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Luxemburg verbietet Demonstration vor Österreichs Botschaft

Published On: 4. Februar 2022 11:59

Aus Solidarität mit der österreichischen Bevölkerung sollte am Samstag in Luxemburg vor Österreichs Botschaft protestiert werden. Die Impfpflicht verletzte internationales Recht. Zu einer solchen Protestkundgebung war es bereits Ende November gekommen. Doch wenige Monate später ist eine solche Veranstaltung nicht mehr möglich. Die Kundgebung wurde aus nicht näher erläuterten „Sicherheitsgründen“ verboten.

Von Waldo Holz*

Die Luxemburger Freiheitsbewegung wollte aus Solidarität mit der Bevölkerung Österreichs und aus Protest gegen die Verabschiedung der Gentechnik-Impfpflicht vor der österreichischen Botschaft in Luxemburg demonstrieren. Doch kurzerhand wurde die geplante Solidaritätskundgebung verboten.

Autoritäres Luxemburg

„Aus Sicherheitsgründen“ so die nicht näher ausgeführte Erklärung. Dies sei „eine Schande und eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung“, zeigt sich die Luxemburger Bewegung empört. Empörend sei das Demo-Verbot vor allem „angesichts der Tatsache, dass es nie zu irgendwelchem Sach- oder Personenschaden durch unsere Demonstrationen gekommen ist“, schreiben die beiden Aktivisten Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag in einer Aussendung.

Schon im November des Vorjahres war eine Kundgebung vor der österreichischen Botschaft abgehalten worden. Der Anlass war die Ankündigung der Gentechnik-Impfpflicht. Österreich trete den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der von der UNO-Vollversammlung am 19.12.1966 verabschiedet wurde mit Füßen. Österreich unterzeichnete den Pakt am 10.12.1973, ratifiziert wurde er am 10.9.1978, erinnern die Aktivisten. Darin heißt es in Artikel 7:

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“

Internationaler Pakt verletzt

Auch die Politik Luxemburgs habe bereits Ankündigungen fallen gelassen, die, sofern sie umgesetzt werden, den UN-Pakt verletzen würden. In der Presseaussendung ergänzen die Aktivisten:

„Der erste Satz ist wortwörtlich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO übernommen, der zweite stammt aus dem Nürnberger Kodex, der im November 1947 von Militärrichtern der USA verlautbart wurde, und der nicht rückwärtsgewandt war, sondern der Zukunft zugewandt als Aufruf an Leute mit Moral. Wenn auch der Nürnberger Kodex nie irgendwo Gesetzeskraft erlangte, so hat seit der Ratifizierung der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sehr wohl Gesetzeskraft und steht als Teil des internationalen Rechts über nationalem, falls es da Widersprüche geben sollte.“

Da der Protest vor Österreichs Botschaft verboten wurde, zieht die Kundgebung vor die  tschechischen Botschaft. Man wolle dem tschechischen Volk die Solidarität bekunden, „dessen neue Regierung im Januar die Gentechnik-Impfflicht widerrufen hat, die von der alten im Dezember auf den Weg gebracht wurde“. Die Kundgebung direkt vor der tschechischen Botschaft wurde ebenfalls verboten.

Der Protest in Luxemburg findet den 63. Mal in Serie, jeweils am Samstag, statt. Die Bewegung erkennt das Covid-Gesetz nicht an und protestiert dagegen.

Bild sferrario1968 / pixabay

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*Pseudonym

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