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Impfempfehlungen wider besseres Wissen und Gewissen von ärztlichen Fachgesellschaften

Published On: 1. März 2022 6:00

In Österreich herrscht ein richtiger Impf-Radikalismus, der von der Ärztekammer, den medizinischen Fachgesellschaften, aber auch vom Nationalen Impfgremium (NIG) betrieben wird. Die Mitglieder des NIG haben sich bereits eine Strafanzeige wegen falscher Darstellung der Myocarditis Risiken eingehandelt. Kurz gesagt: Es gibt so gut wie keine Ausnahmen und wenn es noch so sehr den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der ärztlichen Erfahrung widerspricht. Mit der Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP) setzt sich auseinander

Gastautor Dr. med. Christian Spaemann

In einer Stellungnahme von 04.01.2022 hat die offizielle Standesvertretung der Psychiater in Österreich, die „Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin“ (ÖGPP) pauschal festgestellt, dass es keine psychischen Erkrankungen gäbe, aufgrund derer eine Befreiung von der Impfpflicht gerechtfertigt wäre. Dies hat zur Folge, dass in den offiziellen Formblättern der Länder für die Befreiung von der Impfpflicht, keine psychischen Krankheiten als mögliche Ausschließungsgründe aufgeführt werden.

Diese Formblätter werden von den behandelnden Ärzten ausgefüllt und dienen den Patienten zur Vorlage bei den zuständigen Amts- bzw. Epidemieärzten. Es gibt hier nicht einmal einen Punkt „Sonstiges“, der angekreuzt werden könnte. Mit 13 definierten, rein somatischen Kategorien, meint man alle medizinischen Möglichkeiten für den Ausschluss von der Impfpflicht abgedeckt zu haben.

Ein individuelles ärztliches Urteil scheint nicht erforderlich zu sein.

Seit Jahrzehnten hat man für die Gleichstellung psychischer mit körperlichen Erkrankungen gekämpft. Nun, da man gesellschaftlich Farbe bekennen müsste, scheint man davon nichts mehr wissen zu wollen. Wenn Menschen aufgrund ihrer psychischen Erkrankung die Impfung ablehnen, sieht man darin lediglich eine Art Ordnungswidrigkeit, bei der man als Psychiater eher die Aufgabe hat, den Patienten an die gesellschaftliche Ordnung heranzuführen, anstatt ihn davon zu befreien. Schließlich machen die Psychiater auch keine Anstalten, für ihre Patienten eine Befreiung von Parkverboten zu erwirken.

Ganz so einfach erscheint mir der Sachverhalt allerdings nicht zu liegen. Über das Erwachsenenschutzrecht gibt es sehr wohl eine Art Befreiung von Strafen für psychisch Kranke, wenn z. B. nichtsahnende Geschäftspartner in einen Nachteil geraten, weil sie nicht wussten, dass bei ihrem Gegenüber ein Gerichtsbeschluss vorliegt, nachdem dieser aufgrund einer psychischen Erkrankung keine eigenständigen Rechtsgeschäfte mehr tätigen kann.

Im Fall der Impfpflicht geht es aber weder um einfache Ordnungswidrigkeiten, noch um Rechtsgeschäfte, sondern um einen Eingriff in die körperliche Integrität der Betroffenen. Als Facharzt habe ich es seit über 30 Jahren täglich mit Patienten zu tun, die an psychischen Erkrankungen leiden. Dabei habe ich eine ganze Reihe Betroffener vor Augen, die eigentlich einen Anspruch auf Befreiung von der Impfpflicht haben müssten.

Die Beispiele reichen von einer wahnhaften Verarbeitung der Impfung, über nachgewiesene Phobien, bis hin zu schwer traumatisierten Patienten, für die eine Übergehung ihrer körperlichen Selbstbestimmung eine Retraumatisierung bedeuten würde.

In allen Fällen spielt auch Suizidalität bzw. die konkrete Gefahr eines Suizids eine wesentliche Rolle. Es handelt sich dabei um dramatische psychische Konfliktsituationen, die kurz- bis mittelfristig weder medikamentös noch über Psychotherapie zu lösen wären.

Hinzu kommt, dass sich Menschen mit psychischen Erkrankungen überdurchschnittlich häufig in einer wirtschaftlich prekären Lage befinden und sich die angedrohten Strafen im Falle einer Ablehnung der Impfung nicht leisten können. Auch sind sie durch ihre Ängste und diversen anderen Einschränkungen oftmals nicht in der Lage, von ihren rechtlichen Möglichkeiten eigenständig Gebrauch zu machen.

Der generelle Ausschluss psychischer Erkrankungen von den Ausnahmen der Impfpflicht stellt somit eine schwerwiegende Diskriminierung psychisch Kranker dar.

Die Stellungnahme der ÖGPP: OEGPP_Stellungnahme_zum_Entwurf_Impfpflichtgesetz_2022-01-04

Und hier das Formblatt Impfbefreiung: 2022082_Formblatt_Impfbefreiung


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Über den Autor: Dr. med. Christian Spaemann ist Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin, seit über 30 Jahren Psychiater, derzeit in freier Praxis tätig, zuvor Primararzt am Krankenhaus St. Josef in Braunau.


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