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Die Steuerakte „Wolf“ als Sprengstoff für den „ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss“

Published On: 22. Dezember 2021 11:12

Wird bei den Reichen die Steuerschuld „unter Freunden“ geregelt? Die Vorgänge rund um den Steuerakt von Sigfried Wolf lassen das vermuten.

Foto: Capri23auto / pixabay.com

Finanzministerium    22. Dezember 2021 / 11:12

Die Steuerakte „Wolf“ als Sprengstoff für den „ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss“

Dass die Freiheitlichen auf Einsetzung des „ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses“ drängten, erweist sich als goldrichtig. Denn jetzt schreit womöglich der nächste handfeste Skandal im ÖVP geführten Finanzministerium nach Aufklärung.

Steuerschuld in Höhe von rund 630.000 Euro erlassen

Es geht um den Steuerakt des Unternehmers und MAN-Investors Sigfried Wolf. Der Verdacht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA): Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, habe Wolf eine Steuerschuld in Höhe von rund 630.000 Euro erlassen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Sonderregelungen für “ÖVP-Freunde”

Der FPÖ-Fraktionsführer im „Ibiza”-Untersuchungsausschuss, Nationalratsabgeordneter Christian Hafenecker, sagte gegenüber unzensuriert:

Die ÖVP hat sich das Finanzministerium komplett zu eigen gemacht. Das hat es für Leute, die der ÖVP entgegen gekommen sind und vielleicht auch mit der ÖVP verbandelt sind, Sonderregelungen gegeben. Und genau das wollen wir im kommenden ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss untersuchen.

Missbrauch von Steuergeld für manipulierte Umfragen

Hat die ÖVP über Jahre hinweg das Finanzministerium für ihre eigenen Parteizwecke missbraucht? Dieser Verdacht liegt nahe, nachdem auch der mutmaßliche Missbrauch von Steuergeldern für offensichtlich manipulierte Meinungsumfragen in den Medien von der WKStA untersucht wird.

Finanzamt forderte entgangene Summe zurück

Wie der Falter als erster berichtete, soll Wolf 2016 über eine Änderung des Doppelsteuerabkommens zwischen der Schweiz und Österreich gestolpert sein. Die Novelle habe festgeschrieben, dass Einkünfte aus Geschäftsführertätigkeiten in der Schweiz auch in Österreich steuerpflichtig sind. Der Fehler: Wolf beziehungsweise seine Steuerberater sollen die Steuererklärung nach dem alten Muster vorgelegt haben. Erst neun Jahre später, so der Falter, habe das Finanzamt die entgangene Summe (7.093.332,17 Euro, inklusive Strafzinsen in Höhe von 686.736,44 Euro) zurückgefordert.

Teil der Steuerschuld “im Einvernehmen mit Finanzamt” erlassen

Entgegen einer Expertise von Fachleuten im Finanzministerium soll Schmid als damaliger Generalsekretär des Finanzministeriums „im Einvernehmen mit dem Finanzamt Wiener Neustadt“ Wolf die Summe von 629.941 Euro „erlassen“ haben.

2019 aber flog die Sache bei einer Amtsrevision auf. Die Prüfer fragten sich, wie es überhaupt zu dieser Nachsicht kommen konnte. Brisant in diesem Zusammenhang: Die Beamtin, die bei diesem Steuer-Nachlass mutmaßlich mitgespielt hat, soll danach – so der Falter – die Leitung eines prestigeträchtigen Finanzamts erhalten haben.

Schmid wollte Angelegenheit nicht kommentieren

Der Falter hat Stellungnahmen von Schmid und Wolf eingeholt und schreibt dazu:

Thomas Schmid will die Angelegenheit nicht kommentieren. Sigi Wolf zeige sich verwundert, sagt sein Sprecher Josef Kalina. Hier würde aus einem privaten Steuerakt zitiert. Der Falter könne nicht auf legalem Weg zu derartigen Informationen gekommen sein. Ein Vorwurf, der falsch ist, wie der Falter festhält. Abgesehen davon sei der Sachverhalt falsch dargestellt, die angestellten Vermutungen nicht zutreffend. Eine andere Version der Geschichte legt Wolfs Sprecher Kalina aber nicht vor.

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