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Werden sie uns retten? So geschickt wehren sich Anwälte gegen Impf-Zwang

Published On: 12. November 2021 14:54

Screenshot Youtube/Scheer

Mutige Juristen gegen den Impfzwang: Die Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer präsentierten heute ihre Vorgehensweise gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen. So klagten sie bereits Verkürzung der Wirksamkeit der PCR-Tests aufgrund der fehlenden wissenschaftlichen Grundlage ein. Auch gegen die 2G-Regel in der Nachtgastronomie brachten sie in der Vergangenheit eine Beschwerde ein. Sie bezeichnen die Bestimmungen des Gesetzgebers als „absurden Fleckerlteppich“, gegen den sie nun mit ihren Mandanten klagen werden. Die Anwälte haben sich dem Kampf für die Grundrechte und gegen staatliche Willkür verschrieben, legten Nachtschichten ein, um den Gesetzen auf den Zahn zu fühlen. „Schwurbler“ wollen sie dezidiert nicht sein.

  • Wollen Staat mit eigenen Waffen schlagen
  • Impfungen nur temporär effektiv und nicht das gelindeste Mittel
  • Argumentierbar wäre nur PCR-Test: Bietet 72 Stunden Gewissheit gegen Übertragung
  • Klagen gegen 2G-Regel im Auftrag von Gastro-Unternehmern
  • 2G-Regel ließ gesamtes Weihnachtsgeschäft zu 90-100% einbrechen
  • Gegen staatlich organisierten, wirtschaftlichen Ruin: Auch körpernahe Dienstleister sollen klagen können
  • Genesenen-Beschwerde in Arbeit: Werden meist nicht anerkannt trotz Immunität

Wollen keine „Schwurbler“ sein: Staat soll mit seinen eigenen Waffen geschlagen werden

Höllwarth und Scheer wollen durch ihre Verfassungsklagen gegen die Spaltung der Gesellschaft vorgehen. Sie orientieren sich am Credo des angeblichen Gesundheitsschutzes. Der Staat soll zeigen, worum es ihm nun wirklich geht, um die Diskriminierung an sich, oder tatsächlich um den Kampf gegen die Pandemie. Die Anwälte betonen „keine Schwurbler“ zu sein, argumentieren in der Logik des Staates und fordern diesen so in seiner eigenen Argumentation heraus. Gerade deswegen könnte die Verfassungsklage erfolgreich sein. Der Verfassungsgerichtshof, so die Anwälte, sei ein politisches Organ das dafür da ist, um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu überprüfen. Zwar sei durch die pandemische Lage eine Art Ausnahmezustand gegeben, doch im Sinne von Kelsens Rechtslehre können die vermeintlich fehlerhaften und grundrechtswidrigen Normen des Gesetzgebers hinterfragt und bei Erfolg auch aufgehoben werden.

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Als die neue Maßnahmenverordnung am Sonntag Abend endlich bekannt wurde, legten die Anwälte sofort los. Sie legten eine Nachtschicht ein, wollen dem Gesetzgeber auf den Zahn fühlen. 12 wissenschaftliche Papers legten sie der PCR-Klage bei. Höllwarth und Scheer fordern den Staat heraus.

Gerade durch den Umstand, dass es vor allem Geimpfte sind, die das Virus z.B. in der Nachtgastronomie verbreiten, sehen Höllwarth und Scheer die 2G-Regel in ihrer jetzigen Form als juristisch nicht tragbar an. Sie bringen eine Verfassungsbeschwerde ein.

Achillesferse des Impfzwangs: Nicht das gelindeste Mittel gegen Pandemie

Das gelindere Mittel. In ihrer Beschwerde orientieren sich die Anwälte einerseits an unseren Grundrechten, andererseits an wissenschaftlichen Erkenntnissen zum PCR-Test. 12 wissenschaftliche Papers wurden in die Beschwerde eingebaut. Bei einem negativen PCR-Test könne die Infektiosität für mindestens 72 Stunden ausgeschlossen werden. Weil es juristisch durchaus möglich sei, in Grundrechte einzugreifen, wenn kein gelinderes Mittel vorhanden sei, orientieren sich die Anwälte an der Frage nach dem gelindesten Mittel. Das gelindere Mittel als die Impfung sei aber der PCR-Test und dieser sei erfolgreich, schlussfolgern die Anwälte. Der Impfzwang sei daher nicht argumentierbar. Die Strategie der Anwälte: Alle Personen sollen sich PCR-testen lassen müssen, der Impfzwang soll damit ein Ende finden.

Die 2G-bedingten Stornierungen könnten Gastronomen in den Ruin treiben. Höllwarth und Scheer bringen die Beschwerde eines Hotels ein. Die wirtschaftliche Schädigung aufgrund der nun einprasselnden Stornierungen wegen der 2G-Regel will das Hotel nicht auf sich sitzen lassen. 90-100% des Weihnachtsgeschäfts seien storniert worden. Auch ein Restaurant klagt über Höllwarth und Scheer aufgrund des massiven Schadens den der Wegfall des Weihnachtsgeschäfts mit sich bringt. Denn: Eine Entschädigung seitens des Staats sei nicht realistisch, zumal man in der Theorie das Geschäft aufrecht erhalten könne mit geimpften Gästen.

Beschwerde im Namen der Genesenen

Mit der letzten Novelle wurde nun abgeschafft, dass Genesene mit Antikörpern von den Einschränkungen befreit sind. „Das ist völlig evidenzbefreit“, erklärt Anwalt Scheer. Mit wissenschaftlichen Papers werden Scheer und Höllwarth auch für das Recht der Genesenen klagen. Für Scheer sei nur ein Schluss aus dem Verhalten der Regierung zulässig: „Wir verwenden nicht die PCR-Tests, die ein Nachweis dafür sind, dass man nicht infektiös ist. Wenn der Genesene, der immunisiert ist, nicht durchgelassen wird, kann die Absicht nur sein, die Menschen zum Impfen zu zwingen. Mit einem Impfstoff, dessen Wirkung und Folgen zum Teil nicht klar sind.“ Er vermutet, dass die Regierung aus Überforderung die diskriminierenden Normen erzeugt.

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