wenn-nach-der-impfung-nichts-mehr-so-ist,-wie-es-war…Wenn nach der Impfung nichts mehr so ist, wie es war…
pflege-mit-herz-aber-ohne-impfpflicht-–-verschickt-diese-postkartenPflege mit Herz aber ohne Impfpflicht – verschickt diese Postkarten
uni-magdeburg-droht-ungeimpften-mit-kuendigung

Uni Magdeburg droht Ungeimpften mit Kündigung

Published On: 13. Januar 2022 16:05

Das interne Schreiben ist von Herrn Dr. Heinze und Frau Dr. Stachel an die Mitarbeiter der Universitätsmedizin gerichtet. Es zeigt, dass die beiden Doktoren noch nicht einmal in der Lage sind, das Infektionsschutzgesetz richtig auszulegen – oder sie legen es bewusst falsch aus und lügen in dem Schreiben.

Kommen wir zuerst zu dem Schreiben:

Gehen wir explizit auf einige Punkte im Schreiben ein. Zuallererst werden die Mitarbeiter aufgefordert, „so schnell wie möglich Nachweise“, wobei dann die willkürliche Frist vom 15.01.2022 gesetzt wird.

Als Nachweis wird lediglich ein „Impfausweis“ oder ein „Genesenennachweis“ verstanden. Das ist eindeutig im Widerspruch zu §20a Abs. 2, wo „Nachweise“ ganz klar definiert sind:

[…] folgenden Nachweis vorzulegen:

1. Einen Impfnachweis […]
2. einen Genesenennachweis […]
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: §20a Abs. 2 IfSG

Den Punkt 3 aus dem Gesetz haben die beiden Doktoren wohl überlesen – das ist übrigens die im Umgangsjargon meist einfach nur genannte „Impfunfähigkeitsbescheinigung“.

Was die beiden Doktoren dann mit den Mitarbeitern, die bis zum 15.01.2022 keinen Imfnachweis vorlegen werden, machen wollen ist unserer Meinung nach auch der Gipfel der Dreistigkeit:

  • Zuerst werden diese in einem Schreiben zum Impfen aufgefordert
  • Am 15.02.2022 werden die Vorgesetzten, der betroffenen Personen, informiert
  • Ab 15.03.2022 werden die Personen dann ohne Bezahlung vom Dienst freigestellt

Wohlgemerkt: wir haben bereits ausfürhlich darüber berichtet, dass der Arbeitgeber ungeimpfte Arbeitnehmer nicht „freistellen“ muss und keinerlei Konsequenzen zu befürchten hat, wenn er das nicht tut. Er muss diese lediglich an das Gesundheitsamt (bis zum 15.03.2022) melden. Das Gesundheitsamt kann darauf den Ungeimpften ein „Berufsverbot“ erteilen – dass dies der Arbeitgeber in „vorauseilendem Gehorsam“ macht, ist absolut nicht nötig.

Wir hoffen an dieser Stelle inständig, dass sich die beiden Doktoren in das eigene Knie schießen. Fakt ist: wir haben Pflegenotstand – schon seit Jahren, auch ganz ohne Corona. Die Pflege ist am Limit. Dass das Klinikum auch auf nur einen einzigen Mitarbeiter verzichten kann, bezweifeln wir.

Also – an die noch standhaften Pflegekräfte: Lasst euch nicht unter Druck setzen. Ihr seid am längeren Hebel. Über 1.700 Personen haben mittlerweile schon bei der „AktionBerufsurkunde – Impfpflicht? – Ohne mich!“ mitgemacht und Gesicht gezeigt.

Um dem ganzen noch mehr Nachdruck zu verleihen empfehlen wir außerdem: geht auf Spaziergänge.

Übrigens könnt ihr auch den beiden Doktoren gerne persönlich Feedback für Ihr Verhalten zukommen lassen:


Abonniert gerne den Telegram Kanal – Corona ist nicht das Problem, dort könnt ihr euch noch umfangreicher als hier auf dem Blog informieren.

Categories: Corona BlogTags: , , Daily Views: 1Total Views: 51
wenn-nach-der-impfung-nichts-mehr-so-ist,-wie-es-war…Wenn nach der Impfung nichts mehr so ist, wie es war…
pflege-mit-herz-aber-ohne-impfpflicht-–-verschickt-diese-postkartenPflege mit Herz aber ohne Impfpflicht – verschickt diese Postkarten