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(Un-)Geeignetheit der Corona-Impfung für eine Impfpflicht: Bilanz zur Spitalsbelastung bei Omikron

Published On: 7. März 2022 7:30

Viele Abgeordnete im deutschen Bundestag kolportieren pauschale Aussagen, die Covid-Impfung helfe zur Vermeidung von Ansteckung und zur Reduktion der Krankenhausbelastung. Es werden Gesetzesentwürfe für eine Impfpflicht auf den Weg gebracht, jedoch wird dabei unkritisch die Impfung (auf mRNA-Basis) in ihrer Geeignetheit völlig überschätzt. Das soll mit einer Überschlagsrechnung, einer Bilanzrechnung zur Krankenhausbelastung bei Omikron mit den mRNA-Impfstoffen abgeschätzt werden.

Von Gastautor Dipl. Ing. Thomas Moser

Es gibt viele gute Argumente gegen eine Impfpflicht, etwa dass  eine individuelle Risikoabschätzung nicht vom Staat übergangen werden sollte, selbst wenn es sich um einen sehr gut verträglichen und wirksamen Impfstoff handeln würde. Wenn das aber nicht der Fall ist, falls der Impfstoff gar nicht geeignet ist, das Ziel einer Entlastung von Krankenhäusern zu erreichen, dann verbietet sich eine Impfpflicht, vor allen wenn kaum Fremdschutz (Schutz vor Infektion und Übertragung) gegeben ist, wie inzwischen weithin bekannt ist.

Wenn die Schutzwirkung der Impfung gegen Hospitalisierung nur maximal 6 Monate anhält (dann lässt die Wirkung stark nach weshalb man erneut boostern muss), wie viele Ü60-Jährige muss man dann impfen, damit 1 Omikron-bedingte Hospitalisierung vermieden wird im Vergleich zu Ungeimpften? Ist die Bilanz für die Krankenhausbelastung positiv, wenn man die impfinduzierten schweren Nebenwirkungen dagegen rechnet? Solange das nicht mit seriösen Zahlen beantwortet werden kann, fehlt die Begründung für eine Geeignetheit einer Impfpflicht in Bezug auf das Ziel einer Krankenhausentlastung.

Ich benutze nun folgendes einfaches Modell:

  • Wirksamkeit NNV bei 1 Monat Beobachtung: Die Notwendigkeit und die Leistung der Impfung wird berücksichtigt in der altersgruppenabhängigen NNV (NumberNeededToVaccinate), die Anzahl Personen, die man impfen muss, um genau 1 Krankenhausaufenthalt wegen Corona einzusparen gegenüber gleicher Anzahl von Ungeimpften. Die NNV ergibt sich aus der absoluten Risikoreduktion durch den Impfstoff. Es ist also nicht die vermarktete relative Risikoreduktion (ca 90%), sondern die absolute (ca 1%), so dass hier die Gefährlichkeit des Virus mit eingeht. Wenn man sehr viele Menschen impfen muss um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden (genauer: um die Menge der Corona-Hospitalisierten um einen Fall zu vermindern gegenüber Ungeimpften), dann liegt das auch daran, dass das natürliche Immunsystem des Ungeimpften bereits recht gut mit dem Virus umgehen kann.

  • Die Wirkdauer der Impfung. Je kürzer die Wirkdauer, je häufiger also geboostert werden muss, um die zeitlich begrenzte Wirkdauer zu erhalten, umso schlechter ist das, weil man mit jedem Booster erneut das Risiko schwerer Nebenwirkungen hat. Dieses Risiko könnte sich theoretisch sogar erhöhen, falls die Leistung des Immunsystems durch hochfrequentes Impfen geschwächt wird, was aber hier nicht berücksichtigt wird.

  • Sicherheit: Die Rate schwerer Nebenwirkungen geht negativ in die Bilanz ein, sie erhöht die Chance wegen eines Impfschadens (etwa Myokarditis) im Krankenhaus zu landen. Was wäre gewonnen, wenn mehr Menschen wegen Impfschäden im Krankenhaus liegen als man an Hospitalisierungen wegen Covid verhindert hat ?

Damit dürften die wesentlichen Einfluss-Faktoren berücksichtigt sein. Der Algorithmus soll nun ermitteln, ob die Impfung geeignet ist, das Ziel zur Krankenhausentlastung beizutragen, zu erreichen.

Hierzu benutze ich folgende Tabelle (Abb.11) aus diesem Artikel: Multipolar-Magazin: Faktencheck-Impfpflicht

Es werden dort Daten vom RKI-Wochenbericht für Omikron verwendet und diese umgerechnet auf die NumberNeededToVaccinate.

„Um einen einzigen symptomatischen hospitalisierten Omikron-Fall in der Altersgruppe der 12- bis 17-jährigen in den ersten vier Kalenderwochen in 2022 zu vermeiden, mussten über 500.000 Jugendliche grundimmunisiert werden. Bei der Auffrischimpfung waren es über 150.000. Aus diesen Daten wird deutlich, dass die Impfungen nur einen vernachlässigbaren Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten.“

Abbildung 11: (für größere Darstellung hier klicken) Eigene Darstellung, Quellen: RKI bei GitHubRKI-Wochenbericht vom 3. Februar 2022, Statistisches Amt der Europäischen Union

Die markierten Zahlen für NNV (1 Monat Beobachtungszeitraum) werden nachfolgend verwendet.

Die Rate schwerer Nebenwirkungen (Verdachtsfälle) ist

  • 1: 5000 Dosen laut PEI Sicherheitsbericht vom 23 Dez 2021.

  • In obigem Multipolar-Artikel findet sich noch nachfolgende Abbildung 4 mit (225 – 48) pro 1 Mio Dosen für Ü60-Jährige mit als Impfnebenwirkung bestätigten Krankenhausaufenthalten (nicht lediglich Verdachtsfälle). Also 0,9 pro 5000 Dosen; das passt zum PEI-Wert.

Ich verwende die Rate 1:5000. Diese Rate der Verdachtsfälle laut PEI wird abgesichert durch die Rate real bestätigter Nebenwirkungen mit Krankenhausaufenthalt anhand von Abrechnungsdaten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Es wird angenommen, daß die 225 Fälle per 1 Mio Impfungen noch 48 Fälle von anderen Impfungen (etwa Grippeimpfung) enthalten, welche subtrahiert werden.

Abbildung 4: (für größere Darstellung hier klicken) Eigene Darstellung, Quellen: InEKDeutsches Ärzteblatt für die Impfquoten der GrippeschutzimpfungRKI bei GitHub für die COVID-19-Impfquote, Statistisches Amt der Europäischen Union für die Größe der Altersgruppe der über 60-jährigen (2021 aus Schätzung)

Es erfolgt eine einfache Rechnung anhand nachfolgender Berechnungsvorschrift.

Falls für die gewählte Altersgruppe

mit NNV_1M: NumberNeededToVaccinate für Zeitraum 1 Monat,

Wirkdauer: Dauer in Monaten während der Impfwirkung erhalten bleibt, danach keine Wirkung mehr

  • DANN führt eine Impfung dieser Altersgruppe in der Bilanz zu einer zusätzlichen Krankenhausbelastung. Eine Impfung ist daher nicht zu empfehlen. In diesem Fall sind die schweren Impfnebenwirkungen zu häufig.
  • SONST ist die Bilanz derart, daß eine Imfung empfohlen werden kann, da ein Beitrag zur Krankenhausentlastung besteht. In diesem Fall sind die Impfnebenwirkungen geringer als der Nutzen durch die Impfung.

Der Zusammenhang wird veranschaulicht durch folgende Grafik: Die rote Gerade steht für die Rate schwerer Nebenwirkungen 1:5000. Man wählt eine Wirkdauer des Impfstoffs (auf der y-Achse) und die NNV für 1 Monat (auf der x-Achse) und landet dann im Schnittpunkt entweder im grünen Bereich (Bilanz führt zu „Entlastung KH“, oberhalb der Geraden) oder im roten Bereich (Bilanz führt zu „Belastung KH“, unterhalb der Geraden). Eingezeichnet sind noch die Gerade bei Nebenwirkungsraten 1:20000 (seltener schwere Nebenwirkungen, Gerade wird flacher, grüner Bereich wird grösser) und bei 1:1000 (häufiger schwere Nebenwirkungen, Gerade wird steiler, grüner Bereich wird kleiner).

Man sieht das Problem der mRNA-basierten Corona-Impfung („aktuelle Lage“): Die Rate schwerer Nebenwirkungen ist zu hoch und die Wirkdauer zu gering (zu häufiges Boostern um die Wirksamkeit zu erhalten).

Abb.: KH-Entlastung oder Belastung bei zu wählender Wirkdauer und gegebener NNV_1M der Impfstoffe für 3 Altersgruppen

Wirkdauer 6 Monate (aktuelle Lage der Covid-Impfstoffe auf mRNA-Basis bei Omikron)

  • Für den Zeitraum 1 Monat muss man 34.514 Personen Ü60 auffrischen, damit 1 Krankenhausaufenthalt vermieden wird (also 1 KH-Fall weniger als bei gleicher Anzahl Ungeimpfter). Bei einem Zeitraum von 6 Monaten muss man dafür nur 34.514 / 6 = 5752 boostern.
  • Jedoch handelt man sich damit 5752 / 5000 = 1.15 > 1 impfinduzierte KH-Aufenthalte (etwa wegen Myokarditis) als Nebenwirkung ein. Der Punkt A1 (Ü60, 6 Monate Wirkdauer, NNV_1M = 34514) liegt noch im roten Bereich.
  • Fazit: die Impfbilanz bei den Ü60-jährigen zur KH-Entlastung ist wegen der Nebenwirkungen leider negativ für den Wirkzeitraum 6 Monate. Da muss man ja wieder auffrischen, um die Impfwirkung zu erhalten und das Spiel beginnt von vorne. Im Prinzip wird der Nutzen aufgewogen durch den Schaden.
  • Bei den jüngeren Altersgruppen ist die Bilanz noch schlechter: wenn bei den Älteren der Schaden den Nutzen bereits überwiegt, dann erst recht bei Jüngeren.  Das sieht man an den Punkten A2 und A3, welche erst recht im roten Bereich liegen, weiter entfernt von der roten Grenzgeraden. Bei Omikron gilt also bei Wirkdauer 6 Monate: je höher die Impfquote umso mehr Schaden.

Wirkdauer 12 Monate

Wäre die Wirkdauer der Impfung länger (was nicht der Fall ist), sagen wir 12 Monate, dann wären nur 34.514 / 12 = 2876 Ü60-Geboosterte nötig um 1 Omikron-Fall im KH zu vermeiden (der Nutzen). Dafür handelt man sich 2876 / 5000 = 0.6 < 1 impfinduzierte KH-Aufenthalte ein. Die Bilanz wäre dann also positiv für die Impfung. Der Punkt A1 würde dann nach oben wandern in den grünen Bereich nach B1. Aber B2 und B3 liegen weiterhin im roten Bereich. Man könnte dann eine Impfung ab Ü60 empfehlen, aber nicht für die Jüngeren.

Wirkdauer 20 Monate

Dieser Fall ist ebenfalls in die Grafik eingezeichnet. Die Punkte C1 und C2 (Schnitt der Horizontalen 20 Monate mit den Vertikalen bei Ü60 und bei 18-59 Jährige) liegen im grünen Bereich. Diese Altersgruppen zu impfen würde also in der Bilanz einen positiven Beitrag zur Krankenhausentlastung leisten. Jedoch der Punkt C3 für die 12-17 jährigen liegt wieder im roten Bereich. Deren Impfung würde also die Krankenhäuser mehr belasten, weil die Nebenwirkungen zu hoch sind gemessen am geringen Nutzen der Impfung für diese Altersgruppe.

Plausibilität und Limitierung des Modells

  • Das Modell sollte einen Plausibilitätscheck bestehen. Sinkt die Gefährlichkeit des Virus (Impfung weniger erforderlich) oder sinkt die Wirksamkeit der Impfung (relative Risikoreduktion sinkt, Impfdurchbrüche steigen), dann steigt die NNV und man liegt dann eher im roten Bereich.
  • Steigt die Rate schwerer Nebenwirkungen, dann wird die Gerade steiler und der rote Bereich vergrößert sich.
  • Sinkt die Wirkdauer, dann landet man auch eher im roten Bereich.
  • Das kleine Modell ist einfach, plausibel und leicht nachvollziehbar. Es benutzt real beobachtbare Ausgangsdaten und vergisst nicht die Nebenwirkungen. Allerdings ist die Linearität mit der Wirkdauer eine vereinfachende Annahme.

Eine Impfpflicht braucht einen hochsicheren Stoff, dessen Wirkung möglichst lange anhält, damit die Gesamtbilanz für die Impfung positiv ausfällt. Leider bieten die derzeitigen Covid-Impfstoffe auf mRNA-Basis, wie gezeigt, nicht die nötige Sicherheit und die Wirkdauer 6 Monate ist viel zu kurz, damit bei Omikron eine positive Bilanz für die Krankenhausbelastung herauskommt. Und das für alle Altersgruppen. Alternativ „bräuchte“ die Impfpflicht ein viel gefährlicheres Virus als Omikron, gegen das Impfung hilft, dann wäre die Bilanz in obiger Rechnung innerhalb der 6 Monate eher positiv pro Impfung.

Eine Impfpflicht mit diesen Impfstoffen ist daher eine ungeeignete Maßnahme für das Ziel einer Krankenhausentlastung und von daher verfassungswidrig, insofern bereits erst recht nicht erforderlich und nicht angemessen/verhältnismäßig. Wäre sie geeignet, kommen noch viele weitere Argumente gegen eine Impfpflicht zum Tragen, die hier kurz aufgelistet werden sollen:

    • Die Covid-Impfstoffe auf mRNA-Basis bieten keine sterile Immunität, kein relevanter Schutz vor Ansteckung und Übertragung; Beispiel Portugal 90% Impfquote, trotzdem sehr hohe Inzidenz
    • mRNA ist keine für Impfungen am Menschen erprobte Technologie (bedingte Zulassung) im Vergleich zu erprobten klassischen Impfungen
  • Hoher Anteil an Impfversagen auch mit Hospitalisierung
  • Originalstudie von Pfizer ist manipulativ (etwa relative statt absolute Risikoreduktion, kein Testendpunkt Hospitalisierung, Nebenwirkungen nicht in Gesamtbilanz eingerechnet)
  • Genesene haben deutlich besseren und längeren Schutz als Geimpfte
  • Eine Impfpflicht verletzt Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Gewissens- / Berufs- und Therapiefreiheit der Ärzte, missachtet selbstbestimmte individuelle komplexe Risikoabwägung (abhängig von Alter, Vorerkrankung, etc.), verletzt Menschenwürde: der Staat darf den Menschen nicht zum Objekt machen.
  • Nicht erforderlich, da mildere Mittel anwendbar (etwa sichere Medikamente zur Frühbehandlung)
  • Hohe gesellschaftliche Kosten (Vertrauensverlust in Demokratie, Spaltung der Gesellschaft)
  • Mangelnde Vorhersehbarkeit der Entwicklung: es ist unklar welche Mutation wann relevant ist und welcher Impfstoff dann verfügbar ist. Eine Impfpflicht auf Vorrat kann es nicht geben.
  • Der Staat kann sich nicht immer weiter zurückziehen aus der Bereitstellung von Krankenhausressourcen incl. Pflegepersonal.

Möglicher Einwand: Grundrechte können bei großer objektiver Gefahr im Allgemeinwohlinteresse eingeschränkt werden (außer Menschenwürde), aber dieser Eingriff muss angemessen sein. Da kommt es eben auf die konkrete Gefahrenlage sowie die Leistung und Nebenwirkungen der Maßnahme an. Und wieder ist man bei der Frage der Geeignetheit der Impfung angelangt.

Viele halten trotzdem stoisch fest an der Überzeugung mit der Covid-Impfung schütze man sich und andere und man entlaste das Gesundheitssystem. Überschlagsrechnungen wie oben angestellt werden pauschal abgetan, denn das Narrativ darf nicht gestört werden. In diesem Fall empfehle ich die Sichtung von konkreten Fällen bei Impfopfern, die von ihrem Leid erzählen. Da kommt, außer bei völliger Empathielosigkeit, irgendwann die Frage auf: wie oft kommt das vor und in welchem Verhältnis steht das zum Nutzen der Covid-Impfung.

Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Über den Autor: Dipl. Ing. Thomas Moser ist Nachrichtentechniker. Er schreibt unter Pseudonym.


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