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Gerichte untersagen einige Corona-Praktiken – aus verfassungsrechtlichen Gründen

Published On: 24. November 2021 14:26

Wichtige Gerichtsurteile weisen die Corona-Scharfmacher in die Schranken – zumindest in Italien.

Foto: pixel2013 / pixabay.com

Italien    24. November 2021 / 14:26

Gerichte untersagen einige Corona-Praktiken – aus verfassungsrechtlichen Gründen

Während die Diskriminierungs-Phantasien österreichischer Politiker und ihrer Vorfeldsprecher kein Ende nehmen – so brachte Verfassungsjurist Heinz Mayer die „Zwangs-Isolierung“ für Ungeimpfte ins Spiel –, wird in anderen Ländern das gültige Verfassungsrecht tatsächlich ernst genommen.

Suspendierungen aufgehoben

In Italien wurde zu Beginn der Corona-Impfkampagne eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal eingeführt. Wer sich nicht gegen Corona impfen ließ, wurde vom Dienst suspendiert – ohne Entgeltfortzahlung.

Nachdem die Verwaltungsgerichte in Ligurien und der Region Emilia-Romagna bereits im Sommer einen Stopp für diese Praxis verfügt hatten, haben jetzt Arbeitsgerichte die Entlassungen, die wegen Impfverweigerung ausgesprochen wurden, für unrechtmäßig erklärt. Gestern, Dienstag, wurde das Urteil gesprochen, und das Gehalt muss nachbezahlt werden.

Symbol-Konditorei rehabilitiert

Ebenso hat der Staatsrat (Oberster Verwaltungsgerichtshof) die Schließung einer Konditorei in der Kleinstadt Chivasso in der Provinz Turin in der Region Piemont aufgehoben, die wider die Corona-Anordnungen im Mai offengehalten hatte.

Ausschluss von Parlamentssitzungen aufgehoben

Auch wurde der Ausschluss der Parlamentsabgeordneten Sara Cunial aufgehoben. Der bekennenden Kritikerin der Corona-Maßnahmen war die Teilnahme an den Parlamentssitzungen untersagt worden, weil sie keinen “grünen Pass” (italienisches Gegenstück zu “3G”) hatte.

Sie legte Einspruch ein und bekam vom Parlamentsgericht „aus verfassungsrechtlichen Gründen“ Recht. Denn der „Ausschluss eines Teils des Wahlvolkes ist nicht möglich“, so die Begründung. Gesundheit habe nur im Falle einer Infektion für die Zeit der Quarantäne Geltung, aber nicht länger.

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