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Brisantes Gerichtsurteil: Gelten die Corona-Verordnungen für die meisten Österreicher gar nicht?

Published On: 2. Februar 2022 22:20

Jetzt erhält die Regierung über ein Gerichtsurteil Nachhilfeunterricht: Wenn es um das “Verhindern der Covid-19 Verbreitung” geht, sind die Antikörper im Blut relevant.

Foto: luvqs / pixabay.com

Verwaltungsgericht    2. Feber 2022 / 22:20

Brisantes Gerichtsurteil: Gelten die Corona-Verordnungen für die meisten Österreicher gar nicht?

Gestern, Dienstag, wurde ein Urteil am Landesverwaltungsgericht Wien rechtskräftig, das die Corona-Politik der schwarz-grünen Regierung regelrecht in die Luft sprengt.

Verhinderung von Covid-19-Infektionen

Denn im Urteil, das unzensuriert vorliegt, heißt es, dass „dem Beschwerdevorbringen nicht vollständig entgegengetreten werden“ kann, weil „der Zweck entsprechender Regelungen in der Verhinderung der Verbreitung von Covid-19-Infektionen gelegen ist, und aufgrund des Genesenennachweises des Bf (=Beschwerdeführers) von ihm keine epidemiologische Gefahr ausgegangen ist“.

Vorausgegangen war eine Anzeige am 31. Jänner vergangenen Jahres gegen einen Bürger, weil er ohne Maske an einer Versammlung teilgenommen hatte. Der Bürger argumentierte, dass er nachweislich Antikörper gegen Covid-19 hatte und somit niemanden anstecken konnte. Die betreffende Verordnung aber, auf Basis derer er angezeigt wurde, durfte nur „als gesundheitspolizeiliche Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ (§1 Abs.1 COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen werden – weshalb sie für ihn nicht gelten könne.

„Rechtliche Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit der Norm“

Das Verfahren zog sich ein Jahr hin und endete mit der Einstellung, zumal „rechtliche Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit des Straferkenntnisses sowie der Anwendbarkeit der gegenständlichen Norm (…) bestehen“.

Auf gut Deutsch könnte aus diesem Urteil geschlossen werden: Für Menschen, die Antikörper gegen Corona nachweisen können, finden die Verordnungen aus dem Covid-19-Maßnahmengesetz keine Anwendung. Die drastischen Ge- und Verbote gelten für Genesene also nicht.

Wann ändert Schwarz-Grün endlich die unsinnige Corona-Strategie?

Der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak kündigte an:

Wir werden Minister Mückstein damit konfrontieren – er wird sich auch die Frage gefallen lassen müssen, ob angesichts dieses Urteils seine ‚Antikörper-zählen-Nicht‘-Verordnungen der Intention des Gesetzes überhaupt entsprechen.

Und Kaniak stellt fest, dass „einzig der tatsächliche Immun- beziehungsweise Antikörperstatus Auskunft darüber gibt, ob eine Person im Sinne das Gesetzes keine Infektionsgefahr darstellt.“

Exit-Strategie

Daher fordert die FPÖ erneut Antikörpernachweise bzw. Bestimmung der T-Zellenimmunität der Bevölkerung, anstatt weiterhin die sinn- und aussagelosen PCR-Tests durchzuführen.

Laut AGES-Dashboard hätten sich seit Auftreten des Coronavirus knapp 1,9 Millionen Menschen in Österreich mit dem Virus infiziert, der grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein spreche schon von einer 90-prozentigen Immunisierung der österreichischen Bevölkerung, so Kaniak. Dennoch orientiert sich die schwarz-grüne Corona-Politik an den positiven Testergebnissen (und nicht einmal an ihrem eigenen Stufenplan und der darin festgelegten Intensivbettenbelastung).

Das Urteil des Wiener Verwaltungsgerichts stellt der schwarz-grünen Regierung jedenfalls ein schlechtes Zeugnis aus und erteilt ihr Nachhilfeunterricht.

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