szekeres-wird-nervoes:-mainstream-medien-springen-fuer-skandal-aerztegruppe-in-die-brescheSzekeres wird nervös: Mainstream-Medien springen für Skandal-Ärztegruppe in die Bresche
das-unrecht-kippen:-juristisch-den-impfzwang-verhindernDas Unrecht kippen: Juristisch den Impfzwang verhindern
freispruch-fuer-impfgegner-und-schlappe-fuer-einstige-spahn-regierung

Freispruch für Impfgegner und Schlappe für einstige Spahn-Regierung

Published On: 29. Januar 2022 15:35

Zahlreiche Gesundheitsämter gehen auf dem Zahn, sind völlig überlastet. Darüber wird in den Medien groß berichtet, um Impfskeptikern ein schlechtes Gewissen zu bereiten. Dass auch Gerichte zunehmend mit allerlei Verfahren rund um Corona zu tun haben, wird in der Berichterstattung gerne unterschlagen. Und noch weniger wird berichtet – bis auf seltene Ausnahmen – wenn Gerichtsverfahren zu Lasten der Impffanatiker gehen. Zwei jüngst entschiedene Verfahren dürften besonders interessant sein.

Von Achim Baumann

Jens Spahn? Wer kann sich an ihn erinnern? Er hat Glück, dass er einen Nachfolger im Amt des Gesundheitsministers hat, der offensichtlich noch unfähiger ist. Karl Lauterbach hat in den ersten Wochen seit Übernahme der Amtsgeschäfte erwartungsgemäß grobe Schnitzer hingelegt. Ob seine Flunkerei war, dass er von der Kürzung des Genesenen-Status nichts wusste, die PCR-Test-Not, da keine ausreichenden Mengen vorbestellt wurden oder die ständige Panikmache – es ist ein holpriger Start für den Mann, der einer breiten Öffentlichkeit einst durch seinen Talkshow-Marathon bekannt wurde..

Jens Spahn derweil versucht sich mit einem Comeback, zumindest innerhalb der CDU. Am vergangenen Wochenende wurde er ins Präsidium der Union gewählt – mit mageren 60 Prozent. Auch viele CDU-Parteimitglieder dürften sich an die zahlreichen Skandale und organisatorischen Unzulänglichkeiten des ehemaligen Gesundheitsministers erinnert haben. Eine davon war der Maskenskandal, der eigentlich aus zwei Skandalen bestand. Einerseits hatten auch CDU-Funktionsträger einträgliche Maskendeals abgeschlossen, andererseits ging es um den verteuerten Ankauf von Massen an FFP2-Masken.

Klagen gegen die Bundesrepublik

In einem sogenannten Open-House-Verfahren hatte das Gesundheitsministerium für 4,50 Euro pro Stück Massen an FFP2-Masken geordert. Das Ausschreibungsvolumen war nach oben nicht gedeckelt und die Bundesregierung bekam viel mehr Masken als gedacht und müsste diese nun eigentlich zahlen. In zahlreichen Fällen verweigerte das Ministerium dann aber die Bezahlung. Angeblich seien zahlreiche Masken qualitativ nicht geeignet.

Im Raum stand der Vorwurf, dies sei nur ein vorgeschobener Grund, denn zahlreiche Händler klagten auf Bezahlung. „Vor einer Kammer des Bonner Landgerichts sind inzwischen 113 Klagen von Händlern gegen den Bund anhängig, bei denen es um insgesamt gut 206 Millionen Euro geht“, berichtet der Bonner General-Anzeiger und ist damit ein Medium von wenigen überhaupt, die sich dem Thema widmen.

Nachträgliche Schlappe für Jens Spahn

Am Mittwoch dieser Woche wurde nun ein Verfahren vorläufig entschieden. Die Bundesregierung hatte von einem Händler eine Rückzahlung wegen angeblich fehlerhaften Masken verlangt, scheiterte aber. Der Widerklage vom Händler wurde indes stattgegeben, die Bundesregierung muss den noch offenen Restbetrag von 2,1 Millionen Euro an ihn zahlen. Die Bundesregierung kann aber noch in Berufung gehen. Was sind 2,1 Millionen schon für den Staat, mag man denken. Aber hier wird die der damalige Gesundheitsminister als jemand überführt, der für von ihm bestellte Ware nicht zahlen wollte.

Impfpassfälscher kommt mit dem blauen Auge davon

Indes gibt es eine erhebliche Diskrepanz zwischen Impfdosenverabreichung und erteilten Zertifikaten, heißt es. Welcher Anteil der 42 Mio. überzähligen Zertifikate auf schleißige Meldepraxis oder mutwillige Fälschungen zurückgehen ist unklar. Im Ernstfall könnten aber bis zu zehn Prozent der Impfausweise könnten unecht sein. Kein Wunder also, dass die Bundesregierung die Fälschung von Impfausweisen am 24. November 2021 per Gesetz zur Straftat erklärte.

Aber was ist mit denen, die zuvor ein wenig geschummelt hatten? „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“, heißt es im deutschen Strafgesetzbuch ziemlich eindeutig. Man spricht von Rückwirkungsverbot. Das sollten auch Staatsanwälte wissen, oder?

Keine erfolgte Vorprüfung durch die Staatsanwaltschaft?

Nicht verwunderlich also, dass das Landgericht Hechingen in Baden-Württemberg gar nicht erst Anklage in einem nun vorliegenden Fall erhob. Die dortige 1. Große Strafkammer habe beschlossen, das Hauptverfahren aus Rechtsgründen gar nicht erst zu eröffnen, heißt es. Laut Anklage hatte ein 51-Jähriger aus Rottweil am 8. November 2021 einen gefälschten Impfnachweis in einer Apotheke in Schömberg vorgezeigt. Die Staatsanwaltschaft erhob den Vorwurf der Urkundenfälschung in Gestalt des Gebrauchs einer gefälschten Urkunde.

Bestraft konnte dies aber bis zur gesetzlichen Änderung nur werden, wenn dabei Behörden oder Versicherungsunternehmen getäuscht wurden. Das Verfahren war also schon beendet, bevor ein Freispruch erlassen werden konnte. Der 51-Jährige darf sich freuen. Ähnlich erging es bundesweit zahlreichen Staatsanwaltschaften, deren Anklagen gar nicht erst erhoben wurden, beispielsweise an den Landgerichten in Stuttgart und Karlsruhe.

Staatsanwaltschaften politisch motiviert?

Die Tatsache, dass Staatsanwaltschaften trotzdem versuchen, gegen tatsächliche oder vermeintliche Impfpassfälscher strafrechtlich vorzugehen, dürfte indes politisch motiviert sein. Und auch so manches Gericht machte in der Vergangenheit mit. Dabei ist das Rückwirkungsverbot selbst Jura-Erstsemestern geläufig. Inwiefern die beteiligten Staatsanwaltschaften eine objektive Vorprüfung durchführten, darf daher bezweifelt werden.

Der Kampf des Establishments gegen Skeptiker der Corona-Maßnahmen erfolgt offensichtlich sogar auf juristischem Wege. Erfreulich ist, dass nicht jedes Gericht mitmacht. Und Vorsicht: seit dem 24. November ist es definitiv strafbar, ganz gleich, ob man es in einer Apotheke vorzeigt oder bei Behörden! Dass Bürger eine solche Gesetzesübertretung überhaupt begehen, ist dennoch vor allem einer massiv überschießenden Corona-Politik geschuldet.

Categories: WochenblickTags: , , , , , , , , , Daily Views: 1Total Views: 60
szekeres-wird-nervoes:-mainstream-medien-springen-fuer-skandal-aerztegruppe-in-die-brescheSzekeres wird nervös: Mainstream-Medien springen für Skandal-Ärztegruppe in die Bresche
das-unrecht-kippen:-juristisch-den-impfzwang-verhindernDas Unrecht kippen: Juristisch den Impfzwang verhindern