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Verfassungsgericht verhandelt öffentlich über „Lockdown für Ungeimpfte“

Published On: 6. März 2022 10:00

Der österreichische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Dienstag übernächste Woche (15. März) vier Anträge, die den „Lockdown für Ungeimpfte“ als rechtswidrig ansehen. Die Verhandlung wird öffentlich sein. Das gab der VfGH am Freitag bekannt. Interessierte haben nun wenige Tage Zeit, sich für die mündliche Verhandlung anzumelden. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ war wohl die heftigste Repression gegen Menschen ohne 2G in Österreich.

Von Waldo Holz*

Es ist ohnehin schon eine heiße Sache: Bald entscheidet der Verfassungsgerichtshof, ob der „Lockdown für Ungeimpfte“ rechtswidrig war oder nicht.  Am Freitag gab er bekannt, dass es zu diesem Thema auch eine öffentliche Anhörung geben werde.

High-Noon um „Lockdown für Ungeimpfte“

Am 15. März um 9.30 Uhr ist es soweit. Dem VfGH „liegen mehrere Anträge vor, in denen es um die ab 15. November 2021 geltenden Beschränkungen für Personen geht, die über keinen 2G-Nachweis verfügen, also weder gegen COVID-19 geimpft noch davon genesen sind“, schreibt der oberste Gerichtshof am Freitag.

Die Verfassungsrichter beschreiben den Sachverhalt, der am 15. März mündlich verhandelt wird, so:

„Die Antragsteller machen u.a. geltend, dass die angefochtenen Bestimmungen der 5. und 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung gesetzwidrig seien. Ein Lockdown dürfe nämlich nur verhängt werden, wenn diese Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie „unerlässlich“ sei, „um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“, und andere, weniger einschneidende Beschränkungen nicht ausreichen (§ 6 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz).  

Diese Voraussetzungen seien, so die Antragsteller, nicht erfüllt: Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft könnten sich nämlich auch Vollimmunisierte mit dem Virus infizieren und andere anstecken. Aus demselben Grund sei es auch sachlich nicht gerechtfertigt, den Zutritt für Kunden zu Betriebsstätten des Handels von einem 2G-Nachweis abhängig zu machen. Die Ausnahmen von dieser 2G-Regel verstießen zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. So zählen nach Ansicht der Antragsteller auch Bekleidung und Schuhe zum täglichen Bedarf, diese Güter seien aber in den Ausnahmen nicht berücksichtigt.“

Die öffentliche und mündliche Verhandlung soll zur weiteren Klärung der Rechtssache dienen.

Das Interesse dürfte hoch sein, die Besucherzahl ist begrenzt. Dies liegt auch an den Covid-Regeln des Gerichts: der Mindestabstand sei zu wahren heißt es, auch Maske ist im gesamten Gebäude zu tragen. Bis zum 9. März 12 Uhr können sich Einzelpersonen zum Besuch anmelden. Sollten mehr Anmeldungen als es vorhandene Plätze einlangen, entscheidet das Los.

Vier Anträge zur Verhandlung

Verhandelt werden unter anderem die Anträge des Wiener Rechtsanwalts Thomas Marschall und der Bregenzer Rechtsanwältin Olivia Lerch. Insgesamt stehen vier Anträge auf Aufhebung des „Lockdowns für Ungeimpfte“ als rechtswidrig zur Verhandlung.

Ungeimpften wurde die Bewegung per Gesetz erheblich eingeschränkt, sie brauchten einen speziellen Grund, um das Haus verlassen zu dürfen. Die Ausgangsbeschränkungen waren von Mitte November bis Ende Jänner aufrecht. Von 22. November bis zum 12. Dezember galt der „Lockdown“ dann kurzfristig wieder für alle.

Die epidemiologische Zwecklosigkeit der Eingriffe ist mehrfach belegt. Selbst die „Johns Hopkins University“ hat in einer umfassenden Studie mittlerweile nachgewiesen, dass Lockdowns kaum positive Wirkung (aber erheblichen Schaden) verursachen. Der „Lockdown für Ungeimpfte“ hatte dementsprechend auch keine Wirkung.

Das gestand kürzlich sogar die Universität Wien ein. Ihre Erklärung ist aber eine andere als jene der Johns Hopkins University: Nur weil sich die Betroffenen nicht entsprechend an das Gesetz gehalten hätten, hätte die Einschränkung kaum Wirkung gezeigt.

Bild wikicommons

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*Pseudonym

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