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Gericht kippt Impf-Apartheid im bayerischen Handel

Published On: 20. Januar 2022 11:05

Während in Österreich noch immer Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne mRNA-Behandlung gelten, kippen in Bayern die Zugangsbeschränkungen für den Handel. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Eine grundsätzliche Absage gegen die Impf-Apartheid im bayerischen Handel verkündete das Gericht aber nicht. Das Gesetz sei einfach schlecht gemacht.

Von Waldo Holz*

In Bayern wurde Impf-Apartheid im Einzelhandel gestoppt. Das Münchner Verwaltungsgericht entschied in einem Eilantrag zugunsten eines Lampengeschäfts in Oberbayern. Der Beschluss der Richter ist nicht anfechtbar.

Nicht prinzipiell gegen Impf-Apartheid

Die Richter entschieden sich aber nicht grundlegend gegen die „2G-Regel“ im Einzelhandel. Beanstandet wurde die Regelung, weil sie aktuell nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllen würde. Söders Gesetz zu den Zugangsbeschränkungen ist also einfach schlecht gemacht.

Schon Ende des Jahres war vom Verwaltungsgerichtshof geklärt worden, dass 2G nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern gelten dürfe. Diese Läden beträfen die „Deckung des täglichen Bedarfs“. Ebenso wurden in Spielzeugläden die Regel schon vor Weihnachten gekippt. Jetzt wurde die Impf-Apartheid im bayrischen Handel komplett gekippt.

In der gesetzlichen Grundlage wird aufgezählt, welche Ausnahmen bestehen. Das war für das Gericht weder ausreichend noch abschließend. Auch Läden mit „Mischsortimenten“ seien uneinheitlich behandelt worden. Rechtsmittel können gegen den Beschluss nicht eingelegt werden. Im bayerischen Handel wird 2G jetzt ausgesetzt, wie die CSU bereits klarstellte.

Die Klägerin sei nach dem Sieg „völlig aus dem Häuschen“ gewesen, sagte ihr Anwalt. Die Verletzung der Berufsfreiheit sei bestätigt worden.

Keine Eilverfahren in Österreich

In Österreich gilt nicht nur eine Impf-Apartheid im Handel: Ungeimpfte dürfen seit November per Gesetz ihr Haus nur unter bestimmten Gründen verlassen. Die Regierung plant auch aktuell nicht, die Ausgangsbeschränkungen sowie den Ausschluss von Menschen ohne Gen-Impfung zu beenden.

Dieser „Lockdown für Ungeimpfte“ dürfte vor dem Verfassungsgerichtshof zwar nicht halten, doch bis dieser entscheidet, wird es noch dauern. Eilverfahren gibt es keine. Sollte seine Verfassungswidrigkeit irgendwann erwiesen sein, sind die Ein- und Ausgesperrten nicht automatisch entschädigt. Ihre Freiheit können sie ohnehin nicht rückwirkend zurückbekommen.

Bild wikicommons

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