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Uni Foggia diplomiert nur noch «Geimpfte» und «Genesene»

Published On: 19. Dezember 2021 12:30

Veröffentlicht am 19. Dezember 2021 von KD.

In der staatlichen Regeln- und Gesetzesflut der «Corona-Krise» fühlen sich auch manche Private berechtigt, eigene Regeln aufzustellen. So hat die Universität von Foggia vor kurzem ein Dekret veröffentlicht, unterzeichnet von dessen Rektor Pierpaolo Limone, mit neuen Regeln für die Durchführung von Abschlussveranstaltungen, wie das Nachrichtenportal Byoblu berichtet.

Nach Angaben der Universität berücksichtigen diese Regeln die «Entwicklung des epidemiologischen Bildes der Covid-19-Infektion». Konkret heisst es darin:

«Nur Inhaber des ‹Super Green Pass› dürfen an den Abschlussprüfungen und Verkündigungen teilnehmen. Der ‹Super Green Pass› muss sowohl von den Dozenten, die Mitglieder des Graduierungsausschusses sind, als auch von den graduierenden Studierenden und etwaigen Begleitpersonen/Gästen mitgeführt werden.»

Der Super Green Pass entspricht der 2G-Regel in anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz. Ab dem Inkrafttreten des Dekrets bis zum 15. Januar nächsten Jahres ist der Zugang zu den Abschlussveranstaltungen somit nur noch für geimpfte oder genesene Studenten möglich.

Diese Massnahme habe keine Rechtsgrundlage, erklärt Byoblu. Sie würde nationales Recht eindeutig überschreiten, denn vor kurzem sei zwar landesweit eine Impfpflicht für Lehrer eingeführt worden, doch eine solche Behandlung sei für Schüler oder ihre Familien nicht vorgesehen.

Das Gesetzesdekret vom 6. August 2021, mit dem der Green Pass für alle Studenten eingeführt wurde, sei immer noch in Kraft. Folglich hätten auch diejenigen, die sich bisher einem negativen Test unterzogen haben, nach nationalem Recht ein uneingeschränktes Recht auf Zugang zu allen von den Universitäten bereitgestellten Dienstleistungen, so Byoblu weiter.

Um zu erfahren, ob es zulässig ist, dass eine Universität einschneidendere Gesundheitsvorschriften als der Staat einführt, fragte Byoblu bei Rechtsanwalt Marco Mori an. Dieser habe das Dekret als «halluzinierend» bezeichnet und hinzugefügt, dass

«ein solcher Akt nicht nur ohne Rechtsgrundlage ist, sondern auch nichtig, da die Gesetzgebung im Bereich der Gesundheit dem absoluten Gesetzesvorbehalt unterliegt und daher nicht durch Verwaltungsakte oder interne Vorschriften abgewichen werden kann».

Impfbefreite Personen müssen aus der Ferne teilnehmen

Auch für einen weiteren Punkt in demselben Dekret scheine es keine rationale Erklärung zu geben, stellt Byoblu fest:

«Für Dozenten, graduierte Studenten und ihre Gäste, die die in Artikel 1, Absatz 2 des Gesetzesdekrets 172/2021 genannten Voraussetzungen erfüllen, wird die Teilnahme an der Durchführung der Graduierungssitzung im Online-/Dualmodus garantiert.»

Im Grunde teile der Rektor der Universität Foggia mit, dass diejenigen, die eine reguläre Impfbefreiung haben, nicht das Recht haben, an den Vorlesungen teilzunehmen, sondern diese nur aus der Ferne verfolgen können. Auch für diese Regelung gebe es keine Rechtsgrundlage.

Der Rechtsanwalt Marco Mori äusserte sich auch zu diesem Punkt und sprach von «einer Illegalität in der Illegalität». Denn der Staat erkenne an, dass diejenigen, die von der Impfung befreit sind, Zugang zum Arbeitsplatz haben.

Intensivstationen in Apulien sind leer

Dieser Erlass habe nicht nur keine Rechtsgrundlage, sondern er scheine auch gesundheitlich nicht gerechtfertigt zu sein, konstatiert Byoblu weiter. Denn «das epidemiologische Bild», von dem in demselben Erlass die Rede ist, sei in der Region Apulien, zu der Foggia gehört, alles andere als eine Notlage. Die Covid-Patienten würden in Apulien 6 Prozent der Intensivpatienten ausmachen und seien damit 24 Prozentpunkte unter dem als kritisch angesehenen Wert.

Durchschnittlich habe es zwischen drei und vier «Covid»-Todesfälle pro Tag. Entsprechend werde die Region Apulien immer noch als «weisse Zone» klassifiziert und damit als «geringes Risiko» eingestuft. Byoblu hat daher versucht, mit der Universität Foggia Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Eine Mitarbeiterin der Pressestelle der Universität hätte jedoch keine Fragen beantworten wollen, weil sie «nicht über die Angelegenheit informiert» sei, und habe ein Interview mit dem Manager auf Montag verschoben.

Byoblu habe sich daher per E-Mail an die zuständige Person gewandt und einige Fragen gestellt. Bislang hätten sie keine Antwort erhalten. Zu Wort gemeldet hätten sich jedoch die Studenten, die diesen unlogischen Beschränkungen unterworfen seien. Ein Student der Universität Foggia, der es vorzog, anonym zu bleiben, um mögliche Vergeltungsmassnahmen gegen seine Universitätslaufbahn zu vermeiden, schrieb:

«Bis jetzt ermöglichte die Universität Foggia den Zugang zu allen Prüfungen mit einem normalen Green Pass. Plötzlich wird diese Unterscheidung gemacht, indem man den Super Green Pass verlangt, um den Abschluss machen zu können. Wir wissen, dass die Situationen, in denen man sich versammelt, und damit auch die möglichen Gefahren, bei normalen Prüfungen und Abschlussprüfungen ähnlich sind. Wir werden uns mit Anwälten in Verbindung setzen, um Licht in diese Angelegenheit zu bringen.»

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