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Jetzt wegen drohender Impfpflicht in der Pflege arbeitsuchend melden!

Published On: 15. Dezember 2021 16:41

Handlungsleitfaden von Führungskraft mit Herz.

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist, zumindest durch den Bundestag und Bundesrat, beschlossen. Zunächst macht das ganze Angst, aber bleiben wir rational. Lasst euch nicht verunsichern. Tief durchatmen. Die Politik legt sich gerade mit den wichtigsten Berufen in diesem Land an. Also was ist jetzt zu tun? Dafür habe ich kein Rezept, aber ich sage euch mal was ich tue.

Vorweg möchte ich noch kurz erwähnen, dass dieses verkürzte Verfahren umso absurder ist, als die berufsbezogene Impfpflicht erst zum 15.03.21 eingeführt werden soll. Die Eile wäre so also gar nicht geboten. In der Sondersitzung am Dienstag wurde der Gesetzentwurf in der 1. Lesung eingebracht, am Mittwoch fand ein Fachgespräch zum Thema statt und am Freitag (10.12.2021) die 2. und 3. Lesung mit der Abstimmung. Befristet ist das Ganze erst mal bis zum 31.12.2022, weil man denkt, dass man bis dahin das Ziel erreicht hat.

  1. Ich rufe beim Arbeitsamt an und erkundige mich, wie sich die Situation für mich nun darstellt.

    Ich melde mich heute (dann vermutlich online) oder morgen, indem ich dort anrufe, arbeitsuchend. Das Onlineformular (damit hast du direkt einen Nachweis) findest du hier auf der Website. Bleibt immer freundlich – die Mitarbeiter dort können nichts für unsere Situation.

Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren: Melden Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend.

Bundesagentur für Arbeit

2. Mein Chef bittet mich zum Personalgespräch. Das muss er mindestens einen Tag vorher ankündigen und mir mitteilen worum es geht, damit ich mich darauf vorbereiten kann. Also: ich lasse mich nicht überrumpeln. In solch ein Gespräch gehe ich nicht alleine, eine Person meines Vertrauens (Zeuge) begleitet mich. Das darf mir der Arbeitgeber nicht verwehren. Sollte er sich quer stellen, antworte ich ihm, dass ich mit meinem Rechtsbeistand (Anwalt) Rücksprache gehalten habe!

Außerdem führe ich über alles ein Gedächtnisprotokoll, wann, wurde was, von wem gesagt. Im Nachgang erinner ich mich zumindest meist sehr wage an ein gesprochenes Wort.

3. Wenn mein Chef mich nach meinem Impfstatus fragt, dann darf er das, da der §28b im Infektionsschutzgesetz dies bis zum 19.03.2022 so vorsieht. Ich kann die Aussage verweigern, muss mich dann aber einem Test unterziehen. Meine Gesundheitsdaten gehen meinem Chef nämlich nichts an.

Meinen Impfausweis, wenn ich geimpft wäre, dürfte mein Arbeitgeber einmalig einsehen, ohne davon eine Kopie etc. davon anzufertigen. Hier gerne auch nochmal die Stellungnahme von Rechtsanwalt Herrn Christ dazu anhören.

4. Ich unterschreibe keinen Auflösungsvertrag, mein Arbeitgeber wird es mir schriftlich geben, dass er meinen Arbeitsvertrag jetzt und hier beenden wird, dass er mich als gesunden Menschen nicht mehr beschäftigt, denn ich bin fest davon überzeugt, dass es eine Zeit der Aufklärung geben wird.

Und selbstverständlich widerspreche ich dem Ganzen. Ich stimme also keiner Vertragsauflösung (im gegenseitigen Einvernehmen) zu (oder lasse mich dazu drängen oder gar nötigen), denn damit stellt man sich nur schlechter als nötig! Sollte das aber schon passiert sein, widerspreche ich sofort schriftlich! Am Besten jetzt schon mal die Fühler nach (noch) guten Anwälten im Arbeitsrecht ausstrecken. Ideal wären natürlich Anwälte, die als Fachgebiete sowohl das Arbeits- als auch Gesundheitsrecht betreuen. Hier empfehle ich auch das Video mit Rechtsanwalt Herrn Christ (Arbeitsrecht).

Faktisch gibt es in solch einem Gesundheitssystem ohnehin keine berufliche Zukunft mehr, … dessen sollte man sich bewusst sein.

Daher sollte man es dem aktuellen Arbeitgeber auf jeden Fall so schwer wie möglich machen und man kann vor einem ordentlichen Arbeitsgericht noch möglichst viel für sich herausschlagen (bspw. Abfindung), was bei einem Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen i. d. R. nicht der Fall ist!

5. Ich trage keinen Kassack von meinem Unternehmen auf einer Versammlung und gehe sensibel mit meinen Daten um. Denn das kann dazu führen, dass mich mein Chef kündigen kann. Auch sonst verhalte ich mich im Unternehmen zurückhaltend, freundlich und erledige wie immer meine Arbeit gewissenhaft.

6. Ich dokumentiere Missstände auf der Arbeit (Dienstpläne, Dokumente, auffällige Schreiben, Patientenakten,.. ) mache Bilder und fertige Gedächtnisprotokolle an. Alles relevante wie Briefe etc. hebe ich sorgfältig auf.

7. Ich werde mich sobald auch mir das Wasser bis zum Hals steht – keine Angst mein Atem ist noch sehr groß – einen Krankenschein (Wegen was sind Menschen krank? siehe am Ende dieses Beitrags) bei meinem Arbeitgeber einreichen (siehe auch Dr. Ansay).

8. Ich bitte meinen Arbeitgeber schon jetzt um ein Zwischenzeugnis, das ist nämlich mein gutes Recht und setzt ein eindeutiges Signal.

9. Wenn ich vom Arbeitgeber freigestellt werde biete ich ihm immer wieder meine Arbeitsleistung an, ich will also die Voraussetzungen des Arbeitsvertrages erfüllen. Das mache ich täglich deutlich, beispielsweise mit E-Mails, im Besten Fall per Einschreiben, alles wodurch ich am Ende auch einen Nachweis erbringen kann. Generell ist es bei einer Streitfrage mit dem Arbeitgeber wichtig, immer und immer wieder die Arbeitskraft anzubieten.

Lasst uns solidarisch zusammen halten und uns nicht erpressbar machen – den Pflegenotstand gibt es, er steht nicht nur auf dem Papier – die Politiker und die Gesellschaft braucht uns. Nur sind die Einen derzeit geblendet von dem Auftreten einiger Weniger. Aufgeben ist keine meiner Charaktereigenschaften und deshalb liebe Politiker und liebe Gesellschaft, besinnt euch endlich auf unsere demokratischen Grundwerte.


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