gesunde-eltern-duerfen-auf-st.-martinsumzuegen-nicht-mitlaufen-–-soeder-ruft-katastrophenfall-aus-–-koeln-macht-partyGesunde Eltern dürfen auf St. Martinsumzügen nicht mitlaufen – Söder ruft Katastrophenfall aus – Köln macht Party
dilek-kalayci-(spd)-noch-gesundheitssenatorin-empfiehlt:-„kein-kontakt-mehr-zu-ungeimpften“Dilek Kalayci (SPD) Noch-Gesundheitssenatorin empfiehlt: „kein Kontakt mehr zu Ungeimpften“
divi-und-rki-taeuschen-mit-falschen-corona-intensivpatienten-zahlen:-54%-von-diesen-sind-nicht-an-corona-erkrankt

DIVI und RKI täuschen mit falschen Corona-Intensivpatienten Zahlen: 54% von diesen sind nicht an Corona erkrankt

Published On: 12. November 2021 18:11

„Wie sollen die Kliniken das schaffen?“ fragt das ZDF in einem aktuellen Beitrag und malt wieder dramatische Bilder von überfüllten Intensivstationen – wegen Corona Patienten.

Eingangs wird drastisch erläutert:

Werden nicht bald Maßnahmen ergriffen, könnte der Ausnahmezustand in vielen deutschen Kliniken zum Alltag werden, warnen Intensivmediziner wie Christian Karagiannidis, der auch wissenschaftlicher Leiter des DIVI-Intensivregisters ist.

Quelle: ZDF

Beim DIVI werden über die Hälfte der sogenannten „Corona Intensivpatienten“, welche überhaupt nicht an Corona „erkrankt“ sind, gezählt, obwohl diese lediglich einen positiven PCR-Test haben.

In einem aktuellen Beitrag („Vorsätzliche Täuschung durch das RKI? Sind bereits 70% der Intensivpatienten geimpft?“) haben wir die „Intensivbettenzahlen“ von RKI und DIVI miteinander verglichen und gemutmaßt, dass das RKI nur von 42% der Intensivpatienten den Impfstatus kennt. Durch einige Kommentare zu dem Beitrag, konnten wir das Thema noch genauer analysieren und unter die Lupe nehmen. Wir müssen unsere Aussage revidieren: Die Problematik, besteht nicht nur auf Seiten des RKI – denn außer Verwirrung beim Impfstatus zahlreicher Patienten, sind beim DIVI über die Hälfte der sogenannten „Corona Intensivpatienten“ überhaupt nicht an Corona „erkrankt“ – sie haben lediglich einen positiven PCR-Test. Aber der Reihe nach…

Die Intensivbettenlage beim RKI und DIVI

Bevor wir uns ans Eingemachte machen, werfen wir erst mal einen Blick auf die aktuellen Zahlen beim RKI. Seit dem Erscheinen unseres letzten Artikels ist beim RKI ein neuer Wochenbericht (vom 11.11.2021) erschienen – wir schauen uns kurz diese Zahlen an, um „auf Stand“ zu sein:

In den Kalenderwochen 41 bis 44 zählt das RKI somit 2 + 448 + 870 = 1.320 „Corona Fälle auf Intensivstation“, die symptomatisch sind und deren Impfstatus bekannt ist.

Wir haben wieder die Tagesreporte beim DIVI ausgewertet. In den Kalenderwochen 41 bis 44 wurden dort 3.520 „Corona Patienten“ zum ersten Mal auf einer Intensivstation aufgenommen.

Corona Intensivpatienten, die eigentlich gar keine sind

In unserem letzten Artikel haben wir die Abweichung in der Tatsache begründet, dass das RKI von den „Differenzpatienten“ zum DIVI (immerhin 2.200 Intensivfälle) nicht den Impfstatus kennt. Dies war eine falsche Annahme – worauf wir dank einiger Kommentare aufmerksam wurden.

Denn, schaut man in dem RKI Wochenbericht, dann steht dort folgender, schlanker Satz:

Ausreichende Angaben zum Impfstatus lagen für 81 % der symptomatischen COVID-19-Fälle vor.

RKI Wochenbericht vom 11.11.2021

Das heißt laut eigener Aussage des RKI kennt es „nur“ von 19% der Intensivpatienten den Impfstatus nicht.

Mit einem kleinen Dreisatz kommen wir so auf die Anzahl aller symptomatischer Corona Fälle auf den Intensivstation:

    begin{equation*} text{Symptomatische Corona Intensivpatienten in KW 41 - 44} = num{1320} cdot frac{num{100}}{num{81}} = num{1630} end{equation*}

Was heißt das nun für uns?

Nun – von insgesamt 3.520 angeblichen „Corona Intensivpatienten“ haben lediglich 1.630 ein „typisches Covid Symptom“. Die Mehrheit (1.890 Personen), die laut DIVI als „Corona Intensivpatient“ im Krankenhaus gelistet werden, haben keine „Covid Symptomatik“.

Was sind denn „typische Covid Symptome“? Nun, bei den Zulassungsstudien für die Vakzine hat man sich an der Definitin der CDC orientiert (wir berichteten). Die „typischen Covid Symptome“ sind dabei:

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit
  • Schüttelfrost
  • Muskelschmerzen
  • Geschmacksverlust
  • Halsschmerzen
  • Durchfall
  • Erbrechen
  • Ermüdung
  • Kopfschmerzen
  • Eine laufende Nase
  • Übelkeit

Das heißt im Umkehrschluss:

In den Kalenderwochen 41 – 44 kamen 1.890 auf Intensivstation, die zwar in die Statistik als „Corona Intensivpatienten“ eingehen, denen aber noch nicht einmal die Nase läuft.

Kann dies sein? Macht das DIVI wirklich den „Fehler“, von dem wirklich seit Anbeginn der Pandemie gewarnt wurde? Nun, ein Blick in die FAQs des DIVI hilft hier weiter:

Welche tagesaktuellen Fallzahlen zu COVID-19 Patient*innen auf Intensivstation werden erfasst?

Aktuelle COVID-19-Fälle: Anzahl aller aktuell in intensivmedizinischer Behandlung (beatmet und nicht beatmet) befindlichen COVID-19-Patient*innen (in allen Intensivbereichen: Low-Care, High-Care, ECMO). Dabei nur nachgewiesene Infektionen mit SARS-CoV-2 und KEINE Verdachtsfälle.

Das bedeutet COVID-19-Fälle werden im Intensivregister als solche gezählt, sobald ein positiver Test vorliegt.

Quelle: DIVI

Sprich: Aktuell werden wir nicht nur vom RKI an der Nase herumgeführt – sondern auch vom DIVI. Dieses spricht von 3.520 „Corona Intensivpatienten“, von denen 1.890 – das heißt 54% der Fälle – lediglich einen positiven PCR-Test (mit unbekanntem CT-Wert) und sonst keinerlei Covid/Grippe Symptome haben.

Wer betreibt eigentlich das DIVI-Intensivregister?

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) vertritt natürlich die Interessen der Krankenhäuser und wurde schon mehrfach in der „Pandemie“ auffällig – nicht zuletzt im sogenannten „Intensivbettenskandal“, den z.B. Prof. Schrappe ausführlich analysiert hat (wir berichteten).

Das DIVI-Intensivregister ist nun eine Kooperationsarbeit zwischen DIVI und dem RKI. Interessant ist, wer bei diesem Projekt „die Hosen an hat“:

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat das DIVI-Intensivregister im März 2020 im Rahmen der Bekämpfung und Eindämmung von SARS-CoV2 mit fachlicher Unterstützung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI e.V.) aufgebaut und entwickelt.

Quelle: Website RKI

Dass nun wirklich das RKI federführend ist und das Register betreibt, muss man sich in Deutschland mühsam als Bürger über fragdenstaat.de herausfinden:

DIVI-Intensivregister: Betriebsverantwortung am RKI

Klarstellend teilen wir Ihnen mit, dass die Betriebsverantwortung, d.h. die Verantwortung für den inhaltlichen und technischen Betrieb einschließlich der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für das DIVI-Intensivregister dem RKI obliegt.

Quelle: Schreiben des Bundesministerium für Gesundheit

Also: die Zahlen des DIVI liegen in Verantwortung des RKI. Offensichtlich kann das RKI anhand der Daten herausfinden, wer „symptomatisch“ (also „wirklich an Corona erkrankt“ ist) und wer nicht. Warum werden also nochmal so irreführende Zahlen veröffentlicht bzw. an die Presse weitergegeben?

19% der symptomatischen Fälle ohne Impfstatus?

Kommen wir nochmal kurz zurück zu dem Impfstatus der Patienten. In den Kommentaren unseres letzten Berichts wurden wir mehrfach darauf angesprochen, dass die Krankenhäuser den Impfstatus ja gar nicht erfassen würden bzw. sie diesen nicht weitergeben müssen.

Nun – hier wollen wir auf die „Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ verweisen. In dieser ist das Ganze klar geregelt, direkt in §1:

§1 Erweiterte Meldepflicht

Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes wird erweitert auf die Aufnahme einer Person in ein Krankenhaus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Nach Satz 1 meldepflichtig sind neben dem im Krankenhaus feststellenden Arzt auch der leitende Arzt des Krankenhauses oder in einem Krankenhaus mit mehreren selbständigen Abteilungen der leitende Abteilungsarzt.

(2) Die namentliche Meldung durch eine der in Absatz 1 Satz 2 genannten Personen muss folgende Angaben enthalten:

1. zur betroffenen Person:

a) Name und Vorname,

b) Geschlecht,

c) Geburtsdatum,

d) Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls

abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes,

e) weitere Kontaktdaten,

f) Aufnahme und Entlassung aus Krankenhaus, gegebenenfalls intensivmedizinische Behandlung und deren Dauer und erfolgte Beatmungsmaßnahmen,

g) bislang bei ihr erfolgte COVID-19-Schutzimpfungen einschließlich der Art der verwendeten Impfstoffe und, soweit vorliegend, ihr Serostatus,

[…]

Sprich: die Krankenhäuser sind verpflichtet, den Impfstatus sowie die Dauer einer intensivmedizinischen Behandlung zu melden. Die Daten müssen dem RKI also vorliegen.

Nebenbei wäre es auch mehr als unglaubwürdig, wenn Krankenhäuser den Impfstatus nicht erfassen würden – mittlerweile machen einige Ministerpräsidenten schon Stimmung, indem sie sagen, dass Ungeimpfte nicht mehr in den Krankenhäusern im eigenen Bundesland behandelt werden sollen und da will uns das RKI glauben lassen, es kenne von 19% der symptomatischen Intensivpatienten nicht den Impfstatus?

Sind denn dann Verfahren gegen die Krankenhäuser am Laufen, die die Meldung vermasselt haben – immerhin verstoßen sie offensichtlich gegen das Infektionsschutzgesetz…

Nur ein Gerücht: „Kreuzimpfungen“ werden beim RKI nicht beachtet

Immer wieder wurden wir auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Abweichung der RKI von den DIVI Daten daher rühren könnte, dass das RKI Menschen mit einer „Kreuzimpfung“ (z.B. zuerst AstraZeneca und dann BioNTech-Pfizer) nicht beachten würde. Wir können Entwarnung geben – dem ist nicht so.

Im aktuellen Wochenbericht beispielsweise findet man:

Insgesamt 175.188 wahrscheinliche Impfdurchbrüche wurden mit Meldedatum seit der 5. KW identifiziert, davon 117.367 nach einer abgeschlossenen Impfserie mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer), 21.499 mit Janssen (Johnson & Johnson), 14.091 mit Vaxzevria (AstraZeneca), 8.676 mit Spikevax (Moderna), 8.651 mit einer Kombination Vaxzevria/Comirnaty und 1.521 mit einer Kombination Vaxzevria/Spikevax. Die beiden letztgenannten Kombinationen werden umgangssprachlich auch als „Kreuzimpfungen“ bezeichnet. Bei weiteren 3.383 Fällen konnte anhand der vorliegenden Angaben keine Zuordnung zu den o.g. Impfstoffen erfolgen.

Quelle: RKI Wochenbericht vom 11.11.2021

Erstaufnahmen und Neuaufnahmen – Unstimmigkeiten beim DIVI?

Im letzten Beitrag hatten wir beschrieben, wie aufwändig es ist, die einzelnen „Neuaufnahmen“ von Hand aus den Tagesreporten des DIVI auszuwerten. Auch hier bekamen wir viele Hinweise, dass die „Erstaufnahme“ beim DIVI direkt grafisch dargestellt und die entsprechenden Daten auch als CSV-Datei herunterladbar sind:

Nun – die grafisch dargestellten Daten (und die in der entsprechenden CSV Datei) sind genau die Zahlen aus dem letzten Bericht, die wir dort als „Kombi-Datei“ beschrieben hatten. Im Downloadbereich des DIVI (wo wir die „Kombi-Datei“ gefunden hatten) gab es dazu keinerlei Beschreibung.

Da die Zahlen von den „Neuaufnahmen“ im entsprechenden Tagesreport abweichen, schlossen wir darauf, dass die „Erstaufnahmen“ auch Intensiv- zu Intensivstation-Verlegungen beinhalten (sogenannte ITS-ITS Verlegungen).

Nun, bei den grafischen Darstellungen ist bei den „Erstaufnahmen“ eine kleine Erläuterung dabei:

Seit dem 29.07.2021 werden die Erstaufnahmen sowie die Verlegungen von einer ITS zu einer anderen ITS im Intensivregister abgefragt und erfasst. Zuvor wurde „Neuaufnahmen auf ITS“, welche sowohl die Erstaufnahmen als auch die ITS-zu-ITS-Verlegungen umfasste, als ein Wert aus der vorliegenden Belegungsanzahl der COVID-Fälle sowie der Anzahl der abgeschlossenen Behandlungen abgeleitet und berichtet.

Mit der gesonderten Erfassung kann nun differenziert werden:

– nach Erstaufnahmen: Es wird die Anzahl der COVID-Patient*innen gezählt, die erstmals (von einer Nicht-Intensivstation, z.B. Normalstation oder Notaufnahme) zur Behandlung auf eine ITS aufgenommen wurden und 

– nach ITS-zu-ITS-Verlegungen: Es wird die Anzahl der COVID-Patient*innen erfasst, die im Rahmen einer Verlegung von einer anderen ITS aufgenommen wird.

Quelle: DIVI

Sprich: Eigentlich sollten die Erstaufnahmen genau das sein, was wir wollen. Schauen wir uns einen konkreten Zahlenwert aus der „Kombi-Datei“ für den 11.11.2021 an:

Es wurden also am 11.11.2021 ganze 213 Erwachsene und 1 Kind als „Covid Erstaufnahme“ in einer Intensivstation aufgenommen.

Schauen wir dagegen in den Tagesreport vom 11.11.2021, dann finden wir:

Mit 248 Neuaufnahmen (Erwachsene + Kinder) haben wir damit eine Abweichung von 34 Intensivpatienten. Kann dies an einer anderen Definition der „Neuaufnahmen (Erstaufnahmen auf eine ITS)“ im Tagesreport liegen? In den Anmerkungen im Tagesreport findet man:

Vor dem 11.08.2021 wurden „Neuaufnahmen auf ITS“ (Erstaufnahmen und ITS-ITS-Verlegungen einschließend) als ein Wert aus der vorliegenden COVID-Belegung und der Anzahl abgeschlossener Behandlungen abgeleitet und berichtet.

Seit Kurzem werden die COVID-19-Neuaufnahmen im Intensivregister präzisiert als direkter Wert und differenziert nach Erstaufnahme und ITS-ITS-Verlegung erfasst: Es wird die Anzahl der COVID-Patient*innen gezählt, die erstmals (von einer Nicht-Intensivstation, z.B. Normalstation, Notaufnahme) zur Behandlung auf eine ITS aufgenommen wurden („Erstaufnahmen“), und es wird getrennt die Anzahl der COVID-Patient*innen erfasst, die im Rahmen einer Verlegung von einer anderen Intensivstation („ITS-ITS-Verlegung“) aufgenommen wurden.

Die neu erfassten „Erstaufnahmen auf ITS“ werden seit dem 11.08.2021 im Tagesreport berichtet. Für einen Vergleich der berichteten Neuaufnahmen vor und nach dem 11.08.2021 muss beachtet werden, dass der Anteil der Verlegungen in der neu berichteten Zahl nicht mehr enthalten ist und, dass es sich nun um eine neue direkte Erfassung handelt.

Quelle: Erläuterungen im DIVI Tagesreport

Sprich: Die „Erstaufnahmen“ aus den Zeitreihen und die „Neuaufnahmen (Erstaufnahmen auf ITS)“ sollten laut Beschreibung den selben Sachverhalt wiedergeben und identisch sein. In der letzten Auswertung waren die Zahlen in der „Kombi-Datei“ größer, diesmal sind die Zahlen im Tagesreport größer. Ein Fakt, den wir uns nicht erklären können – sollten die Daten doch auf der gleichen Datenbasis basieren. Was wird beim DIVI da intern gerechnet? Wir wissen es nicht.

Fazit

Was bleibt am Ende übrig? Corona-Intensivpatienten, die eigentlich nur „Intensivpatienten“ sind. Hinzu kommen Unstimmigkeiten der Daten beim DIVI selbst und eine Abweichung der Daten zwischen DIVI und RKI.

Nun, was definitiv fest steht ist, dass das RKI die Stelle ist, bei der alle Daten zusammenlaufen – sowohl die Meldungen der Krankenhäuser als auch die Daten des DIVI.

Dass die Regierung und das DIVI gleiche Interessen haben, was das Aufrechterhalten der „Panik“ angeht, spiegelt sich in den Meldungen des DIVI wieder: über die Hälfte der „DIVI Corona Intensivpatienten“ sind (offensichtlich) nicht an Corona erkrankt. Nur das DIVI (bzw. das RKI) kann wohl die Frage beantworten, warum diese Personen auf Intensivstation liegen. Diabetes? Adipositas? Raucher? Man weiß es nicht – jedenfalls nicht wegen Corona, wie man bei der Zusammenführung der Daten des DIVI und des RKI feststellt.

Da das RKI die Stelle ist, bei der alle Daten zusammenlaufen, könnte das RKI die Auswertung im Wochenbericht so gestalten, dass die Daten dort stimmig sind, mit den Meldungen im DIVI-Intensivregister. Denn wie wir gesehen haben, sind die Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, die Angaben so zu melden, dass die Daten konsistent sein müssten – wenn man bei der Darstellung die gleiche Methodik wählen würde (gleiche Definition von „Covid Intensivpatient“).

Die Fragen, die wir uns stellen, sind nun:

  • Wie kann es sein, dass bei 19% der „symptomatischen Corona Intensivpatienten“ der Impfstatus nicht bekannt ist – obwohl die Krankenhäuser (per Gesetz) melden müssen?
  • Wieso gibt das DIVI einfach alle Patienten mit „positivem PCR Test“ also „Corona Patienten“ aus, obwohl bekannt ist, dass über die Hälfte dieser sogenannten „Corona Patienten“ überhaupt nicht an Corona erkrankt ist?
  • Wieso weichen selbst die DIVI-eigenen Daten ab? Sprich, warum ist die Angabe der „Erstaufnahmen“ (aus den Zeitreihen) nicht stimmig mit den „Neuaufnahmen (Erstaufnahmen auf einer ITS)“ (im Tagesreport)?
  • Was genau versteht das RKI unter einem „symptomatischen Corona Fall“? Auch diese Definition (oder einen Verweis darauf) haben wir im Wochenbericht vergeblich gesucht.

Abonniert gerne den Telegram Kanal – Corona ist nicht das Problem, dort könnt ihr euch noch umfangreicher als hier auf dem Blog informieren.

Categories: Corona BlogTags: , , Daily Views: 1Total Views: 54
gesunde-eltern-duerfen-auf-st.-martinsumzuegen-nicht-mitlaufen-–-soeder-ruft-katastrophenfall-aus-–-koeln-macht-partyGesunde Eltern dürfen auf St. Martinsumzügen nicht mitlaufen – Söder ruft Katastrophenfall aus – Köln macht Party
dilek-kalayci-(spd)-noch-gesundheitssenatorin-empfiehlt:-„kein-kontakt-mehr-zu-ungeimpften“Dilek Kalayci (SPD) Noch-Gesundheitssenatorin empfiehlt: „kein Kontakt mehr zu Ungeimpften“