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Österreichs Große Koalition für Impfpflicht ist Schwarz-Grün-Rot

Published On: 21. November 2021 11:32

Van der Bellen hat in seiner Ansprache „Menschenpflichten“ den „Menschenrechten“ gegenüberstellt, und mal eben die Impfpflicht zu so einer „Menschenpflicht“ ernannt. Da hat er ein Tor aufgemacht, das – einmal geöffnet – zum Scheunentor für jede Staatswillkür wird.

Screenprint ORF ZIB 2

Die Angst der Regierenden vor dem Volk sprach gestern aus dem Munde von Österreichs Übergangskanzler Schallenberg: „Ich glaube, ich muss mich entschuldigen, bei denjenigen zwei Drittel der Bevölkerung, die alles richtig gemacht haben“. Er entschuldigte sich bei den Geimpften, dafür, dass sie zusammen mit den Nicht-Geimpften eingesperrt werden, und stellte ihnen in Aussicht, ab dem 13. Dezember wieder frei zu sein und nur die Nicht-Geimpften eingesperrt – garantieren wollte er das aber nicht. Dass Schallenberg beim ORF auf ZIB 2 ein verbales Tränchen verdrückt, macht die Sache nur noch schlimmer: „Auch nur eine Sekunde länger als nötig jenen 65 Prozent, die alles richtig gemacht haben, die Freiheit zu nehmen, ist für mich ein unerträglicher Gedanke.“

Schallenbergs Spalter-Aufruf kontrastiert nur scheinbar den davor im ORF ausgestrahlten Anti-Spalter-Appell von Bundespräsident Van der Bellen.

Screenprint ORF

Denn das Eigentliche an Van der Bellens Ansprache ist etwas ganz anderes: Nämlich die Kreation von „Menschenpflichten“, die er den „Menschenrechten“ gegenüberstellt, und mal eben die Impfpflicht zu so einer „Menschenpflicht“ ernennt. Da hat er ein Tor aufgemacht, das – einmal geöffnet – zum Scheunentor für jede Staatswillkür wird. Von der hübschen Formulierung bis zur katastrophalen Folge ist es nur ein Wimpernschlag.

Ab 1. Februar will die Regierung von ÖVP und Grünen plus SPÖ, unterstützt von allen schwarzen und roten Landeshauptleuten eine gesetzliche Impfpflicht etablieren. Dabei berief sich Schallenberg auf Deutschland, wo – öffentlich weitgehend unbemerkt – am 1. März 2020 ein Masernschutzgesetz in Kraft trat, zu dem das deutsche Bundesgesundheitsministerium das Folgende verkündet (übrigens Masernschutzgesetz: werden da die Masern geschützt?):

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

In Österreich hängt nun alles davon ab, wie das Gesetzgebungs- und Begutachtungsverfahren verläuft, wie sich welche Verfassungsrechtler positionieren und wer dann nach Beschluss welche rechtlichen Schritte unternimmt.

Die Massenproteste in Wien und anderen Städten waren nur der Anfang einer tief gehenden Konfrontation in der österreichischen Gesellschaft, für die das politmediale Österreich verantwortlich ist. Wenn Übergangskanzler Schallenberg von „65 Prozent, die alles richtig gemacht haben“ spricht, stellt er die anderen 35 Prozent der österreichischen Bevölkerung öffentlich an den Pranger.

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