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Genesenenstatus: RAin Hamed hat gegen Bundesgesundheitsministerium geklagt und gewonnen

Published On: 17. Februar 2022 10:28

Das heißt also nun eine Verkürzung des Genesenenstatus durch Bekanntgabe des RKI auf dessen Webseite ist verfassungswidrig. Die Entscheidung gilt zwar nur für die konkreten Antragsteller, es ist aber davon auszugehen, dass das Gesundheitsministerium die Verordnung kurzfristig selber anpassen wird. Das BMG kann noch in Beschwerde gehen. Dieser Rechtsweg würde aber nach dem klaren Hinweis des Bundesverfassungsgerichts wohl nur sehr teuer werden, schreibt RA Ralf Ludwig auf seinem Telegram Kanal.

RA Däblitz schreibt dazu auf seinem Telegram Kanal: One More VG Entscheidung gegen die Verkürzung des Genesenenstatus. Diesmal allerdings mit der Besonderheit, dass Betroffene direkt einen Eilantrag gegen die BRD, vertreten durch Karl Lauterbach, stellen können:

Das Gericht folgte der Antragstellerin in ihrer Argumentation zur Zulässigkeit des Antrags, in dem sie direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und die vorgenannten Bundesverordnungen beanstandet hatte. Das Gericht bestätigte damit, dass es ausnahmsweise direkt ein Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellern und der Bundesrepublik Deutschland als Verordnungsgeberin gibt. Nach Ansicht von Hamed sind daher alle Anträge bezüglich des Verkürzungsstatus beim VG Berlin zu stellen, unabhängig davon in welchem Bundesland man lebt.

D.h. jeder kann diesen Antrag kopieren (am Ende als PDF zum Download eingefügt) und selbst stellen. Man muss dazu noch darlegen, dass man nicht geimpft und wie man konkret betroffen ist.

Lauterbach will wieder mehr Macht

An dieser Stelle möchten wir zunächst darauf hinweisen, dass Karl Lauterbach gerade die Auslagerung der Entscheidungsmacht an das RKI bzw. PEI um die Ohren fliegt. Wieso hat eine unserer Leserinnen in diesem Beitrag zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herausgearbeitet: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht ab. Gestern sagte Lauterbach dann dazu:

Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden.

Karl Lauterbach

Das ist gar kein Problem in Deutschland, Worte sind schließlich geduldig und auch schnell gefunden. Denn laut Bild hat der Minister dafür einen Satz in den Beschlussentwurf für den Coronagipfel an vergangenem Mittwoch schreiben lassen. Wörtlich heißt es unter Punkt 8: „… entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut“.

Eine Streit- und Fehlerkultur gibt es in Deutschland nicht, man passt die Inhalte einfach an und gut ist.

Technische Unterscheidung zwischen Geimpft und Ungeimpft nicht möglich

Auch davon haben wir bereits berichtet: Genesenenzertifikate aus der Apotheke: Jetzt wieder 180 Tage gültig – Verkürzung der Gültigkeit auf 90 Tage sollte nur für Ungeimpfte gelten. Das bestätigt nun auch der MDR. Seit Anfang der Woche erhalten nun wieder alle Genesenen ein Zertifikat, das mit einer Gültigkeit von 180 Tagen angelegt ist. Zwischenzeitlich haben die Apotheken Genesenen-Zertifikate mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ausgestellt.

Das Zertifikat gelte laut Herrn Arnold (Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) 180 Tage lang. Das entspreche den EU-Richtlinien (Verordnung (EU) 2021/953). Dabei werde nicht zwischen Geimpften und ungeimpften Genesenen unterschieden.

„Von technischer Seite lässt sich nicht nachvollziehen, ob eine Person zum Beispiel zwei Impfungen bekommen hat und danach erkrankt und wieder genesen ist. Wir empfehlen allen, sich impfen zu lassen und die Nachweise in die CovPass-App einzutragen“, so der Apotheker aus Halle.

An dieser Stelle möchten wir gerne auch nochmal an die Klage von Herrn Prof. Müller erinnern, der in dieser für einen Genesenenstatus von 1 Jahr klagt (hier seine Website).


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