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Bayerischer Veraltungsgerichtshof kippt „2G“ in Geschäften – Kritik am „langsamen“ und “politischen” VfGH in Österreich

Published On: 30. Dezember 2021 13:10

Der Verfassungsgerichtshof sollte häufiger tagen und mit unabhängigen Richtern besetzt werden, fordert FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch.

Foto: VfGH/Maximilian Rosenberger

Verfassungsgerichtshof    30. Dezember 2021 / 13:10

Bayerischer Veraltungsgerichtshof kippt „2G“ in Geschäften – Kritik am „langsamen“ und “politischen” VfGH in Österreich

Während der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich oft erst ein Jahr nach einer Verordnung der Bundesregierung diese aufhebt, geht es in Bayern viel schneller. Jetzt hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem Eilverfahren die „2G“-Regel von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gekippt.

Bekleidung als “Deckung des täglichen Bedarfs”

Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs“ und unterliegen somit nicht der „2G-Regel“. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Markus Söder hatte Anfang Dezember verfügt, dass im Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, Ausnahme: Ladengeschäfte „zur Deckung des täglichen Bedarfs“. Diese Diksriminierung von Impffreien ging bei den Verfassungs-Richtern nicht durch.

Häufigere Tagung des VfGH gefordert

FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch sagte heute, Donnerstag, im Rahmen einer Pressekonferenz dazu, dass die Freiheitlichen schon mehrmals gefordert hätten, dass auch bei uns der VfGH häufiger tagen soll. Dies wäre vom politisch besetzten Gremium aber nie umgesetzt worden. Was man bräuchte, so Belakowitsch, wäre ein mit unabhängigen Richtern besetzter Verfassungsgerichtshof, der schnell Entscheidungen treffe.

So aber würden Verordnungen der Bundesregierung oft erst ein Jahr (oder viel später) nach Inkrafttreten gekippt. Erst dieser Tage hatte der VfGH entschieden, dass die Sperre von Grazer Spielplätzen im April 2020 gesetzwidrig war. Ein Grazer, der den Spielplatz betreten hatte, wurde mit 600 Euro abgestraft und klagte erfolgreich.

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