studie-zeigt:-t-zellen-erkennen-omikron-noch-immer-sehr-gutStudie zeigt: T-Zellen erkennen Omikron noch immer sehr gut
chef-der-deutschen-polizeigewerkschaft:-unangemeldete-versammlung-„nicht-automatisch-illegal“Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft: Unangemeldete Versammlung „nicht automatisch illegal“
mitglied-der-bhakdi-gesellschaft-klagt-gegen-ungleichbehandlung-genesener

Mitglied der Bhakdi-Gesellschaft klagt gegen Ungleichbehandlung Genesener

Published On: 5. Januar 2022 11:17

Am Dienstag, den 4. Januar 2022 erreichte eine brisante Klage das Verwaltungsgericht Darmstadt. Auf 20 Seiten klagt das MWGFD-Mitglied Dr. Werner Müller die Gleichbehandlung von Genesenen und Geimpften ein. Kern der Klage: Natürliche Immunität sei der Impfimmunität überlegen, weshalb die Ungleichbehandlung Geimpfter und Ungeimpfter durch den Staat rechtswidrig sei.

Von Waldo Holz 

Die Gesellschaft der „MWGFD“ (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie) kam im Zuge der Coronakrise zusammen, und besteht aus in Medizinberufen tätigen Personen und Wissenschaftlern, die sich in Forschung und Lehre mit den Themen Gesundheit und Freiheit. Mitglieder sind unter anderem Sucharit Bhakdi, Christian Fiala (MFG Österreich), Thomas Binder oder die Grazer Allgemeinärztin Konstantina Rösch.

Wie lange gilt der Genesenennachweis?

Müller wurde am 24.08.21 positiv getestet und musste am 30.08.21 ins Krankenhaus. Im Spital sorgte der bekennende Regierungskritiker Müller für Ärger: Der Stationsarzt organisierte umgehen eine „Spiegel TV“-Fernsehteam. Die Journalisten fragten in: „Was sagen Sie denen, die noch immer gegen die Maßnahmen protestierten?“ Müllers Antwort: „Macht weiter!“

Monate später saß er in der ARD-Sendung „Report Mainz“. Dort kommentierte er seine Erkrankung: „Der Stationsarzt wertete meine Erkrankung im Entlassungsbericht als außergewöhnlich schweren Verlauf. Er bescheinigte mir aber auch einen guten Gesundheitszustand. Wenn ein gesunder 61jähriger einen außergewöhnlich schweren Verlauf ohne schwere Atemnot und ohne Intensivstation bewältigen kann, dann ist das doch eine gute Nachricht!“ Dieser Satz wurde aber wie viele andere nicht gesendet.

Müller hat einen Genesenennachweis vom 18.09.21 mit einer Gültigkeit bis zum 24.02.22. Dagegen legte Müller Widerspruch beim Landesratsamt ein. Er wollte eine Gültigkeit bis 24. 08. 22 – also wie bei Geimpften. Über den Widerspruch wurde aber nicht entschieden, weshalb § 75 Verwaltungsgerichtsordnung nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage zulässig wurde.

Der Klagebegründung stellte Müller folgende Thesen voran, wie der „MWGFD“ ausführt:

1) Der Staat trägt bei einer Ungleichbehandlung die Beweislast, dass ein ungleicher Sachverhalt vorliegt, der ungleich behandelt werden darf. Angesichts der hier vorgetragenen Beweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Beweis gelingen könnte.

2) Eine Auswertung der vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) veröffentlichten Zahlen ergibt, dass die Impfung keine oder nur eine geringe Wirkung unterhalb einer statistischen Auffälligkeit haben kann.

  1. a) Auch das Robert-Koch-Institut relativiert seine früheren Aussagen
  2. b) Die aktuellen Zahlen lassen keine Wirkung erkennen
  3. c) Es gibt keine negative Korrelation zwischen Impfungen und Fallzahlen

3) Die mangelnde Wirksamkeit ist auch medizinisch erklärbar.

4) Die natürliche Immunisierung nach einer überstandenen Erkrankung ist wirkungsvoll und sie dauert mindestens ein Jahr an.

5) Eine Schlechterstellung von Genesenen gegenüber Geimpften ist auch deshalb nicht sachlich gerechtfertigt, weil jede Impfung mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist, die überstandene Infektion dagegen nicht.

Die Impfung sei letztlich kein geeignetes Mittel gegen die Pandemie. Da natürliche Immunisierung wirke, sei die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, so der Kern von Müllers Argumentation. Zur Untermauerung dieser These, vergleicht er Deutschland auch mit Schweden.

Tribunal?

Zur geringen Wirksamkeit der Impfungen stellt Müller auf Seite 18 weiter fest: „Der Staat trägt die Beweislast, dass die Ungleichbehandlung von Geimpften und Genesenen sachlich begründet wäre. Dafür wäre es erforderlich, dass die aktuell praktizierten Impfungen mit mRNA-Präparaten überhaupt eine nachweisbare Wirkung hätten. Bei einer Impfquote von 87,2 % in der Altersgruppe 60+ und 79,0 % der 18-59jährigen (https://impfdashboard.de/ am 31.12.21) müsste die in den Statistiken sichtbar sein.“ Müllers Schlusssatz: „Mit den hier ermittelten Werten kann man die Aussage der Politiker und der Pharmaindustrie, die Impfung sein ein wirksamer Schutz gegen eine Covid-19-Erkrankung als widerlegt betrachten.“

Der MWGFD werde abwarten, mit welchen Daten man Dr. Müller widerlegen versuchen werden. Ein zeitnaher Termin für die Verhandlung sei aber ohnehin nicht zu erwarten. Es könnte auch sein, das die Politik das Problem auszusitzen versuche. Sollte eine Beweiserhebung aufgenommen werden, dann könnte die Argumentation Müllers „Müller zu leicht zu einem Tribunal gegen die Impfpolitik der Regierung werden“, so die Gesellschaft der Mediziner.

Bild von sergeitokmakov/pixabay

Waldo Holz ist ein Pseudonym, der richtige Name ist der Redaktion bekannt.


Alle aktuellen News im TKP Telegram Channel

Unterstütze unabhängigen Journalismus mit einer Spende via PayPal


Fake News über Vitamin D

Deutschland geht Gassi

Die Gewalttäter der Silvesternacht in Linz

Studie zeigt: T-Zellen erkennen Omicron noch immer sehr gut

Published

Categories: Peter F. MayerTags: , , Daily Views: 1Total Views: 62
studie-zeigt:-t-zellen-erkennen-omikron-noch-immer-sehr-gutStudie zeigt: T-Zellen erkennen Omikron noch immer sehr gut
chef-der-deutschen-polizeigewerkschaft:-unangemeldete-versammlung-„nicht-automatisch-illegal“Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft: Unangemeldete Versammlung „nicht automatisch illegal“