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Trotz Impfpflicht: Einverständniserklärung zum Stich muss weiter unterschrieben werden

Published On: 22. Februar 2022 13:05

Bisher musste man, bevor man gegen Covid geimpft wurde, per Unterschrift sein Einverständnis erklären. Wer dachte, dass diese Zustimmung zur Behandlung durch die Impfpflicht in Österreich jetzt obsolet wurde, der hat sich getäuscht. Die Einverständniserklärung muss trotz gesetzlicher Pflicht weiter unterschrieben werden. Das Gesundheitsministerium ist hier eindeutig, und scheint keinerlei Widerspruch zu erkennen.

Von Waldo Holz*

Das Covid-Impfpflichtgesetz führt in Österreich zu absurden Seltsamkeiten. Seit Beginn der Impfkampagne musste man vor einer Impfung per Unterschrift die persönliche Zustimmung zur Impfung abgeben. Überraschenderweise bleibt dies aber auch trotz Impfpflicht so.

Impfpflicht hebt Zustimmung nicht auf

Seit dem 10. Februar hat das österreichische Gesundheitsministerium diese Frage eindeutig geklärt. Die Frage, ob weiterhin eine Einverständniserklärung abgegeben werde, behandelt das Mückstein-Ministerium sogar in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“.

Die Frage: „Muss die Einverständniserklärung trotz Impfpflicht auf dem Aufklärungs- und Dokumentationsbogen trotz Impfpflicht unterschrieben werden?“

Das Gesundheitsministerium ist – trotz Impfpflicht – unmissverständlich:

„Ja. Auch im Rahmen der allgemeinen COVID-19-Impfpflicht muss die Einverständniserklärung zur Corona-Schutzimpfung ausgefüllt werden, da es sich hierbei um eine Einwilligung zur medizinischen Behandlung handelt (Hervorhebung durch TKP, Anm.). Die COVID-19-Impfpflicht ändert nichts an diesem Umstand. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der Einwilligung eine ausreichende Aufklärung voranzugehen hat.“

Kein Thema, kein Widerspruch. Es handle sich hierbei eben um die „Einwilligung zur medizinischen Behandlung“. Dass der Staat aber zu dieser medizinischen Behandlung per Gesetz verpflichtet, sie also trotz fehlender Einwilligung für den Staatsbürger erforderlich macht, wenn er das Gesetz nicht missachten will, scheint kein Problem.

User schildern Erfahrungen

Auf Twitter schildern einige User ihre Erlebnisse mit der „Einverständniserklärung“. So schildert eine Frau: „Ich habe beim Booster zum 3.mal Moderna bekommen und musste unterschreiben, dass die 3. Dosis ‚derzeit noch teilweise noch nicht zugelassen‘ ist.“

Auszug aus dem „Aufklärungsbogen“

Zur Erinnerung: Auch der Booster, der „derzeit noch teilweise nicht zugelassen ist“, ist per Gesetz verpflichtend.

Gleiche Erklärungen sind auch bei sogenannten „Kreuzimpfungen“ zu unterschreiben. Etwa wenn die ersten beiden Dosen AstraZeneca waren, als dritte Impfung aber nun ein mRNA-Stoff kommt.

Zwang zur Freiwilligkeit

Italien geht bereits etwas weiter, und weist Impfgeschädigte mit der Begründung ab, die Impfung sei freiwillig gewesen. Auch in Deutschland gibt es ähnliche rechtliche Einschätzungen zum Tod eines jungen Mädchens. Die Nebenwirkungen seien ja bekannt.

Die Twitteruserin, die auf die Klärung des Gesundheitsministeriums hingewiesen hat, fasst den Umstand so zusammen: „Sie erzwingen unser Einverständnis“

Sie ERZWINGEN unser Einverständnis pic.twitter.com/7qv8xzgqYY

— Lela (@NotQuiteLela) February 21, 2022

Bild wikicommons

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*Pseudonym

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