministerium in Rheinland-Pfalz wiedergeben. Eine Frau die sich via E-Mail an uns gewendet hat, bat uns darum.

Wenn man sich nicht impfen lassen möchte, verliert man also das Grundrecht auf freien Bildungszugang. Denn sind Studierende in der Lage, diese Testkosten zu tragen? Wenn man sich dann eben für die Impfung entscheidet, damit man weiter „frei“ studieren darf, hat man sich meiner Meinung nach gegen das Grundrecht für körperliche Unversehrtheit entschieden. Zur Überprüfung stehen Security-Leute vor den Eingängen,

es gibt Stichproben mit Hilfe eines Buzzers (Signalgeber).

Von: N.N.

Gesendet: Mittwoch, 6. Oktober 2021 07:59

An: Poststelle (BM und MWG) [email protected]; [email protected].

Betreff: Grundrecht Bildungszugang

Guten Tag!

ich möchte mich heute mit einer Frage an Sie wenden. Wie kann es sein, dass der freie Zugang zu Bildung, wie im Grundgesetz garantiert, ab kommender Woche in Rheinland-Pfalz nicht mehr gilt?

Mit der Kombination „tagesaktueller Test“ und „kostenpflichtiger Test“ ist das Studium bei einer Entscheidung gegen die Covid-Impfung für etliche Studierende nicht mehr uneingeschränkt möglich, weil es unbezahlbar wird. Zumindest für unser Kind.

Wollen Sie wirklich, dass fähige Menschen ihr Studium abbrechen oder aussetzen?

Wollen Sie wirklich die Impfpflicht durch die Hintertür?

Oder wollen Sie, dass die Betroffenen illegale Wege finden?

Alle Zahlen sprechen dafür, dass das Risiko einer Impfung höher ist, als das Risiko einer Infektion, das belegen sämtliche Statistiken. Deswegen kommt eine Impfung für uns nicht in Frage. Das ist ein Streitthema, klar. Aber dennoch eine individuelle Entscheidung. Aber der SKANDAL ist, dass die notwendigen Tests, die ja gern täglich gemacht werden, KOSTENPFLICHTIG werden. Warum können nicht an der Hochschule- ebenso wie an den Schulen- niederschwellig zur Verfügung gestellt werden? Bzw. für Studierende ebenfalls eine Befreiung von den Kosten?

Was raten Sie uns und was werden Sie diesbezüglich unternehmen?

Mit hoffnungsvollen Grüssen

N.N.

Das Argument der Corona MWG aus Rheinland-Pfalz ist wirklich beeindruckend, denn es wird argumentiert, dass bereits Erleichterungen für Ungeimpfte Studenten zugestanden werden, denn der erforderliche Test darf gnädiger weise auch vom Vortag sein, also auch älter als 24 Stunden, so dass maximal 3 Testungen pro Woche erforderlich sind, sollte täglich eine Präsenzveranstaltung besucht werden.

Gesendet: Donnerstag, 07. Oktober 2021 um 12:46 Uhr

Von: „Corona (MWG)“

An: N.N.

Betreff: AW: Grundrecht Bildungszugang

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. Oktober 2021, auf die wir vom Corona-Team des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Ihnen gerne antworten.

Nach drei digitalen Semestern an den Hochschulen ist für das Wintersemester eine Rückkehr in die Präsenz, wie sie auch von allen Seiten richtigerweise gefordert wurde, vorgesehen. Um dies zu ermöglichen, wurden in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Regelungen geschaffen, die sowohl dem Wunsch nach Präsenzlehre, aber auch dem Bedürfnis nach Gesundheitsschutz Rechnung tragen, denn die Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Im Gegensatz zum allgemeinen gesellschaftlichen Leben, bei dem hier in Rheinland-Pfalz die 2GPlus-Regelung gilt, d.h. zu geimpften und genesenen Personen kommt noch ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen dazu, gilt an den Hochschulen die 3G-Regelung, d.h. es können unbegrenzt viele nicht-immunisierte Personen an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Damit soll Allen die Teilhabe am Studium ermöglicht werden. Zudem gilt speziell an Hochschulen die Erleichterung, dass der erforderliche Test auch vom Vortag sein kann, also auch älter als 24 Stunden, so dass maximal 3 Testungen pro Woche erforderlich sind, sollte täglich eine Präsenzveranstaltung besucht werden.

Einen Selbsttest vergleichbar an Schulen vor Ort im Vorfeld der Lehrveranstaltung durchzuführen und dies von den Lehrenden überwachen zu lassen, ist ausdrücklich an den Hochschulen nicht vorgesehen. Aufgrund der Vielzahl der Studierenden in den Lehrveranstaltungen, ist ein solches Vorgehen im Interesse der Lehre, nicht praktikabel. Zudem können Studierende, im Gegensatz zu Schülerinnen und Schülern, selbstständig die notwendigen Testungen außerhalb des Lehrbetriebs vornehmen lassen.

Seit dem 7. Juni haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ohne größere Schwierigkeiten und Hürden eine kostenlose Impfung zu erhalten, um sich und andere wirksam gegen das Coronavirus zu schützen. Für Studierende wurden und werden extra Impfangebote direkt an den Hochschulen durchgeführt. Die kostenlosen und niedrigschwelligen Impfangebote, die im Gegensatz zu den Testungen die wirksame und nachhaltigere Alternative zur Eindämmung der Pandemie sind, ermöglichen es, die flächendeckenden Testungen, deren Kosten bislang von der Allgemeinheit getragen wurden, künftig abzuschaffen. Denn eine Testung schützt im Gegensatz zur Impfung nicht vor Ansteckung und Erkrankung. Die Allgemeinheit mit Kosten zu belasten, wenn es wirksamere Alternativen gibt, ist in der aktuellen Situation nicht mehr vertretbar. Daher werden Tests auch für Studierende demnächst kostenpflichtig sein.

Ihr Kind kann sich selbstverständlich aus persönlichen Gründen dafür entscheiden, sich nicht impfen zu lassen. Sie wird deswegen auch nicht von den Lehrveranstaltungen ausgeschlossen, sie muss sich als Ungeimpfte jedoch zukünftig auf eigene Kosten testen lassen. Sofern sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf, werden die Kosten der Tests aber selbstverständlich weiterhin getragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Corona-Team Anfragen

des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit

Mittlere Bleiche 61

55116 Mainz

Unseren Beitrag damit du dich mit anderen Studierenden vernetzen kannst, findest du hier: Wo findest du als Student Hilfe und was kannst du tun? und Rechtsanwältin Jessica Hamed: Sollten Tests für Studenten nicht bezahlt werden, darf es keinen Präsenzunterricht geben.


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