freispruch-fuer-impfgegner-und-schlappe-fuer-einstige-spahn-regierungFreispruch für Impfgegner und Schlappe für einstige Spahn-Regierung
die-groesste-luege-der-regierung:-impfen-immer-freiwillig-und-ohne-zwangDie größte Lüge der Regierung: Impfen immer freiwillig und ohne Zwang
das-unrecht-kippen:-juristisch-den-impfzwang-verhindern

Das Unrecht kippen: Juristisch den Impfzwang verhindern

Published On: 29. Januar 2022 15:58

Das Unrecht kippen: Juristisch den Impfzwang verhindern

Freepik.com

[responsivevoice_button voice=“Deutsch Female“ buttontext=“Vorlesen“]

Seit Donnerstag der Vorwoche ist es traurige Gewissheit: Die türkis-grüne Regierung und ihre rot-pinken Erfüllungsgehilfen peitschten den umstrittenen Spritzenzwang durch den Nationalrat. Schon mit 15. März drohen unzähligen Österreichern ohne aktivem Impfstatus somit horrende Bußgelder. Doch noch ist nicht alles verloren: Denn ein unmittelbarer Zwang zum Empfang der Behandlung ist unmöglich – und der Einspruch gegen Strafbescheide ein demokratisches Recht.

Viele Österreicher sind verzweifelt. Dass der Gesetzgeber eine Galgenfrist einräumt, tröstet kaum. Spätestens in der zeitlich noch nicht festgelegten „Phase 3“ folgen – einen Monat nach einem Erinnerungsschreiben – automatisierte Strafen. Wer bis zum Stichtag keine Gen-Behandlung empfing, soll bis zu 600 Euro Strafe im abgekürzten Verfahren zahlen – außer er macht binnen zwei Wochen eine Ausnahme geltend oder holt den Stich nach. Die Prozedur gilt viermal im Jahr.

Ebenfalls zwei Wochen hat man für einen begründeten Einspruch, der zum ordentlichen Verfahren führt. Dort drohen bis zu 3.600 Euro Strafe, es gilt kein Verschlechterungsverbot. Diese rechtlich einmalige Praxis soll abschreckende Wirkung haben. Denn sogar die von der Regierung viel zu niedrig kalkulierten 100.000 Verfahren im Jahr würden bei drei Stunden je Beschwerde 180 Beamten binden.

Erwartete Beschwerdeflut

Tatsächlich könnten es Millionen sein. Denn selbst bei rascher Einführung der dritten Phase etwa Mitte Mai, trifft es sofort nicht nur 1,5 Mio. „genuin“ Ungeimpfte, sondern auch weite Teile der 800.000 vor November Genesenen und mitunter über 1 Mio. Personen, die den Booster ablehnen und ihren Impfstatus so verlieren. Im Ernstfall braucht es also 5.000 Extra-Beamten, um die Flut an Beschwerden zu bearbeiten. Auch die Gerichte könnten überlastet werden.

Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) rechnen, dass jeder Zehnte ein Rechtsmittel einlegt. Aus Zigtausenden budgetierten Beschwerden würden Hunderttausende und ein Wettlauf gegen die Zeit. Denn ein solches Verfahren darf maximal 24 Monate dauern, andernfalls ist es einzustellen. Zur VfGH-Beschwerde ist jeder berechtigt, der bereits ein erstinstanzliches Urteil erfuhr und in dessen unmittelbare Rechtssphäre eingeschnitten wird, es herrscht Anwaltszwang.

Gegen die Menschenrechte

Die Bürger sind im rechtlichen Kampf nicht allein. Der oö. LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und der Linzer Gesundheitsstadtrat und Verfassungsjurist Dr. Michael Raml (beide FPÖ) kündigen an, dass ihre Partei mehrere Initiativen gegen das Gesetz unterstützt. Auch selbst will man die Impfpflicht beeinspruchen. Diese sei aus „technischer, medizinischer und moralischer Hinsicht eine einzige Katastrophe“, so Haimbuchner. Der FPOÖ-Chef erinnerte, dass der VfGH mehrfach Corona-Maßnahmen aufhob. Selbst im Fall, dass dieser es für rechtmäßig erachtet, bleibe die europäische Gerichtsbarkeit.

Diese ist auch ein Grund, weshalb Raml das Gesetz für menschenrechtswidrig hält. Denn just jenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das Verfassungsministerin Edtstadler (ÖVP) als Beleg für die vermeintliche Rechtmäßigkeit zitiert, erlaube allgemeine Impfpflichten nur unter engen Voraussetzungen. So muss der Zielerreichungsgrad offen kommuniziert werden – und das Mittel muss zur Erreichung des Ziels notwendig, angemessen und wirksam sein. Mangels steriler Immunität und eingeschränkter Tauglichkeit gegen die Omikron-Variante sei dies aber nicht gegeben. Eingriffe in verfassungsmäßige Grundrechte müssen aber verhältnismäßig und nachvollziehbar sein.

Raml und Haimbuchner machen sich auch für die dringende Einführung eines Eilverfahrens vor dem VfGH stark, damit die Bürger schnell Rechtssicherheit haben. Denn der VfGH tritt bislang nur viermal im Jahr zu seinen Sessionen zusammen und die Verfahren haben keine aufschiebende Wirkung. Auch andere Rechtsschutzinstrumente müssten massiv ausgebaut werden, so die beiden Politiker unisono.

Facebook

Mit dem Laden des Beitrags akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Facebook.

Mehr erfahren

Beitrag laden

Unterstützung der Anwälte

Direkte Unterstützung erhalten Betroffene auch von kritischen Anwälten. Wie Dr. Michael Brunner von den „Rechtsanwälten für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung“ im AUF1-Interview erklärte, wird seine Organisation Rechtsanleitungen, Rechtsinfos und Musterbeschwerden bereitstellen, um den Menschen den Rechtsweg zu erleichtern. Er macht sich Hoffnung: „Wenn das Hunderttausende machen – und davon gehe ich aus – wird es eine enorme Beschwerdeflut geben, die keine Behörde und kein Verwaltungsgericht mehr in angemessener Zeit bearbeiten kann.“

Der Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber empfiehlt ein taktisches Vorgehen am Beschwerdeweg. Nachdem man sich erstinstanzlich an das Landesverwaltungsgericht wenden muss, sollte danach der Gang zum Verfassungsgerichtshof Priorität haben. Dort könne man generelle Gründe wie die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, des Willkürverbotes sowie der Rechte auf Privatsphäre, körperlicher Unversehrtheit und Gewissensfreiheit anführen. Im Idealfall wird es aufgehoben; andernfalls kann der Verwaltungsgerichtshof auf inhaltlicher Ebene entscheiden. Etwa, wenn die Behörde bestimmte Einwände unzureichend würdigte oder Verfahrensfehler anstellte.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.

Mehr erfahren

Video laden

Mit ihren eigenen Waffen

Die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes könnte auch auf anderen Gründen fußen. Etwa an der Mehrfachbestrafung innerhalb eines Jahres sowie an der „Vorratsgesetzgebung“, die auf künftige Situationen abzielt und dabei massiv die Grundrechte beschneidet. Dieser Meinung sind auch die Rechtsanwälte Scheer & Höllwarth, die im Vorjahr eine 648-seitige Klage gegen die 2G-Regelung einbrachten und weitere Sammelklagen gegen Corona-Maßnahmen anstreben. Aktuell basteln sie am Volksbegehren „keine Impfpflicht“.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.

Mehr erfahren

Video laden

Wenn dieses 100.000 Unterschriften erreicht, muss der Nationalrat die Thematik erneut behandeln, könnte es dank neuer Erkenntnisse kippen. Zudem wollen sie im Namen ihrer Mandanten Verfassungsklagen gegen die Impfpflicht einbringen. Sie argumentieren dabei etwa, dass es sich nicht um das gelindeste Mittel handle, um Infektionen vorzubeugen. Wenn es gelindere Mittel gibt, dürften Grundrechte nicht beschnitten werden – und die körperliche Unversehrtheit sei historisch in Österreich ein besonders hohes Recht.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.

Mehr erfahren

Video laden

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Unrecht kippen: Juristisch den Impfzwang verhindern TEILEN

Bleiben Sie immer aktuell mit dem kostenlosen Wochenblick-Newsletter!

vor 2 Stunden, 10 Minuten

vor 3 Stunden, 13 Minuten

freispruch-fuer-impfgegner-und-schlappe-fuer-einstige-spahn-regierungFreispruch für Impfgegner und Schlappe für einstige Spahn-Regierung
die-groesste-luege-der-regierung:-impfen-immer-freiwillig-und-ohne-zwangDie größte Lüge der Regierung: Impfen immer freiwillig und ohne Zwang