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Nachweis der durch Gentechnik-Präparate verursachten Impfschäden nun eindeutig möglich

Published On: 18. Januar 2022 9:10

Aus den Datenbanken für Impf-Nebenwirkungen in der EU, UK und USA geht eindeutig hervor, dass es mit den Covid-“Impfstoffen“ so viele Nebenwirkungen und Todesfälle gibt wie noch nie zuvor. In den Sterblichkeitsdaten für das Jahr 2021 ist ebenfalls eine erhebliche Übersterblichkeit gegenüber 2020 und den Vorjahren nachweisbar. Für Deutschland haben wir hier in zwei unabhängigen Auswertungen den Beweis geführt. Nun ist auch durch gerichtsmedizinische Untersuchungen der Nachweis der Ursache geglückt und kann ab sofort in jedem Fall angewendet werden.

Von Peter F. Mayer

Für Deutschland hatte das Statistikamt Destatis selbst in mehreren Presseaussendungen auf die Übersterblichkeit hingewiesen. Wir haben sie hier und hier statistisch nachgewiesen.

Von den Behörden und Ärztekammern wird jedoch alles getan um die Zusammenhänge zu vertuschen. Schwer geschädigte Menschen müssen oft monatelang um Anerkennung kämpfen. Bei Todesfällen, wo selbst ein offensichtlicher Zusammenhang besteht, werden von Ärzten und Behörden Untersuchungen und Obduktionen abgelehnt. Es geht sogar soweit, dass selbst Hausärzte raten den Mund zu halten, denn „ihr Mann ist ja im öffentlichen Dienst“. Übrigens erfolgte diese Aussage nicht in der DDR oder noch davor, sondern im Jahr 2021 in der BRD.

Die erfahrenen Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hatten auf zwei Pathologie Konferenzen im September und Dezember 2021 ihre Auswertungen und Befunde bei mehreren nach Gentechnik-„Impfungen“ Verstorbenen vorgelegt. Auf der Webseite der Pathologie-Konferenz gaben sie nun die Ergebnisse von weiteren Untersuchungen bekannt, durch die der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen „Impfung“ und Tod beschrieben wird. Darin heißt es:

„Der Verdacht, dass das durch die „Impfung“ gegen Covid-19 im Körper gebildete Spike-Protein für die pathologisch festgestellten Entzündungen und Läsionen von Gefäßen verantwortlich sein könnte, konnte jetzt erstmals immunhistologisch bestätigt werden.

Den Pathologen Prof. Arne Burkhardt und Prof. Walter Lang ist es mit ihrem Team gelungen, das Impf-Spike-Protein in den Gefäßen einer 4 Monate nach der „Impfung“ verstorbenen Person, bei der Gefäßläsionen und auch eine impfinduzierte Myokarditis vorlagen, sicher nachzuweisen. Der Nachweis ist gelungen durch einen für das Spike-Protein spezifischen Antikörper mittels konventioneller Immunhistochemie auf den Gewebeschnitten.

Die geschilderte Nachweismethode kann auf alle Organ- und Zellschäden übertragen werden, bei denen sich auffällige pathologische Befunde nach „Impfung“ gegen Covid-19 zeigen. Daraus folgt: Aus ethischen, rechtsstaatlichen und wissenschaftlichen Gründen müssen ab sofort alle histopathologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Schäden aufgrund einer „Impfung“ gegen Covid-19 um diese Methode ergänzt werden.“

Auch in Österreich ist die Untersuchung eines derartigen Todesfalles noch im Gang, wie der Gerichtsmediziner Univ. Prof. Johann Missliwetz in einem Video schildert. Und dieser Fall ist ziemlich typisch wie Impfschäden von Ärzten und Behörden rechtswidrig unter den Tisch gekehrt werden.

Ein 24jähriger Student und Kampfsportler, kerngesund, ist zehn Tage nach der BioNTech/Pfizer Impfung verstorben. Eine Obduktion wurde nach seinem Tod nicht in Erwägung gezogen, die Leiche von der Bestattungsbehörde abgeholt. Eine Nebenwirkungsmeldung bezüglich der Impfung, die gesetzlich vorgeschrieben wäre, unterblieb. Erst durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes gelang es der Mutter, die zögerliche Staatsanwältin zu einer Obduktionsanordnung zu nötigen. Viele Angehörige scheuen sich leider, diesen Druck auszuüben.

Der deutsche Rechtsanwalt Dr. Rainer Füllmich erläutert die juristischen Konsequenzen dieses Nachweises und der Möglichkeit der Anwendung der Methode bei Impf-Todesfällen:

„Letztlich stellen sich nun aber auch ganz konkrete Fragen der Haftbarkeit der Impfärzte, der Impfzentren, der Herstellerfirmen.“

Vor einer Impfung sei eine sorgfältige Anamnese jedes zu Impfenden vorzunehmen um nach einer individuellen Risiko-Nutzen-Analyse die Medikation zu empfehlen oder davon abzuraten und dem Betroffenen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Das passiert regelmäßig nicht. Ist auch in den „Impfstraßen“ und „Impfbussen“ weder möglich noch vorgesehen. Das führt zu einer Beweislastumkehr, der Arzt muss beweisen, dass kein Zusammenhang besteht.

„Wenn nun die Kausalität der Impfung für die Schädigungen durch die Impf-Spikeproteine medizinisch nachgewiesen werden kann, dann wirkt sich bei den Ärzten die Tatsache, dass eine unzureichende Impfaufklärung erfolgt ist, haftungsbegründend aus.“

Bei einer Impfpflicht, die angesichts dieser bekannten Tatsachen beschlossen wird, erhebt sich auch die Frage wie weit die Gesetzgeber und Behörden haftbar werden. Auf diese Fragen hat Prof. DDr. Martin Haditsch in seinem Video hingewiesen und er begrüßt es deshalb, dass im Nationalrat offen über das Impfpflichtgesetz abgestimmt wird.

Im Falle von Impfschäden und durch die „Impfungen“ verursachten Todesfälle findet man Unterstützung bei den Rechtsanwälten für Grundrechte in Deutschland beim Corona-Ausschuss oder beim MWGFD. Man sollte diese Verbrechen nicht mehr unwidersprochen hinnehmen.

Bild von PIRO4D auf Pixabay

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