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Corona-Diktatur erneut von Gericht abgewatscht: 14 Mitarbeiterinnen zu Unrecht entlassen!

Published On: 3. März 2022 12:12

Corona-Diktatur erneut von Gericht abgewatscht: 14 Mitarbeiterinnen zu Unrecht entlassen!

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Anwalt: „Rechtskraft noch nicht eingetreten, stehen aber kurz davor“

Pixabay, Bild zugeschnitten

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Erneuter Rückschlag für die Corona-Diktatur: 14 Mitarbeiterinnen der Klinik Hietzing wurden Anfang 2021 fristlos entlassen, weil sie gegen die sinnbefreiten Corona-Maßnahmen verstoßen hatten. Diese Entlassungen erfolgten allerdings zu Unrecht, wie nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien urteilte. Es bestätigte damit die Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes vom vergangenen November. Einmal mehr zeigt sich: Wer sich der Obrigkeit in Bezug auf die Sinnlos-Maßnahmen nicht einfach beugt, sondern um sein Recht kämpft, hat auch äußerst gute Chancen, sich vor Gericht gegen das Unrechts-Regime durchzusetzen.

Zu behandeln, als hätte es keine Entlassung gegeben

Der juristische Erfüllungsgehilfe der Stadt Wien und des Wiener Gesundheitsverbunds dürfte wohl recht zerknirscht gewesen sein, als die Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichtes am Mittwoch abgewiesen wurden. Wie Wochenblick berichtete, hatte das Arbeits- und Sozialgericht im November des Vorjahres das Vorliegen eines Entlassungs- wie auch eines Kündigungsgrundes verneint. Durch das aktuelle Urteil „sind die Betroffenen so zu behandeln, als hätte es die Entlassung nicht gegeben“, stellte der Anwalt fest.

Stadt Wien drehte wegen harmloser Abschiedsfeier komplett durch

Der Grund für die überschießende Aktion der Stadt war, dass es die Mitarbeiterinnen der Klinik gewagt hatten, in ihrer Mittagspause eine Kollegin im kleinen Rahmen zu verabschieden. Abstandsregeln und Maskenpflicht wurden dabei nicht allzu genau genommen, wie Fotos, die im Spital bekannt wurden, zeigen sollen. Der Dienstgeber, die Stadt Wien, griff rigoros durch und stellte die 17 betroffenen Mitarbeiterinnen vor die Wahl: Fristlose Kündigung oder einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses – letzteres allerdings verbunden mit dem Verzicht auf Abfertigungsansprüche.

Bereits zweimal gegen Stadt Wien gewonnen

Zwei stimmten der Auflösung zu, bei einer weiteren handelte es sich um eine Personalvertreterin (Betriebsräte u.ä. Personen genießen einen besonderen Kündigungsschutz), 14 der Klinik-Mitarbeiterinnen ließen es auf die fristlose Entlassung ankommen und wehrten sich rechtlich: Sie klagten auf Weiterbeschäftigung – mit nun bereits zweimaligem Erfolg!

Der Anwalt der Klägerinnen, Thomas Mödlagl, vertrat den Standpunkt, die entlassenen Frauen hätten das Recht auf eine halbstündige Pause gehabt. In dieser hätten sie gegessen und antialkoholische Getränke konsumiert. Die Beendigung der Dienstverhältnisse nach teilweise mehr als 20 Dienstjahren sei überzogen gewesen. Vorgeworfen wurde den Mitarbeiterinnen eine schwere Verletzung der Dienstpflichten.

Ordentliche Revision abgewiesen – Rechtskraft steht kurz bevor

Ein weiterer Erfolg in dieser Sache ist, dass eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) nicht zugelassen wurde. „Die Gegenseite kann aber noch immer versuchen, mittels einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof zum Erfolg zu kommen. Rechtskraft der Entscheidung ist daher noch nicht eingetreten, wie ich meine, stehen wir aber kurz davor“, erklärte Mödlagl laut Bericht des Staatsfunks.

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