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Impfpflicht plötzlich kein Problem: Europarat änderte Resolution zur Impfpflicht

Published On: 8. Februar 2022 14:09

Im Jänner 2022 entschied der Europarat, dass eine Pflichtimpfung legitim sei. Verfasst wurde die Resolution von einem Wiener SPÖ-Bundesrat. Diese stellt die Resolution aus dem Jahr 2021 auf den Kopf und erlaubt plötzlich Impfpflichten. Vor einem Jahr sprach sich der Europarat noch deutlich gegen Impfpflicht und die Diskriminierung Ungeimpfter aus. Jetzt missachtet eine Impfpflicht den Europarat nicht mehr.

Von Waldo Holz*

Es war eines der wichtigsten politischen Argumente der mRNA-Kritiker: Der Europarat hatte in seiner Resolution vom 27. Januar 2021 eindeutig zum Thema “COVID-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Erwägungen“ geäußert. Eindeutige Meinung: Es dürfte keine Diskriminierung aufgrund des Impfstatus geschehen.

Resolution gekippt

Zwar ruderte schon damals etwa ÖVP-Mann und österreichischer Delegationsleiter im Europarat, Reinhard Lopatka, zurück und meinte zu Medien, dass der Beschluss „nur den öffentlichen Bereich, nicht aber den privatwirtschaftlichen Bereich“ umfassen würde. Ohnehin schon eine sehr fragwürdige Relativierung. Doch jetzt ging der Europarat weiter und kippte mit einem Mal die ein Jahr alte Resolution.

In der Resolution 2424 vom 19. Januar 2021 klingt der Beschluss ganz anders. Denn was kümmert die Politik schon ihr Geschwätz von gestern? Im Papier „Covid-19 mit Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit besiegen“, sagt der Paragraph 9:

„Wie bereits an mehreren Stellen der Pandemie betont wurde, ist ‚niemand sicher, solange nicht alle sicher sind‘. Die Parlamentarische Versammlung empfiehlt daher, dass Regierungen und Parlamente in den Mitgliedstaaten des Europarates Mitgliedstaaten und weltweit den notwendigen Paradigmenwechsel vollziehen, um Covid-19 mit öffentlichen Gesundheitsmaßnahmen ein für alle Mal menschenrechtskonform zu bekämpfen:

9.1. zu jeder Zeit:

9.1.1. indem sie den Rat der WHO und von Experten befolgen und die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung an die Pandemiebekämpfungsmaßnahmen an die sich entwickelnde lokale Situation und an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen;

9.1.2. wenn es notwendig ist, gesundheitspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die in die Grundrechte eingreifen Grundrechte eingreifen, indem sichergestellt wird, dass die Entscheidungen auf klare und transparente Weise getroffen und transparent getroffen und mitgeteilt werden, dass sie so weit wie möglich evidenzbasiert sind, ein legitimes Ziel verfolgen und dass sie verhältnismäßig sind. Parlamente, die Justiz und gegebenenfalls externe Sachverständige, sollten die Möglichkeit haben, die Maßnahmen zu bewerten und zu überprüfen. Darüber hinaus sind kontinuierliche Bewertungen um sicherzustellen, dass die Maßnahmen nicht länger als nötig in Kraft bleiben, aber auch um zu prüfen andere Maßnahmen, die möglicherweise besser geeignet sind;

9.1.3. durch die Förderung von Impfungen, das Tragen von Masken, die Wahrung des räumlichen Abstands, die Handhygiene, Vermeidung überfüllter und geschlossener Räume und Gewährleistung einer angemessenen Belüftung in Schulen, Gesundheits- und Sozialfürsorgeeinrichtungen und öffentlichen Gebäuden, um die Ausbreitung von Covid-19-Krankheit zu verhindern, ohne dass große Teile der Gesellschaft geschlossen werden müssen.

Verfasser kommt von Wiener SPÖ

Verfasst hat das Papier übrigens Stefan Schennach, SPÖ Bundesrat für Wien. Er brüstete sich voller Stolz in der Debatte zur Impfpflicht im Bundesrat mit der Erstellung des „neuen Werks“. Daneben hielt er eine Laudatio auf die Wissenschaft und den „effektiven Impfstoff, der vor Tod schützt“.

Das habe man Ende Jänner 2021 noch nicht gewusst, so Schennach. Tatsächlich wurde zu dieser Zeit aber bereits wie wild Covid-Impfstoff gespritzt. Mit nicht wenig Arroganz richtete er den „lieben Briefschreibern“ (Impfpflicht-Kritiker) aus, „es ist keine Missachtung mehr des Europarates, wenn wir hier heute eine Pflicht beschließen“.

Der kritische neunte Paragraf der neuen Resolution hält noch weitere Punkte fest, die einen fast sprachlos zurücklassen. Im Punkt 9.3.2.3. werden staatliche Alleingänge, wie sie Österreich nun unternommen hat, legitimiert. Im Paragraf 9.4. werden „wirksame Maßnahmen gegen Fehlinformation, Desinformation und Zögerlichkeit bezüglich der Covid-Impfstoffe“ und ebenso die „Regulierung von Social-Media-Plattformen“ gefordert.

Und es geht noch weiter:

9.4.3. Einleitung einer öffentlichen Debatte über die mögliche Einführung von Impfvorschriften für bestimmte Gruppen oder die Allgemeinbevölkerung zu erlassen; solche Impfverpflichtungen sollten jedoch nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden sollten, sowie Kinder, bis und solange nicht die vollständige Sicherheit und Wirksamkeit aller für Kinder bereitgestellten Impfstoffe gewährleistet ist, unter Berücksichtigung des Kindeswohls gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.

Der Europarat hat nichts mit der EU zu tun, eine rechtliche Bindung hat der Entschluss für die Mitgliedstaaten nicht. Im Europarat sitzt etwa auch Russland. Österreich ist im parlamentarischen Rat durch sechs Personen vertreten: Delegationsleiter Reinhold Lopatka (ÖVP), Franz Eßl (ÖVP), Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP), Doris Bures (SPÖ), Martin Graf (FPÖ) und Michel Reimon (Grüne). Stefan Schennach ist Ersatzmitglied.

Bild sferrario1968 / pixabay

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*Pseudonym

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