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Kommt die Impfpflicht – und wenn ja, wie? Heutige Orientierungsdebatte im Bundestag.

Published On: 26. Januar 2022 14:40

Orientierungsdebatte zur allgemeinen SARS-CoV-2-Impfpflicht im Bundestag

Am Mittwochnachmittag, laut Tagesordnung ab 15.05 Uhr, debattiert der Bundestag erstmals das Für und Wider einer allgemeinen SARS-CoV-2-Impfpflicht. Drei Stunden lang sollen Redner aller Parteien ihre Argumente vorbringen. Die Mediathek vom Bundestag findet man hier. Die Zeit hat hierzu einige Fragen in einem Artikel aufgegriffen, die wir hier gerne nachfolgend wieder geben möchten. Das Regierungsviertel ist weiträumig abgeriegelt, sagt der RA Alexander Christ. Berlin ist laut ihm voll mit Menschen, die eine allgemeine Impfpflicht nicht hinnehmen wollen.

Welche Anträge für oder gegen eine Impfpflicht sind bereits bekannt?

  1. Sieben Abgeordnete der Ampel-Fraktion arbeiten derzeit an Eckpunkten für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren. Sie wollen, dass künftig jeder Erwachsene zu drei Impfungen gegen das Corona-Impfung verpflichtet wird und begründen das damit, dass so nach bisherigem medizinischen Wissensstand eine Grundimmunisierung der Bevölkerung erreicht werden könne. „Ausnahmen für chronisch Kranke sowie erforderliche Regelungen für Berufspendler aus dem Ausland müssen klar geregelt und rechtssicher ausformuliert sein“, sagt der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Gemeinsam mit seiner SPD-Kollegin Dagmar Schmidt, dem grünen Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sowie der FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gehört er zur Gruppe der Sieben. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wollte ursprünglich in seiner Funktion als Abgeordneter mitmachen – nahm davon aber inzwischen wieder Abstand.

  2. Der FDP-Abgeordnete Andrew Ullman hingegen arbeitet an einem Gesetz, das in einem ersten Schritt ein Aufklärungsgespräch für jede ungeimpfte Person verpflichtend vorsieht – mit anschließend freiwilliger Impfung. Sollte sich die Impfquote damit nicht erhöhen, soll es in einem zweiten Schritt eine Impfnachweispflicht für alle über 50 geben. Für diese Altersgruppe ist die Gefahr, schwer zu erkranken, am höchsten. Auch der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lässt Sympathien für diesen Vorschlag erkennen. Der Grundrechtseingriff wäre geringer als bei einer allgemeinen Impfpflicht, der Ertrag im Verhältnis höher. Möglich wäre damit zudem ein weiteres Stufensystem: Man beginnt mit einer Impfpflicht ab 50 – und schärft dann im Zweifel nach, sollte das nötig werden.

  3. Eine Gruppe von Abgeordneten, 31 aus der FDP, zwei von der CDU, hat bereits Anfang Januar einen Antrag gegen eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Die Politiker um den FD-Vize Wolfgang Kubicki argumentieren: Zunächst habe die Politik lange versprochen, eine Impfpflicht werde es nicht geben. Ein Wortbruch „würde ebenfalls langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen“. Anders als etwa bei der Impfpflicht für Masern, wo eine Impfquote von 95 Prozent für Herdenimmunität ausgegeben wurde, könne eine ähnliche Zielmarke bei Corona gar nicht bestimmt werden. Eine Ausrottung des Virus sei schon wegen der leichten Übertragbarkeit auf Tiere „unwahrscheinlich“. Darüber hinaus sei, anders als bei Masern und Pocken, kaum klar, wie lang die Immunwirkung der Corona-Impfung anhalte. Stattdessen möge man „die Anstrengungen unterhalb des Grundrechtseingriffs einer Impfpflicht oder sog. 2G-Maßnahmen zu intensivieren“. Heißt: mehrsprachige Werbespots und eine Impfkampagne mit Sportvereinen, Gewerkschaften und Glaubensorganisationen.

Was ist Fraktionsdisziplin, warum soll sie bei der Impfpflicht nicht gelten?

Jeder Abgeordnete verfügt über ein „freies Mandat“, ist also allein seinem Gewissen unterworfen. In der Regel halten sich Abgeordnete bei inhaltlichen Beschlüssen aber an die eigene Parteilinie oder die Einschätzung und Meinung ihrer Fachpolitiker. Nur selten wird eine Abstimmung im Bundestag explizit „freigegeben“, wie es heißt. So war es zuletzt bei wirklich schwierigen moralischen Fragen wie der Präimplantationsdiagnostik bei einer künstlichen Befruchtung und der Frage, ob jeder Mensch automatisch Organspender sein soll. Auch bei der Impfpflicht soll jede Abgeordnete nur nach ihrem Gewissen entscheiden dürfen.

Wie ist der Zeitplan?

„Möglichst bis Ende März“ soll der Bundestag über die Impfpflicht abstimmen, so der Wunsch der Regierung. Auch die Union drängelt. Um das Ziel Ende März zu erreichen, müssten alle Anträge bis zum 11. Februar bei der Bundestagsverwaltung eingegangen sein, heißt es aus den Fraktionen. Dann würde sich der Bundestag in der Sitzungswoche ab dem 14. Februar in erster Lesung und anschließend in den Ausschüssen mit den Vorhaben befassen und Mitte März darüber entscheiden. Der Bundesrat könnte am 8. April die Impfpflicht beschließen. Sollte sich der Bundestag gegen eine Impfpflicht aussprechen, passiert nichts. Sollte er dafür votieren, würde das Gesetz nach Inkrafttreten wohl eine Übergangsfrist von etwa drei Monaten für bisher Ungeimpfte vorsehen. In dieser Zeit könnten diese sich noch „freiwillig“ dreimal impfen lassen, bevor ab dem Sommer, irgendwann zwischen Juni und August, Strafen drohen. Für die Omikron-Welle kommt das ohnehin zu spät. Das Ziel ist: mit hoher Immunität in den Herbst und die nächste Welle verhindern.

Sollte eine Impfpflicht kommen: Welche Strafen sind vorgesehen?

Niemand soll mit Zwang eine Spritze verabreicht bekommen und niemand für Impfverweigerung ins Gefängnis müssen: In diesen beiden Punkten ist sich die Politik einig. Wer gegen die Impfpflicht verstößt, soll aber ein Bußgeld zahlen müssen. Ein schwieriger Punkt ist die Frage, wie künftig Verstöße kontrolliert werden können.

Am einfachsten wäre das mit einem staatlichen Impfregister, in das eingetragen wird, wer den Impfnachweis hat und wer nicht. Teile der SPD sind dafür, aber die Antragsteller für eine allgemeine Impfpflicht haben sich entschieden, ein solches Register – dessen Umsetzung datenschutzrechtlich herausfordernd wäre – erst mal außen vor zu lassen. Vielmehr könnte der Impfstatus künftig über den Arbeitgeber oder Stichprobenkontrollen des Ordnungsamtes abgefragt werden. Denkbar ist auch, dass Restaurants und Theater verpflichtet werden, Gäste zu melden, die einen solchen Nachweis nicht vorzeigen können.

Dem Grünenabgeordneten Janosch Dahmen schwebt ein „Bußgeld in mittlerer dreistelliger Höhe vor“. Durchsetzen ließen sich Bußgelder durch Kontopfändung oder Gehaltspfändung über den Arbeitgeber. Dahmens Mitstreiter überlegen auch, bei mehrfacher Nichtzahlung ein sogenanntes Zwangsgeld zu verhängen, dies könne nämlich einkommensabhängig erhoben werden. Das würde bedeuten, dass sich wohlhabendere Menschen nicht einfach „freikaufen“ könnten, sondern die Sanktion auch sie schmerzlich treffen würde.

Was kann man dagegen tun? Unserer Meinung nach nur indem die Menschen friedlich aber bestimmt auf die Straße gehen. Vor dem Hintergrund, dass Spaziergänge gut fürs Immunsystem sind empfehlen wir sich im Demoterminkalender über anstehende Termine zu informieren.


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