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FPÖ war schneller! Neos-Politiker Bernhard erneut ein Spätzünder

Published On: 16. März 2022 10:49

Neos-Politiker Michael Bernhard hat wieder einmal Fragen gestellt, die dank der FPÖ schon längst beantwortet wurden und werden.

Foto: unzensuriert.at

Familienleistung    16. März 2022 / 10:49

FPÖ war schneller! Neos-Politiker Bernhard erneut ein Spätzünder

Unzensuriert.at hat erst unlängst Michael Bernhard gewürdigt. Der Neos-Politiker hatte Mitte Februar dieses Jahres eine parlamentarische Anfrage zum Familienlastenausgleichsfonds eingebracht und dabei Fragen gestellt, die schon vor mindestens einem Jahr beantwortet worden sind. Es war nämlich die FPÖ, die stets in dieser Sache aktiv war. Und selbst die aktuelle FPÖ-Anfrage wird schneller beantwortet werden als jene von Bernhard – nämlich in wenigen Tagen, am 20. März.

Bernhard erneut zu spät

Doch Bernhard schafft es wieder einmal, zu spät dran zu sein. Er hat kürzlich eine Anfrage zu Familienleistungen eingebracht, die Österreich an Kinder bezahlen muss, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Doch auch hier stellt er Fragen, die schon vor einem Jahr beantwortet worden sind. Unzensuriert.at hat darüber berichtet. Und auch zu den aktuellen Zahlen für 2021 war die FPÖ schneller als Bernhard.

Die Fragenstellung lässt auch vermuten, dass der Politiker überhaupt keine Ahnung hat, worum es geht. So fragt er:

Für wie viele Kinder, die in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz lebten und deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde 2020 und 2021 Familienbeihilfe ausgezahlt?

Bernhard sollte doch wissen, dass es wohl kaum Eltern gibt, die beide in Österreich leben und das Kind in einem anderen Staat zurücklassen. Wenn überhaupt, dann nur, wenn das Kind bei den Großeltern lebt. Dann haben aber auch diese einen Anspruch auf Familienleistungen. In der Regel kann es einen Elternteil geben, der in Österreich wohnt und arbeitet, während der andere Elternteil mit dem Kind den Lebensmittelpunkt woanders hat. Von Bernhards Frage wären jedenfalls nicht jene Eltern umfasst, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Österreich haben, aber ein Elternteil als Grenzgänger nach Österreich zum Arbeiten pendelt.

Lauter abstruse Fragen

Weiters fragt Bernhard nach Kindern mit österreichischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Österreich wohnhaft sind, aber eine „Ergänzungsleistung“ von Österreich erhalten. Gemeint ist wohl die „Differenzzahlung“. Also die österreichische Familienleistung abzüglich der Familienleistung jenes Staats, der vorrangig zuständig ist, weil dort das Kind wohnt. Solch eine Konstellation ist nur möglich, wenn das Kind in einem Staat wohnt, der eine niedrigere Familienleistung hat als jene von Österreich und ein Elternteil in Österreich arbeitet, während der andere im Wohnstaat arbeitet. Es dürfte sich dabei nur um ganz wenige Fälle handeln.

EU-Regeln nicht verstanden

Außerdem gibt es auch Konstellationen, bei denen Österreich vorrangig zuständig sein kann. Diesbezüglich hat Bernhard keine Frage gestellt. Offensichtlich, weil er die EU-Regeln nicht versteht. Fragen gibt es zum Mehrkindzuschlag, aber nicht zum Kinderabsetzbetrag. Als Krönung schreibt Bernhard von einem „Gutachten“, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) veröffentlicht hätte, laut dem die Indexierung von Familienleistungen rechtswidrig sei. Tatsächlich handelt es sich nur um die Schlussanträge des Generalanwalts, der den EuGH-Richtern eine Empfehlung in einer Rechtssache gibt. Und dieser Empfehlung folgen die EuGH-Richter letztendlich aber nicht immer.

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