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Schweizer Parlamentarier sehen keinen Bedarf für eine Untersuchungskommission

Published On: 14. März 2022 17:30

Veröffentlicht am 14. März 2022 von RL.

Mitte Februar 2022 forderte das «Juristen-Komitee» das Parlament mittels einer Petition auf, die «besondere Lage» aufzuheben (wir berichteten). Für die massnahmenkritischen Rechtsanwälte und Juristen ist die Sache eindeutig: Seit spätestens Januar 2021 liege in der Schweiz «weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Bedrohung der öffentlichen Gesundheit» mehr vor.

Deshalb verlangten die Juristen im Februar die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). In einem offenen Brief an die Parlamentarier forderten sie eine solche mit dem Anliegen, die Kosten/-Nutzen-Verhältnisse der Massnahmen zu überprüfen. Dem Komitee gehören unter anderem die massnahmenkritischen Anwälte Philipp Kruse, Michelle Cailler, Henri Gendre, Danica Gianola und Markus Zollinger an.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats antwortete dem Komitee nun Ende Februar. Tenor: Das Parlament könne sowieso nichts machen. Schliesslich habe die Legislative keine Kompetenz, die «besondere Lage» aufzuheben. Das Parlament habe im Rahmen seiner Oberaufsicht ohnehin keine Handhabe, Bundesratsentscheide aufzuheben oder zu ändern.

Und sowieso: Die Forderung, die «besondere Lage» zu beenden, habe zuletzt «einen wesentlichen Teil ihrer Bedeutung» verloren, da die Massnahmen mehrheitlich aufgehoben worden seien. Eine PUK ist in den Augen der GPK nicht angebracht, weil «eine umfassende Bilanz» bezüglich der Massnahmen «erst nach dem Ende der Pandemie möglich» sei.

Für das «Juristen-Komitee» ist die Stellungnahme seitens der GPK alles andere als zufriedenstellend. Die Antworten der GPK betrachtet das Komitee als Ursache dafür, dass die Legislative ihre «verfassungsrechtlich zwingend vorgegebenen Aufsichts- und Überprüfungspflichten nicht erfüllen kann».

Denn nun werde ein möglicher «Fortschritt im Umgang mit dem Corona-Krisenmanagment des Bundesrats» auch zwei Jahre nach Beginn der Krise weiterhin unterbunden. Dies zum Schaden von «Bevölkerung, Wirtschaft und Eidgenossenschaft».

Vor diesem Hintergrund sah sich das Komitee gezwungen, eine detailliert recherchierte Analyse zu verfassen. Darin forderte die Kerngruppe des «Juristen-Komitee» (Committee Board) am 9. März das Parlament auf, endlich «seinen verfassungsrechtlichen Kompetenzen und Pflichten (…) wieder uneingeschränkt» nachzukommen.

In diesem zeigen die Juristen auf, weshalb in «der Schweiz längst keine effektive besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit mehr vorliegt». Laut den Juristen hätte deshalb bereits im Januar 2021 die «besondere Lage» inklusive aller Sonderkompetenzen und Sondermassnahmen aufgehoben werden müssen – etwas, was nach der Meinung der massnahmenkritischen Juristen nach wie vor umgehend geschehen sollte.

Sie weisen zudem darauf hin, dass es für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rein rechtlich nicht möglich ist, bis in die Schweiz hinein zu regieren. Die Ausrufung und Verlängerung des «Public Health Emergency of International concern» seitens der WHO alleine erlaube es der Schweizer Regierung nicht, «exekutive Sonderkompetenzen und grundrechtsbeschränkende Sondermassnahmen gegen die eigene Bevölkerung (quasi im Sinne eines ‹WHO-Automatismus›) durchzusetzen», so die Juristen. Vielmehr brauche es immer den Nachweis einer besonderen Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der Schweiz.

Vor diesem Hintergrund sollten laut dem «Juristen-Komitee» auch die de-facto-«Notzulassungen» sämtlicher Covid-Impfstoffe umgehend gestoppt werden. Weil das Risiko einer schweren Invalidität oder möglichen Todesfolge für die von der Impfung erfasste Zielpopulation im Sinne von Art. 9a Abs. 1 Heilmittelgesetz (HMG) nicht gegeben sei. Weitere Schäden durch Nebenwirkungen seien sofort zu stoppen. Für Massnahmen-Opfer gelte es zudem, eine wirksame «Entschädigungslösung» einzurichten.

Mit den Parlamentariern gehen die Juristen hart ins Gericht: «Bei weiter fortgeführter Passivität trägt das Parlament eine Mitverantwortung für sämtliche daraus resultierenden Schäden, insbesondere auch für gesundheitliche Schäden aus Nebenwirkungen der COVID-‹Impfstoffe›», heisst es weiter in der Analyse der Juristen.

Sollte das Parlament weiterhin nichts gegen die Machtanhäufung der Exekutive tun, so könne bereits von einer Totalrevision der Verfassung gesprochen werden. Die zunehmende Kompetenzverlagerung zugunsten der Regierung, welche während den letzten zwei Jahren stattgefunden habe, bereitet den Juristen zunehmend Sorgen. Dazu die massnahmenkritischen Rechtsanwälte:

«Diese Entwicklung verfestigt einen grundlegenden und dauerhaften Wechsel: weg vom Primat der Legislative – hin zum Primat der Exekutive. Diese Realität ist gleichbedeutend mit einer stillen Totalrevision der Bundesverfassung. Verfassungsrevisionen sind aber ausschliesslich unter den in Art. 138 ff. BV definierten Voraussetzungen zulässig und niemals stillschweigend.»

Auch deshalb benötigt es in den Augen der Juristen künftig einen «effektiven parlamentarischen Kontrollmechanismus», der unter anderem dafür sorgen soll, dass die Gewaltenteilung auch im Zuge von Krisen gewährleistet bleibe. Nach wie vor verlangen die Juristen die Einsetzung einer Untersuchungskommission.

Es gelte schliesslich, aus den Fehlern für die Zukunft zu lernen. Rechtsanwalt Philipp Kruse erklärt gegenüber Corona-Transition:

«Auf der Basis dieses selbstverschuldeten Irrtums unserer obersten staatlichen Gewalt droht der kurz- und langfristige Schaden für die Schweizer Bevölkerung, für die Schweizer Demokratie und die Schweizer Wirtschaft unkontrolliert weiter anzuwachsen. In der Konsequenz bedeutet dies: Bei der nächsten Virus-Mutation werden alle Fehler, Rechts- und Verfassungsbrüche und weitere Schädigungen sehenden Auges wiederholt und vergrössert.»

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Hier lesen Sie die ganze Stellungnahme des «Juristen-Komitee». Die massnahmenkritischen Anwälte haben neuerdings auch einen Telegram-Kanal. Mehr Infos hier: https://t.me/juristenkomitee

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