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Deshalb ist Impfpflicht unverhältnismäßig und verletzt Grundrechte

Published On: 25. November 2021 11:12

Die Bundesregierung Österreichs hat ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet um eine Impfpflicht durchzusetzen. Gleichzeitig soll laut dem Bundeskanzler Schallenberg ein „unbefristeter Lockdown und Ausschluss aus dem sozialen Leben für Ungeimpfte“ gelten. Das gibt es außer in Österreich nur in Nordkorea. Eine Impfpflicht ist aus keinerlei Überlegungen zu rechtfertigen.

Die Impfpflicht ist eine dauerhafte, denn eine „Auffrischung“ wird empfohlen ab 4 Monaten und ist verpflichtend nach 7 Monaten. Allerdings wurden bisher gültige Fristen immer wieder kurzfristig geändert, also sind die 7 Monate keineswegs fix.

Die Impfpflicht ist auf Grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse über SARS-CoV-2, Covid-19, die Dauer und Breite natürlicher Immunität, der Wirksamkeit von Impfungen und allen bisher gemachten Erfahrungen sachlich nicht gerechtfertigt und völlig unverhältnismäßig. Impfpflicht und Lockdown für Ungeimpfte stehen rechtlich im Widerspruch zur Entschließung der parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie den Menschen- und Grundrechten auf körperliche Unverletzheit.

Vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gibt es ein Erkenntnis von Anfang dieses Jahres, mit dem eine generelle Impfpflicht untersagt wird.

Epidemiologische Grundlagen

Ich möchte zunächst einige Fakten in Erinnerung rufen. SARS-CoV-2 ist ein Virus der bestens bekannten Familie der Corona-Viren. Es gibt deshalb eine weit verbreitete Kreuz- und Grundimmunität, die Infektionen in der Regel entweder völlig ohne Erkrankung (asymptomatisch) oder nur mit milden Symptomen verlaufen lässt.

Aus dem ersten kontrolliertem Infektionscluster, dem Kreuzfahrschiff Diamond Princess, ließ sich bereit die Infektionssterblichkeitsrate (IFR) von 0,125% mit einer Schwankungsbreite je nach Alter von 0,025% bis 0,625% errechnen

Aber es geht noch genauer nach Altersgruppe. Für die Ermittlung der IFR haben John P.A Ioannidis und Cathrine Axfors in ihrer Studie 23 Untersuchungen der Seroprävalenz (Prozentsatz von Menschen mit Antikörpern in einem Land) aus 14 Ländern in Amerika, Asien und Europa ausgewertet.

Der Median der IFR beträgt je nach Altersgruppe:

0-19: 0,0027 %

20-29: 0,014 %

30-39: 0,031 %

40-49: 0,082 %

50-59: 0,27 %

60-69: 0,59 %

Wir sehen eine drastische Staffelung nach Alter, wie das generell bei der Sterblichkeit üblich ist. Bei den über 70-Jährigen gibt es noch größere Unterschiede.

In 14 Ländern lag die IFR bei in der Gemeinschaft lebenden älteren Menschen im Median bei 2,4 %. In 2 Ländern mit mittlerem Einkommen betrug die IFR 0,3 % gegenüber 2,8 % in 12 Ländern mit hohem Einkommen.

Die Infektionssterblichkeitsrate liegt im gleichen Bereich wie für andere Atemwegserkrankungen durch Influenza, RSV oder andere Erreger, wobei Kinder durch diese sogar mehr gefährdet sind.

Es gibt keinen epidemiologischen Grund für eine Impfpflicht.

Prophylaxe

Es haben mittlerweile viele Studien nachgewiesen, dass selbst das Risiko eines positiven Ergebnisses bei einem PCR-Test mit ansteigendem Vitamin D Spiegel sinkt. Vitamin D hat zum Beispiel in der Schweiz im Altenheim Muotathal und im Pflegeheim (!) Eulachtal auch bei hochbetagten Menschen mit Vorerkrankungen schwere Erkrankungen vermieden. Die Heimleiterin hatte die wöchentliche Abgabe einer eher geringen Dosis von 5600 IE Vitamin D an die Heimbewohner bestätigt. Die Infektionen verliefen bei den alten Menschen so mild, dass nicht eine einzige Hospitalisierung nötig wurde. Berichte dazu gibt es hier und hier.

Es gibt von einer Reihe Top-Medizinern erprobte und naturwissenschaftlich untermauerte Protokolle für die Prophylaxe, die über die an sich offenbar ausreichende Einnahme von Vitamin D hinausgehen. Vorgesehen sind dabei stark antiviral wirkende Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin C und D, Zink, Selen, Quercetin oder NAC. Protokolle zur Prophylaxe und Frühbehandlung finden sich bei der „Front Line COVID-19 Critical Care Alliance“ (FLCCC) oder vom Promiarzt Dr. Vladimir Zelenko. Die deutsche Version des FLCCC Protokolls für Prophylaxe und frühe Behandlung ist hier zu finden.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch Studien aus Europa wie etwa die von Charité und Universität Heidelberg mit Tipps zur Vorbeugung gegen Covid-19.

Die Möglichkeit einer zuverlässigen Prophylaxe gegen Infektion und zur Verhinderung schwerer Verläufe von Covid-19 macht jegliche Impfpflicht überflüssig, schädlich und unverhältnismäßig. Prophylaxe mit Vitamin D ist für etwa 35 Euro pro Jahr für alle erschwinglich.

Frühbehandlung

Es gibt eine Reihe von Studien die zeigen, dass das was als Prophylaxe erfolgreich ist, ebenfalls mit gutem Erfolg in der Frühbehandlung eingesetzt werden kann, wie zum Beispiel die Studien mit Vitamin D an der Universitäten Cordoba und Barcelona. Es wurde gezeigt, dass damit die Notwendigkeit der Intensivbehandlung sowie Mortalität drastisch reduziert wird. Warum das nicht breit eingesetzt wird, kann wohl keine medizinischen, sondern nur politische und ökonomische Gründe haben. Es gibt allerdings wissenschaftlich falsche Schrottstudien, die die Wirksamkeit in Frage stellen. Warum diese Studien Schrott sind und grundlegenden wissenschaftlichen Methoden widersprechen, habe ich hier erläutert.

Ähnlich verhält es sich mit Ivermectin und Hydroxychloroquin. Es gibt eine Reihe von Studien, die den Erfolg in der Behandlung nachweisen. Ein Überblick findet sich hier https://c19ivermectin.com/ und hier https://ivmmeta.com/. Höchst erfolgreich wurde es eingesetzt in Indien, wo praktisch in einer Echtzeit Studie die Wirksamkeit in den Bundesstaaten, die es verwendeten klar erkennbar war, gegenüber denen wo es verboten war. Ebenso in Argentinien, in Afrika, Peru, Mexiko, El Salvador, Guatemala, Bolivien und anderen Staaten.

Ivermectin ist ein Humanarzneimittel, das über 3 Milliarden Mal erfolgreich eingesetzt wurde und dessen Sicherheit aktuell auch vom US National Institute of Health (NIH) als sicher eingestuft wird.

Die Möglichkeit einer zuverlässigen Frühbehandlung von Covid-19 macht jegliche Impfpflicht überflüssig, schädlich und unverhältnismäßig.

Breite und Dauerhaftigkeit natürlicher Immunität

Eine natürliche Infektion führt zu breiter gegen alle Varianten wirksame und lange anhaltende Immunität. Das hat kürzlich auch die Gesellschaft für Virologie in einer Stellungnahme bestätigt.

Die Breite und Nachhaltigkeit der Immunität ist mittlerweile wieder und wieder nachgewiesen worden. Hier ist ein Überblick über 68 von Hundert und mehr Studien, die eben das zeigen. Die Mechanismen der Immunität, sowie die Entstehung und dauerhafte Speicherung der Gedächtnis-T- und B-Zellen sowie den Plasmablasten ist längst aufgeklärt und verstanden.

Einen Überblick über die Nachhaltigkeit der Immunität nach Infektion, habe ich hier gegeben. Reinfektion wurde festgestellt bei 0,004% (d.h. nach durchschnittlich 68 Jahren) bis 0,7% je nach Belastung und Häufigkeit der Kontakte mit Viren. Die Impfung von bereits Immunen schädigt deren angeborenes Immunsystem ohne Nutzen zu bringen.

Eine Impfpflicht für bereits durch natürliche Infektion Immune gefährdet diese durch Nebenwirkungen und Schädigung des Immunsystems. Sie bringt also nicht nur keinerlei Nutzen, sondern ist für sie schädlich und insgesamt unethisch und unmoralisch.

Keine Immunität durch Impfung

Im Gegensatz zur natürlichen Immunität kann die Impfung keine Immunität herstellen, da sie keinen Schutz für die Eintrittspforten des Virus erzeugt. Es gibt keinen Schutz in Mund, Nase und Rachenraum. Das heißt, Infektionen sind möglich und damit auch die Weitergabe des Virus. Viele Studien haben mittlerweile auch gezeigt, dass die Viruslast gleich oder sogar höher ist als ohne Impfung.

Die Impfungen schützen zwar vor schwerer Erkrankung, aber bei weitem nicht in dem Ausmaß wie natürliche Immunität.

Die eingeschränkte Wirkung der derzeit verfügbaren Impfstoffe können andere nicht schützen, sie bieten nur Selbstschutz. Daher besteht kein Grund die Entscheidung über die Impfung dem einzelnen Menschen aus der Hand zu nehmen.

Impflicht ist deshalb unverhältnismäßig, unethisch und unmoralisch.

Nebenwirkungen und Langzeitfolgen

Hier sind die Todesfälle, die alleine die US Datenbank für Nebenwirkungen VAERS gesammelt hat. Per 25.11.2021 sind es immerhin 19.205, mehr als in all den Jahren davor und 50 mal so viele wie 2020.

Zu sehen ist auch, dass die Todesfälle tatsächlich in unmittelbarer Nähe zur Impfung aufgetreten sind. Insgesamt sind zu den Covid-Impfungen in der VAERS Datenbank knapp 1 Million Fälle von Nebenwirkungen erfasst worden, ebenfalls so viele wie bisher alle anderen Impfungen zusammen noch nicht.

In der von der Europäischen Medizin-Agentur EMA geführten Datenbank sind bisher fast 1,2 Millionen Nebenwirkungen und knapp 18.000 Todesfälle erfasst worden, wie die folgende Auswertung zeigt:

Das Problem dabei ist allerdings eine massive Unterfassung und Unterdrückung der Meldung von Nebenwirkungen und sogar Todesfällen. Wie das funktioniert zeigten exemplarisch die Herren Prof. Norbert Novotny und Prof. Siegfried Meryn im ORF. Ein Schlaganfall einer Anruferin zwei Tage nach der Impfung hat „sicher nichts damit zu tun“, erst als sich herausstellt, dass auch der Sohn vier Tage nach der Impfung einen Schlaganfall hatte, rudert man etwas zurück. Diese Reaktion scheint der offiziellen Linie zu entsprechen. Ärzten, die Todesfälle oder sonstige Nebenwirkungen in die zugehörige Datenbank einmelden wollen, droht Entlassung oder wird sogar vollzogen.

Für Österreich hatte der Pharmazeutenverband Pharmig die Berichtsquote auf magere 6% geschätzt. Die tatsächlichen Nebenwirkungen und Todesfälle sind also mindesten um den Faktor 10, realistischer aber um den Faktor 20 höher als die hier gezeigten. Das Risiko einer Impfung ist damit für alle unter 60 einfach zu hoch um es noch in Kauf nehmen zu können. Dazu kommt, dass die Nebenwirkungen mit sinkendem Alter zunehmen.

Das Langzeitwirkungen unbekannt sind, liegt auf der Hand.

Mögliche Neben- und Langzeitwirkungen stellen für weite Teile der Alterspyramide eine zu große Gefhar dar, Impflicht daher unverhältnismäßig und unethisch.

Die Basis für das Experiment mit den Gentechnik Präparaten

Grundlage für die Verabreichung der derzeit in der EU zugelassenen Impfstoffe ist eine Ausnahme von der Gentechnik Verordnung der EU.

Die Verordnung für die Ausnahme wurde am 15. Juli 2020 in EUR-Lex veröffentlicht. Schon allein der Titel sagt recht viel aus:

Verordnung (EU) 2020/1043 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) und deren Abgabe

Die Ausnahme wurde jedoch zeitlich und inhaltlich beschränkt. Im Paragraph (17) der Verordnung heißt es dazu:

…. Angesichts des beispiellosen gesundheitlichen Notlage aufgrund der COVID-19-Pandemie muss der Schutz der öffentlichen Gesundheit Vorrang erhalten. Daher ist es erforderlich, für die Dauer der COVID-19-Pandemie oder solange COVID-19 eine gesundheitliche Notlage darstellt, eine befristete Ausnahme von den Anforderungen im Hinblick auf eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und Zustimmung nach den Richtlinien 2001/18/EG und 2009/41/EG zu gewähren. Die Ausnahme sollte auf klinische Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von COVID-19 beschränkt sein.

Die ‚beispiellose gesundheitliche Notlage‘ besteht längst nicht mehr. Die Gefährdung von allen Menschen unter 60 entspricht der einer Grippe, ist also nicht ‚beispiellos‘. Es gibt Möglichkeiten der wirksamen Prophylaxe und Behandlung.

Entfällt diese Ausnahmegenehmigung, erlischt automatisch die bedingte Zulassung für die derzeit von der EU zugelassenen Präparate.

Bedingte Zulassung und nicht abgeschlossene klinische Studien

Die EMA hat bisher für vier Präparate eine bedingte Marketingzulassung erteilt. Diese gilt jeweils für ein Jahr, kann aber verlängert werden. Die Studien für die Zulassung sind noch nicht abgeschlossen, sondern laufen noch für ein Jahr oder noch länger. Die von Pfizer soll am 2. Mai 2023 abgeschlossen werden, die von Moderna am 27. Oktorber 2022. Details hierzu samt Screenshots habe ich hier berichtet.

Eine Impfpflicht wäre also eine Verpflichtung die Verabreichung eines Medikaments hinzunehmen, für das die klinische Studie noch nicht abgeschlossen ist. Ich halte das für eine klare Verletzung des Nürnberger Kodex.

Wenn die Regierung dieses Gesetz zur Impfpflicht durchboxt, wäre das eine Wiederauferstehung des Faschismus in Österreich. Nach 1945 dachten wir, dass diese unseligen Zeiten aus den 1920er und Folgejahren endgültig überwunden seien.

Bild von kalhh auf Pixabay

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