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Genesenen-Status: Lauterbach informierte den Bundesrat kurz vor der Änderung nicht

Published On: 18. Januar 2022 18:15

Die Verantwortung über die Definition des Genesenen-Status liegt seit letzter Woche beim RKI – Lauterbach erwähnte gegenüber dem Bundesrat bei der Abstimmung dazu nichts von einer drastischen Änderung. Doch die erfolgte nur wenige Stunden später.

IMAGO / Political-Moments

In einer Sondersitzung am 14. Januar billigte der Bundesrat einstimmig die Änderung der sogenannten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung – der Verordnung der Bundesregierung, welche unter anderem die rechtliche Definition  des Genesenen-Status liefert. Durch die Änderung obliegt die Definition den Instituten des Gesundheitsministeriums, dem Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut. Künftig entscheidet also nicht mehr das Parlament über die Frage, wie lange Genesene vollständig Geimpften gleichgestellt werden, sondern Behörden des Bundes. Konkret solle dies über Hinweise auf den Internetseiten der Behörden geschehen. „Veränderungen finden nur statt ohne politischen Einfluss, ausschließlich auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, also ohne eine Beeinflussung durch den Minister zum Beispiel“, versichert Gesundheitsminister Lauterbach noch in der Sitzung der Länderkammer. „Wir informieren Sie, sodass Sie sich nicht regelmäßig diese Verweisseiten anschauen und prüfen müssen, ob sich da etwas verändert hat. Selbstverständlich bekommen Sie dann von uns entsprechende Nachricht“, verspricht er. Die Webseiten von RKI und PEI als Grundlage von im Zweifel massiven Grundrechtseinschränkungen sollen also „eine gute Lösung“ und „rechtlich sichere Grundlage“ sein. 

Corona-Update 17. Januar 2022

Die Behörden des Bundes machten sich auch direkt an die Arbeit: Unverzüglich wurde die Definition des Genesenen-Status verändert. Anscheinend noch am Freitag des Beschlusses änderte das RKI den Eintrag auf seiner Website und schaffte so per Mausklick Grundrechte für viele Genesene wieder ab – eine Presseerklärung oder Bekanntmachung gab es nicht, die Bevölkerung blieb weitgehend uninformiert. Am Sonntag begannen erste Screenshots der Website im Netz zu zirkulieren (TE berichtete). Erst am Montag – zwei Tage nach Inkrafttreten der Regelung – informiert das RKI über die neue, eigene Gestaltungsmacht und über veränderte „fachliche Vorgaben für Genesenennachweise“.  

Diese Veränderungen begründet man angeblich auf Basis mehrerer Studien – diese würden belegen, „dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.“ Das Problem: Keine der genannten Quellen begründet oder belegt die Notwendigkeit einer Herabsetzung der Dauer tatsächlich. So beruft sich das RKI zum Beispiel auf eine Studie eines Teams rund um den britischen Epidemiologen Neil Fergusson. Die Studie dreht sich jedoch gar nicht um den Schutz vor Reinfektion – das Papier beschäftigt sich lediglich mit dem Hospitalisierungsrisiko von Omikron-Infizierten. Auch die anderen Studien belegen nicht das, was das RKI suggerieren will – die angebliche wissenschaftliche Grundlage löst sich bei näherer Betrachtung also in Luft auf. Im Gegenteil: Schon für die Delta-Variante zeigte eine israelische Studie, dass Genesene nach einem halben Jahr eine achtmal niedrigere (!) Infektionsgefahr aufwiesen, als doppelt Geimpfte. 

Den Bundesrat informiert Lauterbach über die Redefinition des Genesenen-Status in seiner Rede nicht. Wusste er selbst überhaupt davon – oder handelte das RKI eigenständig? Auf Nachfrage verzögert die Pressestelle des Gesundheitsministeriums. Klar ist jedoch: Hier arbeitet mindestens ein Akteur mit unlauteren Methoden. Das RKI in seiner neuen Machtfülle streicht offenbar ohne wissenschaftliche Grundlage die Grundrechte vieler Genesener per Mausklick. Die Welt zitiert ein Bundesratsmitglied: „Zum Genesennachweis haben wir uns darauf verlassen, dass beide Institute sich strikt an wissenschaftlichen Kriterien orientieren.“ Nun gebe es Zweifel. Auch der renommierte Virologe Hendrik Streeck warnt vor willkürlich getroffenen Entscheidungen – Entscheidungen, zu denen das RKI nun die volle Befugnis hat, offenbar ohne Beweispflicht oder Rechtfertigungsdruck.

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