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VW akzeptiert nur noch genesene, getestete oder geimpfte Mitarbeiter

Published On: 24. November 2021 0:00

VW akzeptiert nur noch genesene, getestete oder geimpfte Mitarbeiter

Veröffentlicht am 24. November 2021 von RL.

Nun wird es eng vor den Werkstoren des Volkswagen-Konzerns. Seit Mittwoch dürfen die Mitarbeiter die Arbeitsstätten lediglich dann noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dies gab der Konzern gegenüber den Mitarbeitern im VW-eigenen Personal Telegramm, Ausgabe 57 vom 22. November 2021, bekannt, wie das Medienportal Reitschuster.de berichtet.

VW selbst stelle sich auf den Standpunkt, dass diese Massnahme unumgänglich sei, weil die Anordnung von seiten der Politik käme und auf der Änderung des Infektionsschutzgesetzes § 28b Absatz 1 beruhe. Eigens für die Herausforderung der Kontrollen am Werkstor sei eine hauseigene «Taskforce» gegründet worden.

Beim Datenschutz sieht der Konzern in dieser einschneidenden Massnahme keine Probleme. «Der Vorgesetzte ist in der Pflicht, dem Beschäftigten in einem Vier-Augen-Gespräch die Möglichkeit zu geben, mitzuteilen, ob er geimpft oder genesen (2G) ist», schreibt VW in dem erwähnten Personal Telegramm.

Dazu Reitschuster.de: «Diese aus dem Blickwinkel jedes Datenschutzbeauftragten lobenswerte Erwähnung, die den Vorgesetzten zu einer Art Beichtvater/-mutter macht, ist allerdings insofern eine Groteske, als im Weiteren der Ungeimpfte am Tor – oder einem vorgelagerten Extrator – anstehen muss, während der Geimpfte sich digital am Drehkreuz ausweist und wie gewohnt hindurchgehen kann.»

Im Vorfeld seien die Mitarbeiter schon abgefragt worden, und den nachweislich Geimpften und Genesenen wurden ihre Werksausweise entsprechend «freigeschaltet». Diejenigen Mitarbeiter, die sich im Rahmen der Befragung als Nichtgeimpfte zu erkennen gaben, wurden entsprechend nicht freigeschaltet. «Ziel dieser Vorgehensweise ist es, dass geimpfte oder genesene Beschäftigte, wie üblich, die Werkstore passieren können», heisst es im Mitarbeiter-Telegramm dazu.

Was bedeutet das in der Praxis für Ungeimpfte konkret? Mehr Schwierigkeiten und längere Wartezeiten. «Der Ungeimpfte soll laut Telegramm an alle Mitarbeiter ‹unbedingt ausreichend Wartezeit› einplanen, ‹da der Prüfprozess durch den Werksschutz zu den jeweiligen Schichtwechseln Zeit in Anspruch nehmen wird›», schreibt Reitschuster.de. Auch gelte diese Wartezeit nicht als Arbeitszeit.

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