israelische-vitamin-d-studie-ruft-deutsche-faktenchecker-auf-den-planIsraelische Vitamin D Studie ruft deutsche Faktenchecker auf den Plan
die-6-wichtigsten-fragen,-die-covid-experten-jetzt-beantworten-muessenDie 6 wichtigsten Fragen, die Covid-Experten jetzt beantworten müssen
verwaltungsgericht-osnabrueck:-verkuerzung-des-genesenenstatus-auf-90-tage-ist-verfassungswidrig

Verwaltungsgericht Osnabrück: Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage ist verfassungswidrig

Published On: 6. Februar 2022 8:42

Deutsche, Österreicher und Schweizer unterscheiden sich grundlegend wenn sie Immunität durch eine Corona-Infektion erlangt haben. Deutsche sind 90 Tage immun und brauchen in der Zeit nicht geimpft zu werden, Österreicher 180 Tage und Schweizer 360 Tage. Es handelt sich dabei nicht um genetische Unterschiede, sondern das Wissen der Behörden unterscheidet sich, bei den deutschen Stellen wie RKI und PEI und natürlich Lauterbach, ist so gut wie keines vorhanden. Oder es ist der Versuch die heimische Gentechnik-Wirtschaft zu fördern und Steuergelder umzuleiten.

Von Dr. Peter F. Mayer

Dass diese Vorgangsweise des Lauterbach-Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden allen wissenschaftlichen Erkenntnisse widerspricht, aber die Pharmalobby und die Anhänger totalitärer Maßnahmen erfreut, ist nur zu offensichtlich. Und es ist auch, wie schon früher berichtet, verfassungswidrig. Die Verkürzung des Genesenstatus auf 90 Tage ist absurd, selbst 180 oder 360 Tage widersprechen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Immunität nach SARS 1 ist in Studien auch nach 17 und 18 Jahren noch nachgewiesen worden.

Auf der Webseite des Gerichts wurde das Urteil veröffentlicht. Darin heißt es:

„In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Landkreis Osnabrück (Antragsgegner) mit Beschluss vom heutigen Tage dazu verpflichtet, dem Antragsteller einen 6 Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen.

Die Kammer hält die Verkürzung des Genesenstatus auf 90 Tage durch den Verweis in der am 14. Januar 2022 geänderten „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ (Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme­verordnung – SchAusnahmV) auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) für verfassungswidrig und damit unwirksam. Deshalb sei die Verordnung in der Fassung vom 8. Mai 2021 anzuwenden, die den Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach (positiver) PCR-Testung bis 6 Monate bestimme (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV).“

Es wird festgestellt, dass für die „Weiterdelegation auf das RKI fehle es an einer Rechtsgrundlage, der Verweis auf eine sich ständig ändernde Internetseite des RKI sei intransparent und zudem unbestimmt. Ob derartig weitreichende Entscheidungen zudem einem Parlamentsvorbehalt unterlägen, also nur von dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber getroffen werden dürften, oder ob sie auch die Verwaltung treffen dürfe, könne letztlich offenbleiben.“.

Auch zur Fundierung der Änderung in wissenschaftlichen Erkenntnissen, äußert sich das Gericht:

„Auch in der Sache fehle es für eine Verkürzung des Genesenenstatus an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage. Das RKI habe nicht hinreichend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob es belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion ende.“

Die Frage ist jetzt allerdings, ob dieses Urteil außer für den Antragsteller weitere Geltung hat. Und auch die Folgen für die Richter sind noch unklar. Wird es wieder Hausdurchsuchungen bei den Richtern geben? Werden sie versetzt oder angeklagt, wie es ständige totalitäre Praxis in dem Unrechtsstaat Deutschland geworden ist?

Das Problem in Deutschland ist, dass die Justiz nicht unabhängig ist, sondern in der Hand des jeweiligen Ministerpräsidenten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2019 festgestellt. Der EuGH entschied, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt sind, Europäische Haftbefehle auszustellen. Die Richter am EuGH begründen die Entscheidung damit, dass es „keine hinreichende Gewähr für (die) Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ gäbe. Anders als in anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland gegenüber den Staatsanwälten eine Weisungsbefugnis durch Justizminister.


Alle aktuellen News im TKP Telegram Channel

Unterstütze unabhängigen Journalismus mit einer Spende via PayPal


Verordnung zur Verkürzung des Genesenenstatus – formell rechtswidrig, unwirksam und unbegründet

Südafrika: keine Isolation ohne Symptome und 60 bis 80 Prozent Immunität durch Infektion

Überlegene Immunität nach Infektion auch gegen Omikron im Gegensatz zu Impfung – Studie

Ursachen für Verringerung der Immunität durch jede weitere Impfdosis

Radikalisierung bei 2G-Schikane um harten Kern der Corona-Gläubigen zu festigen

Published

Categories: Peter F. MayerTags: , , , , , Daily Views: 1Total Views: 48
israelische-vitamin-d-studie-ruft-deutsche-faktenchecker-auf-den-planIsraelische Vitamin D Studie ruft deutsche Faktenchecker auf den Plan
die-6-wichtigsten-fragen,-die-covid-experten-jetzt-beantworten-muessenDie 6 wichtigsten Fragen, die Covid-Experten jetzt beantworten müssen